Hallo.
Vorgehensweise: eine Person legt Widerspruch ein. Die andere Person kann sich per Onlineformular abmelden.
Mal angenommen, die fiktiven Personen C und D wohnen auch in einer Wohnung, wären im März zwangsangemeldet ohne jemals geantwortet zu haben, und hätten am 14. Juli jeder einen vom 4.7. datierten Beitragsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung erhalten.
Mal angenommen, Person C würde vorhaben, in 1 Woche, am 25.7. fristgererecht wegen Grundrechtsverstößen (siehe "Widerspruch 2014" von Roggi) dem Bescheid zu widersprechen, per Einschreiben und Fax.
Jetzt hätte Person D auch einen Widerspruch verfasst (siehe
hier), den sie dem NDR morgen bzw. heute, Montag am 21.7. zufaxen und per Einschreiben zuschicken wollen würde, mit der Begründung dass schon jemand anderes in der Wohnung angemeldet ist (Person C), der für die Zahlungen zuständig ist.
Reicht das kostengünstigere Abmelden mit dem Online-Formular aus, oder sollte der in diesem fiktiven Fall fertig vorbereitete Widerspruch von Person D per Post auf den Weg gebracht werden?(Schließlich ist ja der Beitragsbescheid incl. Säumniszuschlag an Person D ja schon verschickt - nicht dass der noch ohne korrekten Widerspruch auf Papier rechtskräftig wird, besonders wenn die merken dass Person C auch nicht zahlen will/wird...)Frei