Normalerweise steht in der Ladung, dass man sich melden möge, wenn es mit dem Termin Probleme gibt.
Eine Weisheitszahn-OP ist sehr wohl ein triftiger Grund. Du und der Richter haben offiziell nicht zu entscheiden, ob er verschiebbar ist, sondern nur der Zahnarzt.
Es kann ja sein, dass der Zahnarzt schon gesagt hat, dass es sehr an der Zeit war, diese OP zu machen.
Telefonate sind meistens überflüssig und eh unverbindlich. Dass die Dame unfreundlich ist, hat Methode, von daher kann man das getrost ignorieren.
An den Einzelrichter schreiben, den OP-Terminzettel beilegen und
höflich um Verschiebung des Termins bitten, gleich mit Vorschlag: "um vier Wochen" oder so etwas. (Eine Woche Erholung nach OP einplanen!!!)
(Den OP-Termin verlegen kann man dann immer noch. Aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Der Einzelrichter wird nicht riskieren, in Haftung genommen zu werden, wenn durch den verschobenen OP-Termin Komplikationen aufgetreten sind, die vermieden werden hätten können.)
Viel Erfolg.
Keine Rechtsberatung.