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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 183395 mal)

G
  • Beiträge: 26
Heute kam eine Kollegin ganz aufgeregt auf mich zu und hat berichtet,  dass sie in einem Facebook Forum gelesen hat,  dass die ex gezler massive Maßnahmen ergreifen. Bis hin zur gewaltsamen Tür Öffnung. Konnte sie beruhigend,  dass nicht das SEK mit Panzer anrollen. Spaß bei Seite. Vielleicht treiben da unsere Freunde ihr Unwesen. Facebook et al. Sind nicht so rechtssicher wie dieses Forum. Also Augen auf und andere Foren durchforsten. So eine falsche Info sorgt für Panik und dafür, dass einige umfallen... Also Augen auf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2014, 07:09 von Bürger«

G
  • Beiträge: 26
Hallo,

"Dingdong! Im Namen des öffentlichen Rundfunks, öffnen Sie die Tür!"

Stiefeltritte, Schreie im Flur, weinende Kinder. Eine Betroffene äugt ängstlich durch den Türspion: "Aber wir schauen doch gar nicht fern" - fleht die Stimme auf der anderen Seite.

"Das ist egal" - herrscht der ARD-Geldeintreiber im Befehlston auf dem Flur zurück. "Es handelt sich schließlich um eine Demokratieabgabe und die muss jeder zahlen".


Aber: Die Zwangsvollstreckungen bei säumigen Zahlern sind wegen gravierender Formfehler unwirksam. Das Landgericht in Tübingen (Az. 5 T 81/14) hat nun entschieden, dass die Vollstreckungsersuchen unwirksam sind - wegen Formfehlern. Es fehlen beispielsweise Siegel oder richtige Unterschrift oder beides.

Gruß


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r
  • Beiträge: 2
Hallo, ich bin neu hier im Forum.

Seit einiger Zeit belästigt Person A wieder das GEZ.
Vor etlichen Jahren gab A an, keinen TV/Radio etc. zu haben. Sie ließen A erstmal in Ruhe.

Seit Beginn diesen Jahres erhält A wieder öfters Post von denen.
Bisher hat A diese ungeöffnet entsorgt.  Heute kam wieder ein Brief.
Ausnahmsweise hat A es mal aus Neugier geöffnet.

A schulde ihnen einen Beitrag von über 300 Euro (seit Januar 2013). Sie schreiben, A soll bis zum 15.08. zahlen (wohlgemerkt heute, als A den Brief bekam, ist der 12.8.!, Der Brief selbst ist auf den 1.8. datiert). Interessant ist, sie drohen mit Vollstreckungsmaßnahmen, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens/ Rente oder der Mietkaution. Wenn A nicht zahle, wenden sie sich an das Steueramt der Stadt. Die Kosten soll natürlich A dafür tragen. Angst macht das Person A nicht.

Ähnlich ging auch eine dubiose Online-Seite vor, A bekam da auch Briefe von einem Anwalt. Bisher ignoriert, nix passiert.

Soll A bei diesem GEZ-Schreiben ebenso vorgehen (auch wenn eine gesetzliche "Pflicht" besteht diese zu zahlen)?
Oder muss A mehr machen (wie Widerspruch einlegen, etc.?)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2014, 01:54 von Bürger«

m

mk222

Person A schaue sich bitte hier an, wie ich vorgehen werde.

Aktion: Einfach nicht bezahlen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10509.msg72122.html#msg72122

Ich bin echt froh, das die das jetzt an den Gerichtsvollzieher weiter geben. Warum?:

1. Wenn ich das richtig sehe, gibt es nun erste Urteile darüber, das die Vollstreckungstitel ungültig sind, weil verschiedenste Formvorschriften missachtet werden.
2. Eine Vollstreckung, im Sinne von Wohnungsdurchsuchung und Pfändung, kann es nur geben, wenn ein Richter eigenhändig dafür unterschreibt. DAS hat es bisher noch nicht gegeben.

Leute lasst euch nicht einschüchtern und bitte informiert euch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit überhaupt vollstreckt werden darf. Es darf hier keine Rechtsberatung gegeben werden, aber eine Unterschrift eines "normalen Beamten" auf dem Vollstreckungstitel und dann auch noch "im Auftrag" genügt anscheinend nicht.

