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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: IhateTV am 06. September 2014, 15:54

Titel: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: IhateTV am 06. September 2014, 15:54
Hallo zusammen, heute 06.09.2014 hat Person A die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist zur Zahlung erhalten.  Das Schreiben ist natürlich rückdatiert auf den 01.09.2014. A hat bislang einen Beitragsbescheid erhalten und diesem auch widersprochen, mit Aussetzung des Verfahrens.
Laut diesem thread
Mahnung Erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10603.msg72619.html#msg72619
soll a ja auf einen neuen Beitragsbescheid warten und dann wieder Wiederspruch einlegen.
Langsam wird die Sache für A heiß… und A überlegt sich zu zahlen
Was kann A jetzt tun außer zu zahlen?
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Nos am 06. September 2014, 18:12
Brief vom "Service" mit Androhung der Zwangsvollstreckung?
Bisher noch keinen Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten?

Wenn ja, getrost drüber lachen und in die Ablage werfen.

Als nächstes kommt dann vielleicht ne Mahnung.

Solange kein Widerspruchsbescheid ergangen ist, kann auch nicht vollstreckt werden.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Ronald76 am 06. September 2014, 18:36
Hallo
Person A hat jetzt dieses schreiben mit Zahlschein erhalten.
Was kann Sie machen ? Datum auch hier der 1.9. aber das Schreiben war heute normal in der Post. 6.9. 2014.
https://www.dropbox.com/s/bg56lf8tjxbnj0m/Scan.png?dl=0
https://www.dropbox.com/s/bdkvqrhg0g17kl3/Scan%202.jpeg?dl=0

Edit "Bürger":
Anhang ist als "Festsetzungsbescheid" übertitelt - und nicht als
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung"
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: jedi_ritter am 06. September 2014, 18:42
Solange kein Widerspruchsbescheid ergangen ist, kann auch nicht vollstreckt werden.

Das denke ich auch.

Und vorsichtshalber in solchen Fällen einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen? Weiß jemand, wie es damit aussieht?
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 06. September 2014, 19:27
..oja .. da schein wohl eine Welle durch´s Land zu gehen.

Auch bei mir heute ein Schreiben zum "Festsetzungsbescheid". Datum des Schreibens 01.09. - Eingang wie gesagt heute.

Besonders "schlimm" dabei die Möglichkeit, das sich die Rundfunk-Anstalt einen Titel ausstellen dürfen und diesen dann auch vollstrecken darf.
Zitat.
"Dieser Bescheid ist eine vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollsteckung gegeben"

 
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: tokiomotel am 06. September 2014, 19:31
Und vorsichtshalber in solchen Fällen einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen? Weiß jemand, wie es damit aussieht?
Ich würde diesen dämlichen Antrag nicht stellen , wozu denn auch ?
Solange "DIE" sich beim Verfassen des Widerspruchsbescheides selbst eine "aufschiebende Wirkung" genehmigen , solange kann sich Person A-Z auch auf deren provozierende Schlamperei der hinausschiebenden Bescheidung berufen.
Da kann einem auch ein GV am Allerwertesten lutschen .


Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Systemfehler am 06. September 2014, 19:34
https://www.dropbox.com/s/bg56lf8tjxbnj0m/Scan.png?dl=0

Hallo Ronald,

Person XYZ hat den Wisch heute auch im Briefkasten gehabt  8)

Person XYZ wird in den nächsten Tagen Widerspruch einlegen.... und dann klagen.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: SchwarzSurfer am 06. September 2014, 19:36
Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Verwaltungsgericht erst wenn erster Brief vom Gerichtsvollzieher o.ä. (also nicht vom BS) gekommen ist:
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8980.0
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: tokiomotel am 06. September 2014, 19:53
"Dieser Bescheid ist eine vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollsteckung gegeben"
Das behaupten "DIE" mal einfach so aus dem Blickwinkel ihrer gierigen arroganten Nehmerqualität und wälzen das Risiko eines nicht hieb-und stichfesten Auftrages auf den ausführenden GV ab.
Ob die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung auch tatsächjich gegeben sind , ist somit noch lange nicht gesagt.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Averax am 06. September 2014, 19:56
So ich darf mich auch zu den glücklichen zählen die dieses Altpapier heute bekommen haben.

