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Autor Thema: Dringend aktive Mitlesende Mitstreiter gesucht  (Gelesen 5657 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Dringend aktive Mitlesende Mitstreiter gesucht
Autor: 05. August 2014, 21:26
Hallo liebe Mitstreiter,

wenn man direkt vorort tätig ist, kriegt man doch sehr viel mit. >:D

Meine neueste Erkenntnis, dass der Einzelne mit den schon „erteilten Urteilen“ „mundtotgemacht wird“ sprich,es wird vermittelt, das ist die Rechtsgrundlage  und basta, viele „unwissende“ halt bezahlen, weil nicht wirklich mit der Urteilsmaterie vertraut, suche ich nun Mitstreiter, die wie ich gerade die Urteile von Koblenz 13.5.14 und München 15.5.14 wirklich detailt durchlesen, sich Anmerkungen notieren und dies zunächst einmal erst per PM mit mir diskutieren.

So geht es einfach nicht. Ja, so rechtliche Formulierungen der Urteile ist so eine andere Welt, aber uns wird wohl nichts anderes übrigbleiben, als uns auch damit intensiver zu beschäftigen.
Also frisch ans Werk.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9573.msg66567.html#msg66567


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. August 2014, 21:34 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Urteil des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, verkündet am 13.Mai 2014

Seite 12 in meinem Exemplar, das ich vom VG Karlsruhe zugeschickt bekommen habe, ansonsten
III. 2 b letzter Abschnitt:

…...Der Rundfunkbeitrag entgelte wie zuvor die Rundfunkgebühr den Vorteil, der in dem möglichen Empfang von Rundfunksendungen liege. …...pauschalierenden Betrachtung auf die Räumlichkeiten abgestellt, in welchen Rundfunkempfang möglich sei und typischerweise stattfinde. Dem entsprechend sehe §4 Abs. 6 RBStV eine Härtefallregelung für Wohnungen vor, in denen der Rundfunkempfang objektiv ausgeschlossen sei....

Dazu Wortlaut des RBStV:

§ 4 (6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.

Objektive Gründe
finden sich z.B. in den Argumenten zum Weiterdenken (z.B. Gefährdung durch Fernsehsucht)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9690.0.html


Das Thema „Vorteil“ wird in den vorherigen 12 Seiten öfters erwähnt und die Zahlungsverpflichtung damit begründet, aber siehe dazu auch:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.30.html

ab Antwort #43


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2014, 11:06 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

m

mk222

Zitat
Dem entsprechend sehe §4 Abs. 6 RBStV eine Härtefallregelung für Wohnungen vor, in denen der Rundfunkempfang objektiv ausgeschlossen sei....

Die grosse Frage ist, wie man "Rundfunkempfang objektiv ausgeschlossen" definiert. Das grosse Problem bei Gesetzen und Entscheidungen sind deren Auslegungsmöglichkeiten.

Für mich bedeutet "Rundfunkempfang objektiv ausgeschlossen":

a. Keine Satellitenschüssel angebaut
b. Kein (Fernseh-)Vertrag mit Kabeldeutschland und Fernsehdose verplombt
c. Kein Internetanschluss
d. Keine Rundfunkgeräte oder Computer
e. Kein Auto mit Autoradio
 
Womit wir wieder exakt beim alten Modell wären. Wer keine Möglichkeiten zum Empfang hat, zahlt auch nicht.

Wenn die Richter das deutschlandweit einheitlich so sehen würden, wäre das ein grosser Fortschritt.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ich bin erst auf Seite 12 von den 65 Seiten des Urteils, es werden sich sicher noch andere Punkte finden.

Internet und Computer sind heutzutage gängige Kommunikationsmittel, deswegen kann ich mich ja trotzdem von diesen Rundfunkempfang selber ausschließen, da ich ihn einfach nicht konsumieren möchte.
Verschlüsseln wäre auch eine Option



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2014, 14:37 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

z

zuwider

"a. Keine Satellitenschüssel angebaut
b. Kein (Fernseh-)Vertrag mit Kabeldeutschland und Fernsehdose verplombt
c. Kein Internetanschluss
d. Keine Rundfunkgeräte oder Computer
e. Kein Auto mit Autoradio"


...leider interessiert das nach der neuen Regelung nicht mehr, da keine Geräte- (gebühr) wie früher erforderlich, sondern die reine Möglichkeit, es zu empfangen.
Man müßte sozusagen in einem "Funkloch" wohnen, um befreit zu sein.
evtl. in einem stillgelegten Atombunker anmelden. :-)


