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Autor Thema: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012  (Gelesen 4743 mal)

T
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Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
Autor: 12. April 2014, 13:32
Hallo liebe gez-boykott-Gemeinde,

nehmen wir mal an, eine Person hat eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ~500€ erhalten. Auf Nachfrage, wie dieser Betrag zustande gekommen sein könnte, sei der Person später eine Auflistung erstellt worden, die bis auf den Januar des Jahres 2012 zurückgeführt werde und offene Gebühren bis zum 04.2014 ausweise (also für 27 Monate ohne jegliche Mahngebühren).

Nun hätte diese Person allerdings seit dem 01.2013 brav die anfallenden Rundfunkgebühren entrichtet, denn der GEZ sei mitgeteilt worden, dass der Beitrag anteilig über eine in der Wohngemeinschaft lebende Person B entrichtet würde - hiergegen einen Einspruch zu formulieren, wäre für die Person also kein großes Problem.

Wie jedoch könnte eine Person vorgehen, wenn für den Zeitraum 01.2012 bis 12.2012 Nachforderungen geltend gemacht werden würden, da eine Person während dieses Zeitraums nicht an- und umgemeldet gewesen wäre und dementsprechend dieser Betrag nicht gezahlt worden wäre?

Die Person könnte zuletzt davon ausgegangen sein, dass Forderungen von vor 2013 nicht nachgegangen werden. Zusätzlich habe diese Person bis zum Sommer 2011 GEZ gezahlt, nach einem Umzug dann jedoch nicht mehr - bei einer Nachforderung der GEZ würden also ~6 Monate fehlen.

Würde sich in einem solchen Fall ein Widerspruch für die Person lohnen bzw. welches Argument könnte vorgebracht werden, um einen solchen zu formulieren?


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#1: 13. April 2014, 15:08
Forderungen von vor 2013 können nur geltend gemacht werden, wenn dafür schon ein Gebührenbescheid erlassen wurde, der Rechtskräftig geworden ist, weil diesem nicht widersprochen wurde. Die Rechtsgrundlage für die alte Gebührenforderung war der Besitz von Radio/TV und neue Rundfunkempfänger. Das müssen die nachweisen, also braucht man deren Besitz nur leugnen: "da ich nach dem Umzug in die neue Wohnung keinerlei... usw."


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#2: 13. April 2014, 15:15
Vielen Dank  :)


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#3: 14. April 2014, 03:57
@Tütensuppe: Ich befürchte, da leider etwas bremsen zu müssen... :(

Forderungen von vor 2013 können nur geltend gemacht werden, wenn dafür schon ein Gebührenbescheid erlassen wurde

Dieser "Gebührenbescheid" dürfte dann aber wohl demnächst in Gestalt eines gemeinsamen "Gebühren-/ Beitragsbescheids" zugestellt - und damit die Forderung "rechtskräftig" werden, wenn dem nicht form- und fristgerecht widersprochen wird.
...und da Forderungen wohl erst nach 3 Jahren verjähren, dürfte also 2012 voll mit erfasst sein.

Beachte hierbei u.a. ;)
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

...und im weiteren auch:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Die Rechtsgrundlage für die alte Gebührenforderung war der Besitz von Radio/TV und neue Rundfunkempfänger. Das müssen die nachweisen, also braucht man deren Besitz nur leugnen: "da ich nach dem Umzug in die neue Wohnung keinerlei... usw."

Wenn man "angemeldet" war, dürfte es schwierig bis unmöglich sein, den Besitz eines (angemeldeten!) Gerätes "zu leugnen", da ja ARD-ZDF-GEZ offensichtlich keine "Abmeldung" vorliegt...
Darauf lassen sich ARD-ZDF-GEZ üblicherweise gar nicht erst ein - ohne weitere Diskussion.

Roggi, ich lasse mich gern eines besseren belehren, sehe aber unter o.g. Umständen nicht, wie das geschehen sollte... ???
...oder habe ich was verpasst?!?

Ich sehe hier eher eine Trennung von Gebühren bis 31.12.2012 und Beiträgen ab 01.01.2013 - letzteren, d.h. dem *widerwillen übergeholfenen Zwangs-Abo* sollte aus den hier im Forum allseits nachlesbaren essenziellen Gründen grundlegend widersprochen werden.