Wie geht man jetzt am besten weiter vor, wen man nicht zahlen will?

Ich wurde auch einfach so hochgestuft ob wohl ich nur einen Radio und PC habe auf einen Haushalt.
Was ja schon mal eine bodenlose Frechheit ist.


http://krisenfrei.wordpress.com/2014/07/04/gez-widerspruch-gegen-beitragsbescheid-jetzt/

Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 06. September 2014, 20:15
.. da ja wohl hier die wenigsten eine Widerspruchbescheid bekommen haben, wird hier bewusst auf die nächste Stufe der Einschüchterung gesetzt. Es ist also abzuwarten, wie weit "Die" das treiben. Zu mindestens kann hier wieder Einspruch eingelegt werden wo "Die" dann auch endlich antworten müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, das "Die" die Vollstreckung durchführen ohne einen Widerspruch beantwortet zu haben. Und in diesem Fall könnt ich mir vorstellen, den Widerspruch gut und ausführlich zu begründen. Das Vollstreckungsbehörde will ja auch was zu lesen haben
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: mickschecker am 06. September 2014, 20:54
FESTSETZUNGSBESCHEID , diese tauchen jetzt vermehrt auf.
Was ist denn das nun wieder für eine neue Masche a la Trick 17 ?
Wahrscheinlich eine neue Forcierungs-Variante des Beitragsbescheides .
In der Hoffnung des Effektes mehr Respekt beim sogenannten "Beitragsschuldner" zu schinden ?
So funktioniert das aber sicher in den wenigsten Fällen.
Widerspruchsbescheide bekommt man immer noch nur im äußersten Notfall gebacken , aber für eine neues Spielchen der Angstmache reicht es wohl trotzdem noch. Armseliges Häufchen Elend...
@Bürger
Welchen Status hat denn ein Festsetzungsbescheid gegenüber einem Beitragsbescheid ?
Ist dieser denn nicht eigentlich überflüssiges Einschüchterungs-Geschnipsel ?
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 06. September 2014, 21:02
Eine Neue Variante ist das wohl. Zu mindestens  hab ich unter der "Rubrik" Rundfunkbeitragsstaatsvertrag folgendes gefunden:
§ 10
Beitragsgläubiger, Schickschuld,
Erstattung, Vollstreckung

(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.

.. "Die" haben sich also mit ausreichenden Gesetzesmöglichkeiten versorgt . 
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: mickschecker am 06. September 2014, 21:13
Danke, man will also damit den üblichen Weg über einen Widerspruchsbescheid verkürzen , indem man den Widerspruchsbescheid mal einfach so ganz weglässt und es gleich auf die harte Tour mit Festsetzungsbescheid versucht.
Cooles neues Feeling ...
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 06. September 2014, 21:24
so wird es wohl sein. Aber diesen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat ich so auch noch nicht auf der "Uhr". Aber gut das es  "Die" gibt und man sich das Teil auch mal durchlesen kann.
Weiss jemand wo man sich diese Ratifikationsurkunden anfordern kann. Will einfach nur mal sehen, ob die pünktlich ihre Hausaufgaben abgegeben haben. Denn unter  Artikel 7 Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung ist zu lesen:

(2) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Vorschriften nach § 14 Abs. 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages treten am 1. Januar 2012 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 2011 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: momper am 06. September 2014, 21:51
ergo auch hier ein "Festsetzungsbescheid" vom 1.9.2014.
ist der erste Bescheid.
frage mich ob ich mit einem nutzlosen Widerspruch mir nicht selber ins
knie schiesse, da ich ja auch noch immernoch eine dateileiche vom
meldeamt sein könnte.
bis jetzt noch nie mit diesem verein zu tun gehabt..
gruss
momper
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 06. September 2014, 21:54
.. oder man will hier die "langsame Arbeitsweise" wieder "gerade rücken" und zusätzlich auf Festsetzungsbescheide setzen

