Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Untaetigkeitsklage  (Gelesen 17980 mal)

S
  • Beiträge: 2.177
Re: Untaetigkeitsklage
#30: 13. November 2013, 12:45
Warum wird hier über Mahnbescheid gesprochen?!

Weil das dann die nächste Möglichkeit ist, rechtlich dagegen vorzugehn, wenn einer kommt.

Das wäre vielleicht eine Anerkennung, dass eine zivilrechtliche Sache ist: dann kann man sagen, man hat nichts bei ihnen bestellt.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 7
AW: Untaetigkeitsklage
#31: 19. November 2013, 10:48
So, nochmal was zum Fall von Herrn A von vergangener Woche, in der Sache nicht dienlich, aber amüsant: Herr A hat wegen Kostenübernahme seine Rechtsschutzversicherung kontaktiert. Diese lehnte eine Kostenübernahme für den Fall eines Prozesses ab. Begründung: A habe nicht den Bereich "Steuern" versichert. Und in ebendiesen Bereich "Steuern" würde auch die RF-Gebühr reinfallen.  :laugh:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Re: Untaetigkeitsklage
#32: 19. November 2013, 11:12
Genau das haben viele schon X-Mal so dargestellt(Steuern),aber so ist die Zwangsabgabe nicht deklariert.Diese Gauner gehören hinter Gitter mit allen MP's,die diesen Mist zugelassen und zugestimmt haben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

C
  • Beiträge: 31
Re: Untaetigkeitsklage
#33: 19. November 2013, 12:41
Ist ja lustig.......... Herr B hat ebenfalls seine Rechtschutzvers. in dieser Angelegenheit befragt und wurde ebenfalls auf die Tatsache hingewiesen dass, ich zitiere: "Im Bereich des Steuerrechtsschutzes umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer und abgabenrechtlichen Angelegenheiten bla,bla,bla....... können wir keinen Rechtschutz zusagen!" Amen. :-[


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben