@Victor
Danke fuer Deine Antwort. Im Nachhinein war es ein Fehler den Widerspruch an die GEZ zu schicken. Im Gebuehrenbescheid/Rechtsbehelfsbelehrung war aber fettgedruckt die AZDBS angegeben und dann noch kleingedruckt die LRA.
Widerspruchsbescheid habe ich ja keinen bekommen, weil 2. Fehler ich unter Vorbehalt gezahlt habe, weil ich zusaetzliche unnoetige Kosten (Eilantrag auf Rechtsschutz (Schutz vor Pfaendung)) vermeiden wollte. Wenn die Klage eingereicht ist ruht das Mahnverfahren eh erstmal. Dann werde ich auch erstmal nicht mehr weiterzahlen.
Ich dachte mir auch, dass der SWR zustaendig ist, aber untaetig war ja die AZDBS, nicht der SWR. Aber Untaetigkeitsklage kostet mich eh nichts. Insofern werde ich nen Anwalt kontaktieren, der das fuer mich macht und die GEZ hat zusaetzliche Kosten fuer die Untaetigkeitsklage.
Ganz nette Anekdote:
Ich hab die Frage der ZUstaendigkeit an die Poststellen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Koeln gemailt. Aus Koeln kam ne nette Antwort einer Richterin(!), die meinte sie darf mir nicht auf die Frage antworten, weil das unerlaubte Rechtsberatung waere, aber ich soll mir doch einen Anwalt nehmen. Aus Stuttgart kam keine Antwort.
Mein Widerspruchsbescheid ist seit 26.7.2013 (Zugang des Widerspruchs per Einschreiben bei der AZDBS) ausstehend.
Ich habs jetzt nicht so eilig mit der Klage aber langsam sollte sich was tun in Sachen Untaetigkeitsklage, denn solange ich unter Vorbehalt zahle, werden die mir wahrscheinlich keinen Widerspruchsbescheid ausstellen.