Alle weiteren Einladungen des Gerichtsvollzieher, z.B. zu einer Vermögensauskunft (EV), muss meiner Erkenntnis nach auch nicht Folge geleistet werden. 

Weiterhin ist davon auszugehen, das der Gerichtsvollzieher die Wahrheit so weit wie möglich dehnen wird bzw. korrekte Auskünfte verweigert, um euch einzuschüchtern.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2014, 01:48 von Bürger«

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Dass beim Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren teilweise gravierende formalen "Unzulänglichkeiten" herrschen, ist nun auch schon mal von offizieller Seite "abgeurteilt" worden - und insofern die potenzielle Nichtigkeit solcher "Bescheide" generell im Raume stehend...

Sehr lesenswert hierzu:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html


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@Reddevilffm
...Person A geht es genauso. War lange abgemeldet, da sie tatsächlich kein TV/Radio hat + bisher alle Briefe nicht geöffnet hatte, bis auf Neugier den heutigen (12.8.), welcher mit Datum vom 1.8. die Ankündigung der Zwangsvollstreckung androhte; Beitrag nun aufgelaufen seit 1.1.13 auf gut 300 -
nur was tun, so wie mk222 vorgehen, dafür hat Person A nicht die Nerven :(

Ich hatte mich deshalb hier im Forum angemeldet, doch die Beiträge erschließen mir nicht so recht eine einheitliche Vorgehensweise:
ignorieren oder re-agieren??

Da ich relativ Forums-unerfahren bin, erbitte ich gerne einen konstruktiven Hinweis für Person A,
danke hierfür schonmal!


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Vogel-Strauß-Taktikerin, leider :(

J
  • Beiträge: 1
Was macht Person A damit??


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Ich hatte mich deshalb hier im Forum angemeldet, doch die Beiträge erschließen mir nicht so recht eine einheitliche Vorgehensweise:
ignorieren oder re-agieren??

Das Forum kann, darf und wird keine Rechtsberatung leisten oder leisten können.

Wichtig ist vor allem, sich eingehend einzulesen, zu verinnerlichen und zu versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Hilfreich dürften hierbei u.a. sein

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

sowie die umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Auch die Suchfunktion des Forums "hilft" bei solch vielfach besprochenen Themen gern mal weiter... :police: ;)
...der Suchbegriff "Mahnung" liefert jedenfalls so einige Treffer.

Eine "Mahnung" oder "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens des sog. "Beitragsservice" - noch dazu ohne Rechtsbehelfsbelehrung und vermutlich auch nicht nachweislich zugestellt, kann Person A so ernst nehmen, wie sie selbst möchte... ;)

Interessanter dann schon die später ergehende "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Gerichtsvollzieher bzw. der örtlichen Vollstreckungsstelle.

Hier gilt dann üblicherweise und wie auch schon nachzulesen unter
Obergerichtsvollzieherin - "Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10615.msg72557.html#msg72557

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
1) Frage:
Ist die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID überhaupt (im Zweifel nachweislich) zugestellt worden?


Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html

und mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

außerdem auch
Aufklärung:
Mahnung - Androhung zur Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Sofern die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID nachweislich) zugestellt bzw. seitens Person A darauf reagiert worden ist, gilt üblicherweise:

2) Frage:
Entspricht die Vollstreckungsgrundlage = BeitragsBESCHEID überhaupt den formalen Anforderungen...


Hier gilt es, Formfehler im Erhebungs-/ Vollstreckungsverfahren abzuklopfen, in Anlehnung z.B. an
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html

und bei Verstößen entsprechend "abwehrend" zu reagieren...

Da eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Gerichtsvollzieher bzw. der örtlichen Vollstreckungsstelle wohl Anzeichen einer akut drohenden Vollstreckung ist, wäre ggf. auch die Option eines Antrags auf Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht zu prüfen.

Näheres hierzu u.a. unter

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html

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Dieser Thread bedarf der Moderation.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis.


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