Guten Tag zusammen
Man hörte von fiktiver Person D lange Zeit nichts mehr. Ebenso hörte fiktive Person D von der LRA bzw. BS auch lange nichts mehr.
Kurze Zusammenfassung
Klage 2014 eingereicht, 2Mal Vollstreckung abgewehrt, da Klage noch am Laufen, 2019 Urteil und 2020 vor OVG "abgewiesen", da Anwalt Frist zur Berufungsgründung versäumt
Hier schrieb ich die Geschichten der fiktiven Person D hernieder:
Zwangsvollstreckung trotz laufender Klage und Aussetzung Vollziehung:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17196.msg113370.html#msg113370Verhandlung (nicht sicher, ob fiktives Urteil hochgeladen):
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32066.msg197558.html#msg197558Es wurde noch im Jahr 2020 vom VG Prozesskosten i.H.v. 20 Euro festgesetzt, welche Person D an die LRA zahlen sollte. Person D hat sich kurz vorher in eine andere Adresse eingenistet (am Umzugstag lag ein neuer Bescheid im Kasten der Wohnung, aus welcher fiktive Person D gerade dabei war, auszuziehen -.- ), weswegen das VG den Beschluss über den RA zukommen ließ. Komplizierte fiktive Geschichte
Daraufhin kam irgendwann eine Rechnung vom MDR über diese 20 Euro. Als 1. Zahlungserinnerung, da die Rechnung an alte Adresse geschickt worden wäre. Diesen Betrag hat fiktive Person D mit Murren und Knurren gezahlt.
Wie oben nebenbei erwähnt, hätte Person D angeblich am Umzugstag noch einen neuen Festsetzungsbescheid bekommen an die Adresse, die Person D am Zustelltag gerade noch so bewohnte. Diesem wurde vermutlich fristgerecht via Fax (handschriftliche auf Bescheid) widersprochen.
Das wars. Fiktive Person D hat bis auf die Rechnung über die Prozesskosten angeblich nie wieder irgendetwas vom MDR oder dem BS gehört, gelesen oder gesehen.
Bis zum gestrigen Tage, als angeblich per gelbem Brief ein Widerspruchsbescheid für Widersprüche auf Festsetzungsbescheide aus 2016, 2018 und 2020 im Kasten lag. Ein sehr, sehr ähnliches Schreiben habe ich mal als Beispiel hier angefügt
Auf Seite 4 stünden nur noch Erklärung zur Abkürzungen und der obligatorische Satz "Das Beitragskonto weist..... Bitte überweisen Sie den Betrag..." (ohne Frist), weswegen Seite 4 nicht relevant ist.
Den nur mit Datum genannten FBs hat fiktive Person D wohl angeblich immer fristgerecht widersprochen, aber nie Widerspruchsbescheide erhalten. Es könnte aber sein, dass nicht rechtskräftige Antwortschreiben angekommen sind.
Man munkelt, dass nach vielem Hin und Her und 2 abgewehrten Vollstreckungen, der Aussetzung der Vollziehung der angeklagten Bescheide (alle von 2013 mit Widerspruchsbescheid aus 2014) statt gegeben sowie Widerspruchsverfahren ruhend gestellt worden, bis ein Urteil gefällt wird. Wir erinnern uns, dass das fiktive Urteil gegen Ende 2019 gefällt und der Rechtsweg Frühjahr 2020 erschöpft war auf Grund Versäumnisse des fiktiven RA zur Berufung.
Fiktive Person D ist sich nun unschlüssig, wie weiter verfahren werden kann. Hat sich doch in der Zwischenzeit etwas getan, dass Säumniszuschläge wohl angeblich gesondert zu betrachten sind und der MDR oder BS nun vorsorglich die Vollstreckung der Säumniszuschläge eingeleitet haben soll.
Hinzu kommt, dass Person D vermutlich keinen Überblick hat, was denn nun wie und wann an Zahlungen aufgelaufen sind. Die kleine Tabelle am Ende des Schreibens ist doch sicherlich zu ungenau. Eventuell könnten die fiktiven FBs auch fehlerhaft sein und keine Voraussetzung zur Vollstreckung sein. Person D könnte zudem annehmen, dass Forderungen vielleicht verjährt sein könnten - trotz Ruhen des Widerspruchverfahrens bis Klage durch war.
Könnte fiktive Person D eine detailierte Auflistung anfordern, um einen genauen Überblicke zu bekommen, was denn nun angeblich zu zahlen sei? Person D las auch von Auskunft über Vollstreckungsersuchen. Person D würde angeblich nicht erneut Klage beim VG einreichen, sondern gerne erstmal alles einfordern und die androhende Vollstreckung gar nicht erst zur Vollstreckung kommen zu lassen. Es sind immerhin fast 4 Jahre nach dem gescheiterten Versuch, fiktiv in Berufung zu gehen, vergangen.
Gleichzeitig könnte Person D Auskunft erlangen wollen, wo sie denn Barzahlung entrichten könnte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn in meiner kleinen Anekdote fiktiver Person D aus der Misere geholfen werden kann