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Autor Thema: Nach Umzug angeblich zu spät gemeldet....  (Gelesen 14860 mal)

f
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Nach Umzug angeblich zu spät gemeldet....
Autor: 01. Juni 2013, 18:52
Hallo,

mich würde eure Meinung über folgenden hypthetischen Fall interessieren:

Person A war bis 31.3.13 offiziell befreit da Student & Bafög-Empfänger. Ende März hat Person A dann sein Studium beendet, ist aus seiner Studentenwohnung ausgezogen und zum 1.4. bei seiner Freundin, Person B, eingezogen (Person B bezahlt Rundfunkbeitrag). Anfang Mai erhält Person A dann die Info, dass doch für April - Juni der Beitrag zu zahlen wäre (die neue Adresse hat der Beitragsservice vom Einwohnermeldeamt...). Darauf meldet sich Person A ab, mit der Info, dass Person A seit 1.4. bei seiner Freundin (Person B) wohnt welche bereits bezahlt. Dies wird auch so bestätigt, jedoch wird jetzt verlangt, dass Person A für April und Mai noch bezahlt, da eine Abmeldung immer nur zum Monatsende nach der Meldung möglich ist...

Welche Möglichkeiten hat Person A eurer Meinung, insbesondere der Tatsache, dass ja verlangt wird für April und Mai für eine Wohnung zu zahlen, für welche bereits Person B gezahlt hat...

Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juni 2013, 19:16 von flubb«

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ein sehr interessanter Fall. Wie heißt es? Eine Wohnung, ein Beitrag! – Person A sollte sich auf die Hinterpfoten stellen und auf ihr Recht bestehen, sofern Person A sich rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hatte. Wann soll Person A sich umgemeldet haben?


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S
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Hi.
Da es sich ja nun um einen "gerechten" Beitrag handelt, bei dem man nur einmal pro Wohnung zahlt, sehe ich keinen Grund, warum Person A zahlen sollte.
Schließlich war die Befreiung bin März gültig und für die Wohnung ab 1.4. wird die "Gebühr" GEZzahlt. (Personenbezogenen Betrag gibts doch nicht)

Sollte die Abmeldung (31.3.) nachweisbar sein, dann wäre Person A doch ab 31.3. ohne Wohnung. Keine Wohnung, kein Betrag.
Zieht Person A in eine Wohnung für die GEZahlt wird. -> kein Beitrag.

Wenn dies zulässig wäre, dann würde für eine Wohnung 2x Beitrag gefordert werden, was aber nach den neuen Regelungen gar nicht sein kann.

Gruß
Tom

PS: Bin kein Rechtsexperte


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Danke an alle Helfer in diesem Forum  :)

Wer in der Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf.

T
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@Flubb

Person A setzt sich an den PC,setzt ein Schreiben auf mit Titel Abmeldung zum xx.xx.xxxx und nem 2oder 3 Zeiler dazu und das legt man dem Beitragsservice als Beweis vor.
Was kannst du dafür,wenn die dort nicht korrekt mit der Post umgehen?
Eine Zeugin für das Abschicken des Briefes hast du auch.
Versuch isses wert.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

t

themob

Person A war angemeldet mit Status befreit.

Hat Person A sich im März zum 1.4. abgemeldet mit Hinweis auf bestehende Beitragsnummer von Person B? (Hier lag wohl das Versäumnis)

Person A bekommt im Mai Post und meldet sich daraufhin ab. Status der Abmeldung ist Juni. Nachzahlung für April und Mai.

So wird das wohl auch in Zukunft laufen für Änderungen die sich so ergeben wie geschildert.

Person A und B hatten schon den Status angemeldet im Jahr 2013. Wenn nun A und B im Jahr 2013 verschmelzen, muss sich eine Person fristgerecht abmelden. Sonst läuft man Gefahr für die nicht abgemeldete Zeit zahlen zu müssen.

Die genannten Regularien "nur ein Haushalt zahlt" mit Rückzahlung doppelter Beiträge gilt wohl nur für die "Erstermittlung" und ist in den Übergangsbestimmungen festgehalten.

Der B-Service wird sich darauf berufen, wie schon vor 2013, dass eine fristgerechte Abmeldung erfolgen muss.

Dafür haben die in §7 Abs. 2 geschrieben:
(2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.

Hinzu kommen die entsprechenden Satzungen der einzelnen Landesrundfunkanstalten.

Dort wird in §3 Anzeigen, Formulare geregelt:
(1) Anzeigen über Beginn und Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeuges sind unverzüglich schriftlich gemäß §§ 126 Abs. 1, 3 und 4, 126a Abs. 1 BGB der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle zuzuleiten. Dies gilt auch für die Anzeige eines Wohnungswechsels sowie für jede Änderung der Daten nach § 8 Abs. 4 und 5 RBStV.
 