Die Gebühren bis 31.12.2012 aber sind ein eigenes Thema, dem wir uns insbesondere in Fällen offensichtlich vorausgegangener "willentlicher Anmeldung" nur rudimentär widmen wollen - und können, so leid mir das für Person XYZ tut... :(

Dass unter gewisser Betrachtungsweise auch die alte Geräte-Gebühr eigentlich als grundrechtswidrig eingestuft werden kann (Pflichtabgabe auf ein Gerät, mit welchem man sich aus "allgemein zugänglichen Quellen" unterrichten will und kann), ist ein gaaaaaaanz anderes Feld - und würde einen völlig neuen Themenkomplex eröffnen... Ein Kampf jedenfalls, der in Anbetracht der Neuregelung ungleich schwerer zu kämpfen wäre.
Konzentrieren wir uns daher lieber voll und ganz auf den absolut unhaltbaren sogenannten "Beitrag".


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#4: 14. April 2014, 19:23
Danke für die Rückmeldung.
Was könnte passieren, wenn die Person es mit einem Widerspruch versuchen würde - mit der Argumentation, dass nach dem Umzug in die neue Wohngemeinschaft keine eigenen rundfunkfähigen Geräte existiert hätten und seit dem Januar 2013 eben haushaltsabhängig gezahlt worden sei? Macht die GEZ noch 'Hausbesuche'? Müssten zusätzliche Konsequenzen bei einem Einspruch befürchtet werden?


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#5: 14. April 2014, 19:39
Was könnte passieren, wenn die Person es mit einem Widerspruch versuchen würde - mit der Argumentation, dass nach dem Umzug in die neue Wohngemeinschaft keine eigenen rundfunkfähigen Geräte existiert hätten und seit dem Januar 2013 eben haushaltsabhängig gezahlt worden sei? Macht die GEZ noch 'Hausbesuche'? Müssten zusätzliche Konsequenzen bei einem Einspruch befürchtet werden?

Hausbesuche dürften irrelevant und bis zum 31.12.2012 einziger Anhaltspunkt ohnehin die bestehende "Anmeldung" und die darin angegebenen Geräte sein. Sofern keine nachweisbare Abmeldung vorliegt, dürfte wohl von den angegebenen Geräten ausgegangen werden.
Meine "nüchterne", wenn auch vielleicht wenig hoffnungsvoll stimmende Sichtweise.
Aber: Versuch macht kluch... ;)


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#6: 14. April 2014, 19:41
Was könnte passieren, wenn die Person es mit einem Widerspruch versuchen würde - mit der Argumentation, dass nach dem Umzug in die neue Wohngemeinschaft keine eigenen rundfunkfähigen Geräte existiert hätten und seit dem Januar 2013 eben haushaltsabhängig gezahlt worden sei? Macht die GEZ noch 'Hausbesuche'? Müssten zusätzliche Konsequenzen bei einem Einspruch befürchtet werden?
Die GEZ-Nachfolge macht keine Hausbesuche. Den Widerspruch mit oben genannten Gründen zu versuchen ist gut. Die Beitragsnummer des Zahlenden mit einreichen, dafür ist man sicher von Zahlungen ab 2013 befreit. Am besten weitere Beweise mit einreichen, z.B. dass vor 2013 keine Geräte vorhanden waren bezeugen lassen usw. Wenn man hartnäckig bleibt, könnte es klappen, wer sich durch deren Textbausteine einschüchtern lässt, zahlt schlimmstenfalls die geforderte Summe. Andere Konsequenzen gibt es nicht.


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#7: 14. April 2014, 20:05
Wenn man hartnäckig bleibt, könnte es klappen, [...]
"Hartnäckigkeit" könnte - wie so oft im Leben - in der Tat der Schlüssel sein, denn bei "zehn Euro fuffzig" haben die auch nur bedingt Bock, sich mit solch renitenten Fällen zu beschäftigen - da winken andere, "leichtere"...
...und wer leise ist, wird einfach zerknietscht.


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#8: 14. April 2014, 20:32
Vielen Dank noch einmal. Dann könnte man es ja mit Hartnäckigkeit probieren  ;)


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#9: 28. Mai 2014, 08:08
Hi Tütensuppe,

gibts bei deiner Person A in der Sache schon etwas Neues?
Meine Person A hat ein ähnliches Problem und wird dies jetzt auch annähernd ähnlich begründen.


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Re: Nachzahlungsaufforderung ab 01.2012
#10: 28. Mai 2014, 14:56
Hallo,
nein es gibt leider noch nichts Neues zu berichten, da sich die Person und die Gebührenzentrale noch immer in einer Art 'Brieffreundschaft' befinden  ;)


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