Bin über folgende Punkte dabei gestolpert:
§ 11 Verwendung personenbezogener Daten
(4) die 2 letzten Sätze:
..
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt.
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichtert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
Zur Thematik: Zahlung unter Vorbehalt.
Wollte in meinem ersten Widerspruch dies eigentlich auch geltend machen, aber die Antwort der Rundfunkanstalt:
...Daher ist es rechtlich nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen. Der von Ihnen ausgesprochene Zahlungsvorbehalt ist daher nicht wirksam.....
Dazu RVStV
§ 14 (5)
Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden.
Bitte - bevor hier diverse Dinge durcheinandergewürfelt werden - die
Begrifflichkeiten korrekt verwenden sowie
eingehend in die Grundlagen einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere im Zusammenhang zu verstehen......und nicht so sehr Herleitungen von aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelfragmenten bemühen.
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlbzw. insbesondere bezogen auf obige Themenausschnitte auch
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Zahlung unter Vorbehalteinen "RVStV" gibt es nicht (Tippfehler?), wir behandeln hier den
"RBStV" = "
Rundfunk
Beitrags
Staats
Vertrag"
Dessen
§14 behandelt
"Übergangsbestimmungen"...
...und nicht die Rückerstattung unrechtmäßig erhobener oder unter Vorbehalt gezahlter Beiträge.
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.htmlBeachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595Selbst
§10 Beitragsgläubiger, Schickschuld,
Erstattung, Vollstreckung
ist hier nur bedingt hilfreich
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige,
auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung
bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages
fordern.[...]
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Die "Auskunftssperre" etc. wurde ebenfalls schon im Forum behandelt - u.a. unter
Ist im Forum bereits eingehend behandelt - u.a. unter
Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegisterhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.htmlBitte in diesem Zusammenhang auch ausgiebig die
Suchfunktion des Forums beanspruchen...
...diese liefert - in diesem Fall z.B. mit derm Suchbegriff
"Auskunftssperre" so einige Ergebnisse
Danke + weiter gute Erfolge