(2) Für die Anzeigen sollen die dafür vorgesehenen Formulare verwendet werden.
Die Formulare werden im Internet und an Stellen, die für jedermann zugänglich sind und von der Rundfunkanstalt bekannt gegeben werden, sowie von nach § 16 Abs. 4 beauftragten Dritten kostenlos bereitgehalten.

(3) Den Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin trifft die Beweislast für den Zugang einer Anzeige im Sinne von Absatz 1 bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle.


Für jeden öffentlich einsehbar durch entsprechende Suchabfragen im Internet.

Das Spiel wie seit Jahren geht munter weiter.
Für die Anmeldung sorgt der B-Service durch entsprechende Briefe - sollten sich danach Änderungen ergeben wie z.b. Abmeldung, muss jede angemeldete Person selbst dafür Sorge tragen, sich fristgerecht im eigenen Sinne abzumelden mit entsprechenden Nachweisen (Hinweis auf bereits bestehende B-Nummer die bezahlt). Ansonsten wird weiter kassiert.

Da sehe ich viele Widersprüche und Klagen auf die zuständigen Landesrundfunkanstalten zukommen solange die Staatsverträge noch existent sind in dieser Fassung.





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2013, 08:38 von themob«

S
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Wird wohl so sein.

Aber das Widerspricht den eigenen Behauptungen des B.-Service.

Wenn jede Wohnung 1x zahlt, dann ist es doch egal wer da wohnt.
Selbst wenn nicht abgemeldet müßte man ja nur für seine Wohnung zahlen, die man aber nicht hat.

Ich behaupte, dass es sehr viele gibt, die zusammen wohnen (einer zahlt schon) und sich nicht abgemeltet haben, da sie ja durch die Medien nur gehört haben: "Es wird gerechter und jede Wohnung zahlt 1x."
Durch diese Hintertür versuchen die von allen zu kassieren.


An der Stelle von Person A würde ich widersprechen und ggf. Klagen.


Gruß
Tom


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t

themob


Ich behaupte, dass es sehr viele gibt, die zusammen wohnen (einer zahlt schon) und sich nicht abgemeltet haben, da sie ja durch die Medien nur gehört haben: "Es wird gerechter und jede Wohnung zahlt 1x."
Durch diese Hintertür versuchen die von allen zu kassieren.

Gruß
Tom

Gebe ich Dir recht. Dafür sollen angeblich die Übergangsbestimmungen gelten. Bis Ende 2014 würden diejenigen eventuell zuviel bezahlte Beiträge zurück bekommen.
Besonders betrifft es die, die seit Jahr und Tag eine Einzugsermächtigung laufen haben und sich keine Gedanken darüber machen. Wer es nicht von sich aus zurückfordert bis Ende 2014, hat Geld verschenkt. Darum ist es auch wichtig, im eigenen Bekannten-/Freundes-/Verwandtenkreis zu diskutieren und aufzuklären. Und überall dort wo es möglich ist  ;)

Der hier geschilderte hypothetische Fall betrifft aber etwas anderes. Die Vorgehensweise was muss ich bis an mein Lebensende berücksichtigen sollte sich am bereits erfassten Status 2013 bez. Haushalt etwas ändern. Anmeldung - Abmeldung - Ummeldung. Fristversäumnis mit negativen Folgen für den Betroffenen.

Und da agieren die wie schon seit Jahrzehnten. Dieser Punkt hat sich nicht geändert. Bedeutet ja auch Mehreinnahmen.


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Hi Leute!
Hab mich gerade angemeldet und hoffe hier auf eure Hilfe/Tipps. Habe ein ähnliches Problem wie der Threadersteller. Der B-Service möchte mich zu gerne doppelt abkassieren, für eine Wohnung die nicht mehr existierte. Aber da mir schon schlecht bei dem Gedanken wird das wir (Freundin und ich) alle 3Monate fleißig den Herren von ARD etc. Geld in den Rachen schmeißen, geht das ja mal ÜÜÜÜBERhaupt nicht...
Kurze Schilderung:

Person A zieht mit Person B am 1.11.2013 in eine gemeinsame neue Wohnung. (Beide alten Wohnungen ab dann gekündigt)

Beide zahlten bis dahin brav getrennt den Zwangsbeitrag pro Wohnung.

Person A meldet fristgerecht die Umstände beim B-Service und bekommt das Konto auf die neue gemeinsame Wohnung umgestellt. (Ohne Hinweiß das Person B sich auch extra abmelden muss)

A und B zahlen ab 1.11.2013 zusammen für die neue Wohnung

Person B meldet sich erst am 12.12.2013 ab (nach erhalt einer Rechnung für die alte Adresse)

B-Service möchte nun auch noch Geld für Monat 11. und 12. 2013 von Person B haben  :o (Quasi für die Wohnung die da garnicht mehr existierte)  >:D

Also jeder Mensch mit normalem Verstand würde denke ich sagen "Keine Wohnung, kein Beitrag". Aber denkste! Nach einigem hin und her geschreibe (wenigstens muss da mal einer meine etlichen Emails beantworten  ;D ) , kam dann der Verweis auf den oben genannten Paragraph des"Vertrages".  Also sch... Egal ob du noch ne Bude hast oder nicht, solange du dich nicht abmeldest musst du zahlen!! Nix 1 Wohnung 1 mal zahlen....

