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Autor Thema: GEZ + Bafoeg Ass im Aermel  (Gelesen 2963 mal)

s
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GEZ + Bafoeg Ass im Aermel
Autor: 16. Juli 2014, 09:29
Hi,
hier eine fiktive Situation:
Person B ist Student und bekommt derzeit noch Bafoeg. B wurde nun rueckwirkend zum 1.1.2013 Zwangsangemeldet. Person B weiss, dass er sich befreien lassen koennte, die Frage ist nur: Ist das taktisch klug? Da eine Befreiung vom Bafoeg (bis einschliesslich Ende September, solange geht das Bafoeg noch) das Problem nicht loest, strebt Person B trotzdem ein Widerspruchsschreiben an und ggf. den Klageweg sofern es noetig ist.
Falls alle Stricke reissen sollten, waere Person B im Zeitraum 01.01.2013 - 30.09.2014 durch das Bafoeg befreit - das muessten sie hinnehmen.

Bei dem Schreiben handelt es sich um dieses:
Zitat
Da wir unter ihrem Namen fuer ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir Sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor. Daher wurde nun die Anmeldung der folgenden Wohnung auf Ihren Namen unter der Beitragsnummer XYZ vorgenommen.

Darin werden insgesamt 359,60 Euro gefordert. Schon ziemlich frech, wie Person B findet.
Was soll B eurer Meinung nach nun unternehmen? Ein Widerspruchsschreiben anfertigen (Privatautonomie, ...?) oder gleich sein Pulver verschiessen?

Danke und Gruss,

Armin


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2014, 13:00 von seppl«

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Re: GEZ + Bafoeg Ass im Aermel
#1: 16. Juli 2014, 17:00
Widerspruch erst nach dem Beitragsbescheid.

Sich jetzt nicht befreien zu lassen kann dazu führen, dass man wegen verspäteten Antrags auch für die Zeit nachzahlen muss, wo man eigentlich befreit wäre.
Klagen kann man für die Bafög-lose Zeit immer noch.


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Re: GEZ + Bafoeg Ass im Aermel
#2: 21. Juli 2014, 10:46
Das heisst, dass sich Person B sofort befreien lassen sollte, bevor der Beitragsbescheid kommt und sobald dieser dann letztendlich nach ablauf des Bafoegs ausgetellt werden sollte, den Widerspruch aussprechen?


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Re: GEZ + Bafoeg Ass im Aermel
#3: 21. Juli 2014, 11:14
es sind zwei Paar Schuhe,

immer das gleiche, Befreiung ab sofort beantragen, und gleichzeitig den Nachweis Erbringen das Rückwirkend nicht zu zahlen war.
Das wird der Beitragsservice anders sehen, dennoch muss er wenn der Befreiungsgrund noch vorliegt aktuell befreien.
Jedoch wird das den Beitragsservice nicht daran hindern die Beträge ab 01.01.2013 zu fordern. Wenn Person A diese mit Verweis auf den Bafögbezug nicht zahlt, kommt irgendwann Mahnung dann Beitragsbescheid, für den Zeitraum 01.01.2003 bis Datum welche jetzt für die aktuelle Befreiung angenommen wird. Gegen diesen Bescheid kann Perosn A Widerspruch einlegen. Und irgendwann dann auch klagen.

Der andere Schuh, ist wenn die jetzt aktuelle Befreiung dann irgendwann ausläuft, dann passiert wieder folgendes, unabhängig von dem oberen Punkt, Mahnung Beitragsbescheid für den Zeitraum ab dem Datum wo die Befreiung endet bis X.

Für den Zeitraum 01.01.2013 bis heute hat Person A sich aus Sicht des Beitragsservice halt falsch verhalten, und deswegen erkennen diese die Befreiungen dann nicht rückwirkend an, sondern wahrscheinlich jetzt nur ab dem Datum des Antrages, die Anerkennung sonst erfolgt nur, wenn diese innerhalb von 2 Monaten nach und jetzt wichtig "Ausstellungsdatum" des Bescheids, welcher für die Befreiung herangezogen wird, der Rundfunkanstallt oder dem Beitragsservice zusammen mit dem Antrag auf Befreiung zugestellt wird.  Wurde also der Bafögbescheid erst heute ausgestellt, und gilt rückwirkend ab 01.01.2013 wären noch 2 Monate Zeit, ist der Bafögbescheid aber aus x.x.2013 interessiert das die Rundfunkanstalt oder den Beitragsservice wenig.


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Re: GEZ + Bafoeg Ass im Aermel
#4: 21. Juli 2014, 17:31
Es sprechen einige Erfahrungsberichte dafür, dass Befreiungen auch rückwirkend erteilt werden, wenn man sie alsbald nach Kontaktaufnahme des BS beantragt.


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Re: GEZ + Bafoeg Ass im Aermel
#5: 21. Juli 2014, 18:27
Hi,

danke fuer die Antworten. EIne Frage hab ich aber noch: Ist die Zwangsanmeldung bereits der Beitragsbescheid, oder kommt da noch etwas auf Person A zu?


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Re: GEZ + Bafoeg Ass im Aermel
#6: 22. Juli 2014, 02:13
Ein Beitrags/Gebührenbescheid hat eine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite und ist dadurch erst ein Verwaltungsakt. Also dauert es noch bei dir.


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