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  • Beiträge: 86
Objektiv ausgeschlossen ist Rundfunkempfang nicht mal auf dem Friedhof.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Man müßte sozusagen in einem "Funkloch" wohnen, um befreit zu sein.
evtl. in einem stillgelegten Atombunker anmelden. :-)
Man könnte auch zum Eremit mutieren , ein Erdloch buddeln und diese Höhle mit Blei auskleiden. :-)
Ernsthaft , wie sieht es denn mit unseren Bergmännern aus , welche sich ca. den halben Tag unter Tage aufhalten. Ich kenne mich da zwar nicht so aus , aber ich glaube EMPFANG ist dort garantiert nicht mehr möglich. Es sei denn , er wird extra möglich gemacht  , wäre technisch ohne weiteres machbar.
Wird aber so sicher nicht realisiert , schon allein aus Exgeschützt-Gründen.  Gibt es hier einen Bergmann im Forum , der näheres weiß ?
Wäre das denn nicht eine Chance für diese Arbeiter , sich zumindest anteilig befreien zu lassen. Da vom Empfang ausgeschlossen , müsste doch da rechtlich was zu machen sein.
Naja , da kommt dann bestimmt eine üblich sinnfreie  Ablehnung : ist so nicht im Vertrag vorgesehen.....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2014, 21:55 von mickschecker«
You can win if you want

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Ich hab ja schon mal irgendwo hingeschrieben, als Grund.

Eine Wohnung und eine natürliche Person kann keinen Rundfunk empfangen, man brauch TV oder Radio oder andere Geräte. Und eine "Möglichkeit", stellt keine Leistung dar.

Fertig.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Da ich mich ja jetzt mit den Gesetzestexten dieser Urteile befasse und zur Diskussion aufrufe, ist es  vielleicht nicht verkehrt, sich das direkt nach der Verhandlung am 25.3.14  sehr optimistische Interview von Ermano Geuer auch nochmal anzuhören.


https://www.youtube.com/watch?v=EgQn1B0XHH0

Habe gerade zu dieser Leseaktion mir auch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nochmal vorgenommen.

Bin über folgende Punkte dabei gestolpert:

§ 11 Verwendung personenbezogener Daten

(4) die 2  letzten Sätze:

…..
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt.

Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichtert ist, dürfen nicht übermittelt werden.


Zur Thematik: Zahlung unter Vorbehalt.

Wollte in meinem ersten Widerspruch dies eigentlich auch geltend machen, aber die Antwort der Rundfunkanstalt:

...Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.....

Dazu RVStV
§ 14 (5)

….Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bin über folgende Punkte dabei gestolpert:
§ 11 Verwendung personenbezogener Daten
(4) die 2  letzten Sätze:
..
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt.
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichtert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

Zur Thematik: Zahlung unter Vorbehalt.
Wollte in meinem ersten Widerspruch dies eigentlich auch geltend machen, aber die Antwort der Rundfunkanstalt:
...Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.....

Dazu RVStV
§ 14 (5)
Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.

Bitte - bevor hier diverse Dinge durcheinandergewürfelt werden - die Begrifflichkeiten korrekt verwenden sowie eingehend in die Grundlagen einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere im Zusammenhang zu verstehen...
...und nicht so sehr Herleitungen von aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelfragmenten bemühen.

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


bzw. insbesondere bezogen auf obige Themenausschnitte auch
-------------------------
Zahlung unter Vorbehalt

einen "RVStV" gibt es nicht (Tippfehler?), wir behandeln hier den
"RBStV" = "RundfunkBeitragsStaatsVertrag"

Dessen §14 behandelt "Übergangsbestimmungen"...
...und nicht die Rückerstattung unrechtmäßig erhobener oder unter Vorbehalt gezahlter Beiträge.

Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html

Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Selbst §10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
ist hier nur bedingt hilfreich
Zitat
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige,
auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung
bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages
fordern.[...]

-------------------------

Die "Auskunftssperre" etc. wurde ebenfalls schon im Forum behandelt - u.a. unter

Ist im Forum bereits eingehend behandelt - u.a. unter
Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html

Bitte in diesem Zusammenhang auch ausgiebig die Suchfunktion des Forums beanspruchen...
...diese liefert - in diesem Fall z.B. mit derm Suchbegriff "Auskunftssperre" so einige Ergebnisse :police: ;)

Danke + weiter gute Erfolge :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2014, 02:08 von Bürger«
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