Person A hat den ersten Gebührenbescheid zum 01.08.2014 bekommen.
Dieser Festsetzungsbescheid wurde für den Zeitraum 01.02.2014 bis 31.07.2014 festgesetzt, also einem Zeitraum wo noch nie ein Beitragsbescheid erstellt wurde.

..also schaut mal nach dem Datum eures ersten Beitragsbescheid und dem Zeitraum des Festsetzungsbescheides.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 06. September 2014, 21:58
.. das kann natürlich auch sein, das man jetzt mal einfach alle anschreibt wo was "unklar" ist.
SIehe den Beitrag auf der Homepage:

http://online-boykott.de/de/nachrichten/118-gez-verweigerer-werden-jetzt-zwangsangemeldet
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: gurke7 am 06. September 2014, 22:25
FESTSETZUNGSBESCHEID , diese tauchen jetzt vermehrt auf.
Was ist denn das nun wieder für eine neue Masche a la Trick 17 ?
Wahrscheinlich eine neue Forcierungs-Variante des Beitragsbescheides .
In der Hoffnung des Effektes mehr Respekt beim sogenannten "Beitragsschuldner" zu schinden ?

Denkbar wäre hierzu, dass sich mittlerweile viele gegen die irreführende Bezeichnung Gebühren-/Beitragsbescheid in ihren Widersprüchen geäußert haben, und der BS festgestellt hat dass er hier den kürzeren ziehen wird.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: IhateTV am 06. September 2014, 23:09
Hallo Freunde, das Schreiben von Person A (Threadstrater) sieht anders aus, als von Ronald76
A hat ein Foto gemacht. Leider ist die Qualität nicht die Beste, da das Foto entsprechend komprimiert werden musste, damit es unter 200kb liegen kann.  A hat bislang wie gesagt einmal einen Beitragsbescheid erhalten, gegen den A widersprochen hat. Auf das wiedersprechen hat A auch eine Bestätigung erhalten. Was soll A tun? Ist A die einzige Person, die dieses Schreiben erhalten hat oder gibt es noch eine Person B etc.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: spreefischer am 06. September 2014, 23:10
gegen den Festsetzungsbescheid kann genauso wie gegen die Gebühren-/Beitragsbescheide Widerspruch innerhalb 30 Tage eingelegt werden.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist in beiden Fällen identisch.

Die die Rundfunkanstalten davon ausgehen nach dem VwVfG agieren zu dürfen, ist, so sieht Person xyz das, das Vollstreckbar ganz egal wie die Bescheide genannt werden
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: tokiomotel am 06. September 2014, 23:44
... ganz egal wie die Bescheide genannt werden
Nur mit dem kleinen feinen aber bedeutsamen Unterschied beim Festsetzungsbescheid.
Da wird mit der Tür gleich ins Haus gefallen und massiv mit Zwangsvollstreckung gedroht.
Natürlich mit dem Ziel , den Betroffenen durch diese nicht überlesbare Einschüchterung eher von einem Widerspruch und einer Klage abhalten und so durch Angstmache zur Zahlung bewegen zu können.
Beim etwas zahmeren Beitragsbescheid kommt dieses Szenario erst später als Rattenschwanz in gesonderten Briefen hinterher.
Auffällig kommen diese Festsetzungsbescheide bisher nur vom RBB. Will Berlin hier seiner "Verantwortung" für den ÖRR in besonders übereifriger Weise gerecht werden ? Sieht man dort vielleicht schon das erste Fell davon schwimmen ?
Berlin sollte doch erst mal sein Milliardengrab fertigbauen , das ist Aufgabe genug für Berlin-Brandenburg !
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: schubsi am 07. September 2014, 10:02
Guten Morgen,

