Jegliches Forcieren einer Klage erscheint Person XYZ
bis zur Entscheidung der Popularklage von
Ermano Geuer (privat) und
Rossmann (betrieblich)
am Bayerischen Verfassungsgerichtshof
nicht sinnvoll.Die 
Verhandlung o.g. Klage ist für den 25.03.2014 angesetzt.
Das eigentliche 
Urteil könnte noch 
Wochen bis Monate brauchen.
Gleichzeitig am 25.03.2014 ist die Urteilsverkündung für die
Verfassungsbeschwerde bzgl. ZDF-Staatsferne (bzw. -nähe) anberaumt.
Danach wird sich evtl. die Richtung etwas besser abzeichnen.
Sollte Ermano Geuer in Monaten unterliegen, ist ihm zuzutrauen, sich an die nächsten Instanzen und in Konsequenz wohl auch an den EuGH bzw. den EuGH für Menschenrechte zu wenden.
Solange 
höherinstanzliche Verfahren anhängig sind, kann man sich nach Auffasung von Person XYZ in seiner eigenen Klage 
auf diese höherinstanzlichen Verfahren berufen - und das ist auch 
sehr gut ohne Anwalt möglich 
Person A sollte allenfalls beachten, das theoretisch nur ein
- 
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt bzw. bei Ablehnung oder akut drohender Vollstreckung ein
- 
Antrag auf "Eilrechtsschutz" bzw. 
Antrag auf "Anordnung der Aussetzung der Vollziehung" beim Verwaltungsgericht bis zum eigenen Verfahrensende 
vor Zahlung schützen kann, da bei öffentlichen Abgaben (und als solche ist der Rundfunkbeitrag offensichtlich eingeordnet worden) ein 
Widerspruch allein keine aufschiebende Wirkung besitzt, d.h. theoretisch trotz Widerspruch gezahlt werden müsste.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Fristsetzung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.htmlWeitere Informationen hierzu bitte über die Suchfunktion des Forums ausfindig machen 
 PS: Person A könnte evtl. auch auf der Welle von Person B mitschwimmen... zeitversetzt, sozusagen...
PS: Person A könnte evtl. auch auf der Welle von Person B mitschwimmen... zeitversetzt, sozusagen...
...so unterschiedlich dürften die Sachverhalte vielleicht nicht sein.