Gruß
Nachdem Person A gegen seinen Beitragsbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt hat, bekam A nun Antwort von der Behörde:
Zitat:
"Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie beziehen Sich unter anderem auf unser Antwortschreiben vom ... und gehen davon aus, das Ihnen unberechtigterweise Beiträge in Rechnung gestellt wurden.
Dies können wir nicht bestätigen. Auf der folgenden Seite haben wir einen Überblick zusammengestellt. Diesen können Sie entnehmen, das es sich um offene Beiträge aus 2013 handelt. Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand. Dieser beträgt derzeit ... euro. Um ihnen die Zahlung zur erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Antworten Sie uns bitte innerhalb von 3 Wochen." Zitat Ende
So. Person A hat in seinem Widerspruch nirgends geschrieben, das A die Forderung der GEZ akzeptiert bzw eine Ratenzahlung wünscht. Auch hat A nicht angezweifelt das es sich um Beiträge aus 2012 oder davor handelt.
Liegt Person A hier nun falsch, wenn A der Auffassung ist das es sich bei den genannten Schreiben nicht um einen Widerspruchsbescheid handelt? Bei A sieht ein Widerspruchsbescheid anders aus. Hier müsste doch wenigstens irgendwo stehen: Widerspruchsbescheid oder sonstiges. Auch ist keine Rechtbelehrung dabei, die darauf hinweißt das hier Klage eingereicht werden kann.
Als was soll Person A dieses Schreiben denn nun deuten? Als Widerspruchsbescheid bestimmt nicht. Und wie soll A jetzt reagieren, abwarten???
Mfg Matze