Person Y hat bis heute alle Schreiben der GEZ und auch des Beitragsservice ignoriert, da es nur Bitten zur Auskunft waren.
Anfang 2014 erhielt nun Personin X welche Person Y geehelicht hat eine "Bestätigung der Anmeldung".
Nach der Zurückweisung der Zwangasanmeldung bekam Personin X gestern auch diese Festsetzung eines großen mitteldeutschen Rundfunkunternehmens mit Sitz in einer Stadt die mit L anfängt und mit eipzig aufhöhrt.
Vorher kamen einige Gebührenbescheide auf die nicht reagiert wurde, da keine Rechsbehelfsbelehrung vorhanden war.
Jetzt wird Person X wohl mal nen Wiederspruch/ Zurückweisung dieser Überzogenen Forderung einlegen.
Es wird komischer Weise auch "nur" für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 festgesetzt
aber eine Zwangsvollstreckung kann nur abgewendet werden wenn von 01.01.2013- 09.2014 bezahlt wird.
Mal schauen wie dem modernen Raubrittern zu begegnen ist.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 07. September 2014, 10:39
.. meins kam auch auch diese Stadt mit "L"
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: gurke7 am 07. September 2014, 11:03
Jetzt wird Person X wohl mal nen Wiederspruch/ Zurückweisung dieser Überzogenen Forderung einlegen.
Es wird komischer Weise auch "nur" für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 festgesetzt
aber eine Zwangsvollstreckung kann nur abgewendet werden wenn von 01.01.2013- 09.2014 bezahlt wird.
Mal schauen wie dem modernen Raubrittern zu begegnen ist.

Das ist natürlich rechtlich nicht haltbar. zwangsvollstreckt können nur Beiträge werden, die tatsächlich festgesetzt wurden. Die Erweiterung des BS, in diesem Fall auf den Zeitraum 1/14-9/14 ist nur ein Versuch das nicht-Wissen des Bürgers zu nutzen und ohne Festsetzung an Beiträge zu kommen
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: medienaffe am 07. September 2014, 11:48
Person H kann bestätigen das der Hässliche Rundfunk auch den Festsetzungsbescheid verschickt. Zusätzlich die Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten hat. Festsetzungsbescheid ist inkl. Rechtshilfebelehrung.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Ronald76 am 07. September 2014, 17:57
Danke für die Antworten.
Ich Blick jetzt nicht mehr durch. War vorher nie bei der GEZ gemeldet.
Was soll ich jetzt tun?
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: IhateTV am 07. September 2014, 18:35
A fragt sich auch, was er tun soll. A ist nämlich kurz davor zu zahlen. Anscheinen ist A der einzige hier, der keinen Festsetzungsbescheid bekommen hat.  Bundesland Rheinland-Pfalz.
Hier mal das Schreiben von a, da das Bild von A vom Administrator nicht freigeschaltet wurde. In diesem Schreiben stand nichts von Festsetzungsbescheid. A hat wie gesagt bislang einen Beitragsbescheid erhalten und diesem auch widersprochen.
Zitat
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Sehr geehrter A, 
wir haben sie bereits mehrfach aufgefordert, Ihr Beitragskonto auszugleichen. Zuletzt wurde ein Betrag von 280 € angemahnt. Trotz unserer nachdrücklichen Aufforderung haben sie unsere Forderung bisher nicht ausgeglichen. Das Beitragskonto weist aktuell einen Gesamtrückstand von 390 EUR auf.
Eine Zwangsvollstreckung können sie nur abwenden, indem sie den geforderten Betrag innerhalb von 5 Tagen einzahlen und uns eine Kopie des Zahlungsbelegs übermitteln.XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Nach Ablauf dieser Frist werden wir die Forderung dem zuständingen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben und die Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck (Sach und/oder Lohnpfändung) betreiben.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Systemfehler am 07. September 2014, 20:20
Danke für die Antworten.
Ich Blick jetzt nicht mehr durch. War vorher nie bei der GEZ gemeldet.
Was soll ich jetzt tun?

