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Autor Thema: Beitragsbescheid - Widerspruch für 2 Personen?  (Gelesen 4082 mal)

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Die fiktiven Personen A und B leben schon seit längerem zusammen und haben bislang keine Rundfunk"beiträge" gezahlt und auch die Leistungen des Staatsfunks nicht genutzt. Gehen wir davon aus, dass nach zahlreichen Zahlungsaufforderungen nun Beitragsbescheide bei A und B angekommen sind. Beide wurden (augenscheinlich) als normaler Brief versendet und beinhalten Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen auf der Rückseite. Absender wäre der Norddeutsche Rundfunk bzw. der Beitragsservice.

A und B würden sich wohl in diesem Fall Gedanken über das weitere Vorgehen machen. Dabei könnten sie folgende Optionen sehen:
1. Die Briefe als Werbung ansehen und auf offizielle, per Einschreiben versendete Bescheide warten
2. Widerspruch einlegen und perspektivisch klagen

In beiden Fällen würden A und B sich Gedanken machen, ob es einen Weg gibt, die weiteren Verfahren zusammenzulegen. Sie würden in einer Wohnung leben, wären (noch) nicht verheiratet und müssten daher eigentlich nur ein mal den Beitrag zahlen. Wenn sie das anmerken, würden sie aber wohl das Verfahren beschleunigen, weil sie den Zugang der Briefe bestätigen.

Hat jemand Gedanken zu den fiktiven Fragestellungen von den fiktiven Personen A und B?


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A und B sollten den Beitragsbescheiden Beachtung schenken, es ist nicht einfach, mit dem Verein eine Brieffreundschaft zu beenden. Vorgehensweise: eine Person legt Widerspruch ein. Die andere Person kann sich per Onlineformular abmelden. Allen weiteren Beitragsbescheiden für Folgequartale ebenfalls widersprechen. Nur Briefe mit Rechtsbehelfsbelehrung beachten - IMMER!

Normalerweise hat das Ignorieren eines Beitragsbescheids zur Folge, dass dieser Rechtskräftig wird, der Gerichtsvollzieher kann letztendlich pfänden. Es ist kein Vorteil erkennbar, wenn nach Zustellung des Beitragsbescheids noch gezögert wird.


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Hallo.

Vorgehensweise: eine Person legt Widerspruch ein. Die andere Person kann sich per Onlineformular abmelden.
Mal angenommen, die fiktiven Personen C und D wohnen auch in einer Wohnung, wären im März zwangsangemeldet ohne jemals geantwortet zu haben, und hätten am 14. Juli jeder einen vom 4.7. datierten Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung erhalten.

Mal angenommen, Person C würde vorhaben, in 1 Woche, am 25.7. fristgererecht wegen Grundrechtsverstößen (siehe "Widerspruch 2014" von Roggi) dem Bescheid zu widersprechen, per Einschreiben und Fax.

Jetzt hätte Person D auch einen Widerspruch verfasst (siehe hier), den sie dem NDR morgen bzw. heute, Montag am 21.7. zufaxen und per Einschreiben zuschicken wollen würde, mit der Begründung dass schon jemand anderes in der Wohnung angemeldet ist (Person C), der für die Zahlungen zuständig ist.

Reicht das kostengünstigere Abmelden mit dem Online-Formular aus, oder sollte der in diesem fiktiven Fall fertig vorbereitete Widerspruch von Person D per Post auf den Weg gebracht werden?

(Schließlich ist ja der Beitragsbescheid incl. Säumniszuschlag an Person D ja schon verschickt - nicht dass der noch ohne korrekten Widerspruch auf Papier rechtskräftig wird, besonders wenn die merken dass Person C auch nicht zahlen will/wird...)

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 02:15 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 3.238
Da jemand anderes die Verantwortung für die Wohnung hat, ist der Beitragsbescheid falsch, eine Klage hätte Erfolg. Das weiss auch BS, die wissen dass nicht alle Bescheide korrekt sind. Die bestehen in diesen Fällen nicht auf offensichtlich falsche Forderungen. Wie man dem BS das am besten mitteilt weiss ich nicht. Onlineformular und Email sollte reichen.


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nr2

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  • Status: Klage ausgesetzt
Hallo,

2 Bescheide - 1 Wohnung wird in diesem Thread ausgiebig diskutiert:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8273.75.html

Ich jedenfalls würde keine Abmeldung mit Formular von der Webseite machen. Das impliziert ja m.E., dass man der Zwangsanmeldung indirekt zustimmt.


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Hallo.

Ich jedenfalls würde keine Abmeldung mit Formular von der Webseite machen.
Ich habe heute so einen Wiederspruch per Fax an BS & NDR und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Nicht dass die die Abmeldung erst ab dem heutigen Datum vermerken, und nicht rückwirkend - denen traue ich mittlerweile fast alles zu...

Und Freitag geht mein zweiter Widerspruch (von Person 2) wegen Verstößen gegen Grundrechte (siehe Roggis "Widerspruch 2014") auf dem gleichen Weg raus.

Frei 8)


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

n

nr2

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Hallo Frei  (#),

Zitat
Nicht dass die die Abmeldung erst ab dem heutigen Datum vermerken, und nicht rückwirkend

diese Befürchtung kann ich nicht nachvollziehen. Die Unbeteiligte Person muss natürlich gar nichts zahlen, seit Beginn der Gebührenpflicht der Wohnung da ja zu keinem Zeitpunkt 2 Beiträge für 1 Wohnung gezahlt werden dürfen.

Welcher Teil deines Schreibens geht jetzt besonders auf diesen Aspekt ein?
Und: Durch das recht frühe Absenden ermöglichst du es dem BS/GEZ eigentlich nur früher noch mehr Bescheide zu erhalten, auf die ggf. dann auch  widersprochen werden muss. Ich hätte beides zeitgleich richtung Ende der Frist abgesandt.

Viele Grüße nr2


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Hallo.

Ich hätte beides zeitgleich richtung Ende der Frist abgesandt.
Ich wollte, dass die erstmal in Ruhe registrieren dass Person B raus aus dem System ist, und dann, 3 Wochen nach dem offiziellen Datum des Schreibens, also schon Richtung Ende der Frist, und fast direkt vor einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt, soll der Widerspruch von Person A rausgehen.

Frei 8)


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