@Tütensuppe: Ich befürchte, da leider etwas bremsen zu müssen...
Forderungen von vor 2013 können nur geltend gemacht werden, wenn dafür schon ein Gebührenbescheid erlassen wurde
Dieser
"Gebührenbescheid" dürfte dann aber wohl demnächst in Gestalt eines gemeinsamen "Gebühren-/ Beitragsbescheids" zugestellt - und damit die Forderung "rechtskräftig"
werden, wenn dem nicht form- und fristgerecht widersprochen
wird.
...und da Forderungen wohl
erst nach 3 Jahren verjähren, dürfte also
2012 voll mit erfasst sein.
Beachte hierbei u.a.
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html...und im weiteren auch:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.htmlDie Rechtsgrundlage für die alte Gebührenforderung war der Besitz von Radio/TV und neue Rundfunkempfänger. Das müssen die nachweisen, also braucht man deren Besitz nur leugnen: "da ich nach dem Umzug in die neue Wohnung keinerlei... usw."
Wenn man
"angemeldet" war, dürfte es
schwierig bis unmöglich sein, den
Besitz eines (angemeldeten!) Gerätes "zu leugnen", da ja ARD-ZDF-GEZ offensichtlich
keine "Abmeldung" vorliegt...
Darauf lassen sich ARD-ZDF-GEZ üblicherweise gar nicht erst ein - ohne weitere Diskussion.
Roggi, ich lasse mich gern eines besseren belehren, sehe aber unter o.g. Umständen nicht, wie das geschehen sollte...
...oder habe ich was verpasst?!?
Ich sehe hier eher eine
Trennung von Gebühren bis 31.12.2012 und Beiträgen ab 01.01.2013 -
letzteren, d.h. dem
*widerwillen übergeholfenen Zwangs-Abo* sollte aus den hier im Forum allseits nachlesbaren essenziellen Gründen
grundlegend widersprochen werden.
Die
Gebühren bis 31.12.2012 aber sind ein
eigenes Thema, dem wir uns insbesondere in Fällen
offensichtlich vorausgegangener "willentlicher Anmeldung" nur
rudimentär widmen wollen - und können, so leid mir das für Person XYZ tut...
Dass unter gewisser Betrachtungsweise auch die alte Geräte-Gebühr eigentlich als grundrechtswidrig eingestuft werden kann (Pflichtabgabe auf ein Gerät, mit welchem man sich aus "allgemein zugänglichen Quellen" unterrichten will und kann), ist ein gaaaaaaanz anderes Feld - und würde einen völlig neuen Themenkomplex eröffnen... Ein Kampf jedenfalls, der in Anbetracht der Neuregelung ungleich schwerer zu kämpfen wäre.
Konzentrieren wir uns daher lieber voll und ganz auf den absolut unhaltbaren sogenannten "Beitrag".