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten (wenn ich falsch liege, bitte korrigieren)

1. du bezahlst  :o
2. du legst widerspruch ein

also zahlen oder klagen, aussitzen und abwarten is heut leider nicht mehr drin, man muss irgendwann reagieren.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: gurke7 am 07. September 2014, 20:38
A fragt sich auch, was er tun soll. A ist nämlich kurz davor zu zahlen. Anscheinen ist A der einzige hier, der keinen Festsetzungsbescheid bekommen hat.  Bundesland Rheinland-Pfalz.
Hier mal das Schreiben von a, da das Bild von A vom Administrator nicht freigeschaltet wurde. In diesem Schreiben stand nichts von Festsetzungsbescheid. A hat wie gesagt bislang einen Beitragsbescheid erhalten und diesem auch widersprochen.
Zitat
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Sehr geehrter A, 
wir haben sie bereits mehrfach aufgefordert, Ihr Beitragskonto auszugleichen. Zuletzt wurde ein Betrag von 280 € angemahnt. Trotz unserer nachdrücklichen Aufforderung haben sie unsere Forderung bisher nicht ausgeglichen. Das Beitragskonto weist aktuell einen Gesamtrückstand von 390 EUR auf.
Eine Zwangsvollstreckung können sie nur abwenden, indem sie den geforderten Betrag innerhalb von 5 Tagen einzahlen und uns eine Kopie des Zahlungsbelegs übermitteln.XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Nach Ablauf dieser Frist werden wir die Forderung dem zuständingen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben und die Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck (Sach und/oder Lohnpfändung) betreiben.

A ist nicht der einzige, der keinen Festsetzungsbescheid bekommen hat. Das wird für weitere Zeiträume u.u. auch noch geschehen.
 
Person A wird, viel vielen anderen fiktiven Personen, der Widerspruchsbescheid, wie es scheint, vorenthalten, um eine Klage seitens A zu verhindern. A hat allerdings die Möglichkeit, sich gerichtlichen Beistand zu holen, wenn der Vollstreckungsbrief vom zuständigen Organ eintrifft. A kann dann beim Gericht Antrag auf Eilrechtsschutz stellen und dort kundtun (auch beim Organ), dass der Widerspruch noch (immer) nicht bearbeitet ist.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: tokiomotel am 07. September 2014, 20:55
A fragt sich auch, was er tun soll. A ist nämlich kurz davor zu zahlen. ....  A hat wie gesagt bislang einen Beitragsbescheid erhalten und diesem auch widersprochen.
Zitat
Was will Person A denn noch alles unternehmen ?
Person A hat doch bereits dem Erforderlichen vollkommen ausreichend genüge getan.
Sie hat dem bisher einzigen erhaltenen Beitragsbescheid widersprochen.
Wenn dieser nicht zeitnah genug beschieden wird , ist das ganz sicher nicht ihr Problem.
Eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung zumal sie noch vom Bservice kommt , kann Person A daher gelassen zur Kenntnis nehmen .
Das ist nicht mehr und nicht weniger als blindwütiges Säbelrasseln. Die dann damit beauftragte Vollstreckungsbehörde am Wohnort hat auch bloß nichts tatsächlich verwertbares in der Hand.
Persson A hat dem Beitragsbescheid widersprochen und das wars erst mal , also noch kein abgeschlossener Vorgang , welcher als gültiger Verwaltungsakt von einem GV herangezogen werden könnte.
Person A kann es m.E. "beruhigt" darauf ankommen lassen . Meldet sich ein GV schriftlich , so den Kontakt suchen und ihm den kuriosen Sachverhalt kurz und knapp , aber vor allem selbstbewußt und mit Nachdruck des Unverstandnisses zur Sache allgemein erläutern.
Der GV Kann niemals über die echten Umstände dazu voll im Bilde sein , er muss glauben , was ihm von den gierigen Geiern aufgetischt wird.
So war mein Weg und ich warte immer noch auf weiteres.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Haunted am 07. September 2014, 21:04
Hallo tokiomotel,