Das geht ja mal garnicht oder? Habe mich definitiv entschlossen das die KEINEN Cent  davon von mir bekommen... Da bin ich schon so doof und zahle den Mist und dann kommen die und wollen auch noch 2 Monate doppelt bezahlt haben! Also das grenzt für mich ehrlich an Betrug, Abzocke, Dreistheit, Frechheit ... Ach komm ich krisch Blutdruck bei dem Gedanken daran  >:( ;D

Hoffe ich konnte die Situation gut schildern und es kann mir vielleicht jemand nen Tip geben wie ich mich nun diesen Verbrechern gegenüber verhalten soll!?

Vielen Dank im Vorraus an euch!


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Da der RBStV nicht mehr lange bestand haben wird, sollte ein Widerspruch mit anschließender Klage erfolgreich sein. Zu den von dir genannten Gründen sollten noch die allgemeinen Gründe wie Steuer und Grundgesetzverstösse mit in den Widerspruch und die Klage. Auch wenn der Widerspruch abgelehnt wird, sollten die Gründe als Vorbereitung für die Klage ausführlich genannt werden.


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Hi Roggi!
Danke für die blitzschnelle Antwort! Bis jetzt habe ich "nur so" mit denen rumgeschrieben, ihnen geschildert das ich nicht doppelt zahlen werde und die haben darauf dann geantwortet. Im letzten Brief meinte die Dame ich solle sie doch mal über die, natürlich kostenpflichtige, 0180er Nummer anrufen, dann würde sie mir das nochmal erklären  ;D 
Den Widerspruch den du mir empfielst lege ich dann doch erst ein wenn ich irgendwann einen Bescheid bekomme oder? Also bis dahin erstmal alles weitere ignorieren?


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Im letzten Brief meinte die Dame ich solle sie doch mal über die, natürlich kostenpflichtige, 0180er Nummer anrufen, dann würde sie mir das nochmal erklären  ;D

Abgesehen davon, dass man mit dem nicht-rechtsfähigen sogenannten "Beitragsservice" und schon gar nicht auf nicht rechtsverbindlichem Wege kommunizieren braucht/ sollte, gibt es auch normale Festnetz-Tel./Fax-Nummern der regionalen "Service-Büros"... ;)

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.0.html


Den Widerspruch den du mir empfielst lege ich dann doch erst ein wenn ich irgendwann einen Bescheid bekomme oder?
Also bis dahin erstmal alles weitere ignorieren?
...sozusagen ;)

Kleine Sammlung relevanter Beiträge siehe auch unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Zitat
Abgesehen davon, dass man mit dem nicht-rechtsfähigen sogenannten "Beitragsservice" und schon gar nicht auf nicht rechtsverbindlichem Wege kommunizieren braucht/ sollte, gibt es auch normale Festnetz-Tel./Fax-Nummern der regionalen "Service-Büros"... ;)

Die nette Dame hat mir ja netterweise ihre Durchwahl gegeben  :laugh:  Und sie heißt Pech... Tja, pech Frau Pech, meine verzückende Stimme werden SIE bestimmt nie hören  >:D :P

Bin mal gespannt wann denn dann mal nen Bescheid reinflattert...

Jetzt noch die Freundin überzeugen die "regulären" Zahlungen einzustellen und mein Feldzug des Widerstands ist perfekt  >:D >:D   Hoffe echt das diesem Verein endlich bald das Handwerk gelegt wird... Obwohl ich beim besten Willen irgendwie wenig Hoffnung habe  :o

Danke Männer für die schnelle Hilfe!



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Danke Männer für die schnelle Hilfe!
Wieso "Männer"? So eindeutig ist da ja nun nicht...
...im Forum gibt's durchaus auch kompetente Frauen ;)


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Das bezweifel ich keineswegs, jedoch sieht Roggi doch sehr maskulin aus und bei Bürger tippe ich doch auch mal auf nen Mann  :D

Aber für die Zukunft -----> Danke Jungs und Mädels für die nette Unterstützung  ;)  |-



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So heute den Beitragsbescheid bekommen... Passend nachdem ausgerechnet heute bei uns in Koblenz wieder mal FÜR die Geier entschieden wurde...   >:( traurig...
Bescheid ist auch dreisterweise ganz gut vordatiert (02.05.2014). Ein Schelm wer böses denkt....

Werde nun Widerspruch einlegen, ganz schön entmutigend wegen 44€ und der eigentlichen Gewissheit das man es irgendwann eh zahlen muss... Und dann auch noch das vielfache davon... Mit wieviel Euro kann ich denn ca. rechnen wenn ich das Ding komplett durchziehe?

Vielen Dank!


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