Gestern hat Person S die Abschrift des Schriftsatzes der "GEZ" erhalten.
Person S hat einen Eindruck, als ob ihre Klage nicht gelesen wurde...
Da steht zB.:
"Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich auch nicht, wie der Kläger meint, um eine Steuer, sondern um einen Beitrag.",
- obwohl Person S früher schrieb:
"Die deutsche Demokratie unterstütze ich genug, indem ich in Deutschland meine Steuern bezahle. Bisher gibt es in Deutschland keine ARD-ZDF-Deutschlandradio-Steuer. Wenn solche Steuer gewesen wäre, hätte ich sie bezahlt. Genauso wie ich alle Steuern bezahle." und
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um ein gutes und gerechtes Modell der Finanzierung des ÖR-Rundfunks
zu finden. (…) Man führt die neue „ARD-ZDF-Steuer” ein, die genauso
wie Kirchensteuern wirkt: die nur die Bürger bezahlen, die Verbindung und die Lust haben usw.
Da steht auch:
"Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass trotz des laufenden Gerichtsverfahrens ggf. rechtzeitig ein neuer Befreiungsantrag zu stellen ist."
- obwohl Person S keine Befreiung beantragt hat: Person A ist freie Person und deshalb braucht keine Befreiung.
usw.
Was aber nicht der Person S klar ist:
"Für die Erhebung eines Beitrags ist damit die Möglichkeit eines Vorteils ausreichend, den der damit Belastete nutzen könnte (BVerfG, B. v. 12.10.1978 – 2 BvR 154/74; B. v. 18.12.1974 – 1 BvR 430/65 u. 259/66)."
- WEIS JEMAND, UM WAS FÜR VORTEIL HIER GEHT