wer muss denn den GV bezahlen wenn dieser bei A in Aktion tritt und wird dann auch schon gepfändet oder nicht?
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: tokiomotel am 07. September 2014, 21:20
Wenn man den GV rechtzeitig vor seinem angesetzten Vollstreckungstermin vor Ort in seinem Büro aufsucht oder telefonisch kontaktiert und über sein geplantes offensichtlich nicht vom Gesetz gedecktes Tun informiert , also somit gütlich vorwarnt , so ist sein dennoch in Aktion treten allein sein eigenes Problem und Kostenrisiko.
Man teilt ihm so in seinem Büro mit , am betreffenden Tag nicht da zu sein (anderer dringender wichtigerer Termin |-), es kann also auch erstmal nichts gepfändet werden.
Wenn er dann dennoch kommt und vor verschlossener Tür steht , dann weiß er auch endlich , dass man es ernst damit meint. Eine weitere sinnlose Anfahrt wird er sich dann wohl zweimal überlegen.
Wie gesagt , ich war wirklich nicht da , weil was dringend auf der Arbeit fertig werden musste.
Meine Tochter war zuHause und hat sich auf mein Bitten hin (nur ungern) "tot" gestellt. Die GVin war trotz meiner Absage tatsächlich pünktlich da , hat fast eine halbe Stunde hartnäckig geläutet und ist dann wieder abgezogen.
Das war bereits vor jetzt über 2 Monaten , ich harre der Dinge welche da noch kommen mögen...

Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: smartorakel am 08. September 2014, 11:04
Wenn wirklich nun Festsetzungsbescheide verschickt werden frage ich mich was juristisch der Unterschied sein soll zwischen dem Beitragsbescheid und dem Gebührenbescheid?

Es gibt keinen Unterschied!

Beide haben die Widerspruchsmöglichkeit.
Nach beiden wurde bereits die Vollstreckung versucht.
Beide Vollstreckungsersuchen werden ins Leere laufen, vgl. LG Tübingen.

Von daher keine Panik! Gleiches Verfahren wie bisher....

Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Michael Nickles am 08. September 2014, 12:19
Hallo liebe Mitstreiter,

auch ich habe jetzt den Stand des neuen Einschüchterungversuchs, Androhung der Zwangsvollstreckung, ohne bisherigem Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten. Ich teile Eure Meinung/Ratschläge, dass bei diesem Stand der Dinge kein Handlungsbedarf besteht.

Der "Service" versucht halt unermüdlich Druck zu machen und hofft darauf, dass Leute einknicken und dadurch der Klageweg ausfällt. Es heißt hier also einfach knallhart Nerven behalten. Den Blog-Beitrag zu meinem Stand findet ihr hier: www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer/2014/ard-zdf-einschuechterungsversuch-mit-vollstreckungsandrohung-539081619.html

Mein Ziel ist es weiterhin, den kompletten Vorgang der "Zwangsbeitragseintreibung" lückenlos und leicht verständlich zu dokumentieren.

Viele Grüße,
Mike
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Ronald76 am 08. September 2014, 18:02
Wenn wirklich nun Festsetzungsbescheide verschickt werden frage ich mich was juristisch der Unterschied sein soll zwischen dem Beitragsbescheid und dem Gebührenbescheid?

Es gibt keinen Unterschied!

Beide haben die Widerspruchsmöglichkeit.
Nach beiden wurde bereits die Vollstreckung versucht.
Beide Vollstreckungsersuchen werden ins Leere laufen, vgl. LG Tübingen.

