Tag 2 nach Gera
Die Eindrücke haben sich setzen können. Nach dem Lesen der Beiträge im Forum und meiner eigenen Notizen, wie geht es jetzt weiter?
- Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
- Widerspruch
- Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung
- Klage mit Antrag auf Aussetzung des Vollziehung §80(4) VwGO
- Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht
!!!!!!Keine Gebührenbescheide, solange das Verfahren läuft.!!!!!!!!
Wieso muss man eigentlich seine eigenen Notizen, Unterlagen etc. hier den Richtern zur Verfügung stellen (Zitat des Klägers aus der Verhandlung: „jetzt habe ich nichts, voran ich mich festhalten kann“)
Die eigenen Notizen sind am besten in Klarsichthüllen aufgehoben, diese schützen die kostbaren Blätter vor Verschmutzung. Wichtige Passagen sind mit Textmarker hervorgehoben. Büroklammern
erleichtern das Wiederfinden markanter Begründungen. Auch mit kleinen Klebezetteln lässt sich Wichtiges markieren und schnell wiederfinden. Eselohren, wenn sie dem schnellen Auffinden dienen, sind nicht als „unfein“ zu bezeichnen.
An das eine oder andere Blatt dieser Notizen kann der auf der Rückseite angetackerte Gesetzestext im vollständigen Wortlaut, zum besseren Verständnis dienen, da auf der Vorderseite nur als §-Zahl vermerkt.
Und die Verhandlung schreitet fort, Verhandlungspause für die Kopien, falls überhaupt notwendig, da die Richter sich anhand der eingereichten Klageschrift ja sicher ihre eigenen Notizen erstellt haben.
Nur mit gut recherchierten Argumenten und Fakten kann man etwas bewegen!
Deshalb mein Rat, immer alles genau in der Klage vorzubringen.
Keine Fragen stellen: Niemand wird sie beantworten. Stattdessen Fakten aufschreiben:
Z.B. nicht fragen, warum es ungerecht ist, sondern schreiben, warum es ungerecht ist.
Keine Links aufschreiben, sondern die entsprechenden Seiten komplett ausdrucken und anheften, wenns sein muss Anlage 1 bis 100.
Alle vernichtenden Gutachten ausarbeiten und die relevanten Textstellen ausdrucken.
Paragraphen ausschreiben und Gerichtsurteile halbwegs komplett ausdrucken, so dass der Sinn verstanden wird ohne weitere recherche seitens der Richter.
Persönliche Betroffenheit darstellen: ich lehne zutiefst ab, ich bin nicht Sklave der demokratieschädlichen Rundfunkanstalten, ich werde benachteiligt, mein Geld wird nicht entsprechend den Gesetzlichen Vorgaben verwendet usw.
Ein Richter muss quasi erkennen können, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt und nicht mehr anders urteilen können, als dem Kläger recht zu geben.
Damit läßt sich sicher eine ordentliche Klageschrift herstellen.
Wir haben ja jetzt Zeit, da keine Gebührenbescheide, solange das Verfahren läuft.