Von daher keine Panik! Gleiches Verfahren wie bisher....

Was ist denn das gleiche Verfahren wie bisher ?
Ich weiss nicht wirklich, was Ich tun soll.
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: chocktv am 08. September 2014, 21:25
.. was hier noch im Forum zu lesen ist. Es werden Festsetzungsbescheide mit konkreter Anrede und welche mit "Sehr geehrte Damen und Herren" versendet.
Also mal draufschauen !
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: faust am 08. September 2014, 21:41
... ich will ja nicht zu sehr schwarzmalen, aber ist das angesichts des "Potsdamer Massenurteils" (sie hier im Forum bei "Termine") nicht nunmehr eine rein akademische Debatte ???
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Cybeth am 08. September 2014, 23:43
Ich habe das gleiche Problem. Letzte Woche kam ein Brief, das ich knapp 500,-Euro Nachzahlung habe und zwar bis zum 15.09 zu zahlen habe. Wenn nicht, wird eine Vollstreckung eingeleitet, Kontopfändung etc... und von der Gemeinde ein Beamter vorbeigeschickt werden soll, der das Geld dann eintreiben wird.

Ich habe damit keine Probleme und auch kein Angst, wenn hier jemand auftauchen sollte.

Wenn ich hier so einige Postings lese, dann kommt man vermutlich um eine Zahlung nicht drum rum?
Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 08. September 2014, 23:59
Eine Neue Variante ist das wohl. Zu mindestens  hab ich unter der "Rubrik" Rundfunkbeitragsstaatsvertrag folgendes gefunden:
§ 10
Beitragsgläubiger, Schickschuld,
Erstattung, Vollstreckung

(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.

.. "Die" haben sich also mit ausreichenden Gesetzesmöglichkeiten versorgt .

Das hier unter 5 erscheint mir der richtige und wichtigste Ansatzpunkt zu sein. Demnach kann eine andere Vollstreckungsbehörde wie GV außen vorgelassen werden, um ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren einzuleiten.

Die Frage ist, wie weit die Befugnisse der LRA im Verwaltungsvollstreckungsverfahren reichen und was sie als Behörde für Vollstreckungsmaßnahmen durchführen darf.

Sie haben wohl aus dem Urteil Tübingen gelernt, wo u.a. ja auch gerügt wurde, daß sich der BS/LRA eines Vollstreckungsgehilfen (dem GV) bedient hätte.

Jetzt wäre vielleicht der Zeitpunkt gekommen, die Feststellungsbescheide auf Formfehler zu prüfen und vor Gericht anzufechten. ;)

So zumindest mein Verständnis für diese neue Aktion Festsetzungsbescheid.

Titel: Re: Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit 5 tagesfrist.
Beitrag von: Bürger am 09. September 2014, 02:54
Dieser Thread wurde wegen themenfremder Kommentare vorübergehend geschlossen und muss nun moderiert und aufgeteilt werden.

BITTE LEUTE, ALLE:
Achtet gemeinsam darauf, dass keine abschweifenden Kommentare das Ursprungsthema verwässern.
Das (neue) Thema "Festsetzungsbescheide" hat prinzipiell erst mal nichts mit dem Ursprungsthema "Ankündigung der Zwangsvollstreckung  mit 5 tagesfrist" zu tun, in dem es um ein ganz anderes Schreiben geht.


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Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.


Die Foren-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) und die wichtigsten gesammelten Infos zum bisherigen Kenntnisstand (neuartige "Festsetzungsbescheide" erst mal außer Acht gelassen):

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Bitte also auch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Ihr alle könnt und müsst dazu beitragen.
Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.

Bitte um etwas Geduld, bis wir diesen "entgleisten" Thread wieder in die Bahnen gebracht haben.
Und bitte, bitte um zukünftige Berücksichtigung. Danke :police: ;)

Danke für Euer Verständnis & Euer Mitwirken.
Bürger
gez-boykott Team