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Autor Thema: Untaetigkeitsklage  (Gelesen 17038 mal)

G
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Untaetigkeitsklage
Autor: 05. November 2013, 14:27
Welches Gericht ist zustaendig? Stuttgart (SWR) oder Koeln (AZDBS)?

Widerspruch ging an AZDBS.


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Re: Untaetigkeitsklage
#1: 05. November 2013, 14:48
Welches Gericht ist zustaendig? Stuttgart (SWR) oder Koeln (AZDBS)?

Widerspruch ging an AZDBS.

Wird im Widerspruchsbescheid angegeben. Wenn jemand in Stuttgart wohnt, sollte das Verwaltungsgericht Stuttgart benannt werden.

Wieso kommuniziert Person A mit dem Inkasso "GEZ"/AZDBS und nicht mit der Rundfunkanstalt? Die Wahrscheinlichkeit von Verzögerungsschreiben ist bei dem Inkasso um Vielfaches höher.


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Re: Untaetigkeitsklage
#2: 05. November 2013, 15:23
Erst nach drei Monaten Wartezeit, ab dem Zugang des Widerspruchs, sollte die Person A wegen der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart nachfragen.


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Re: Untaetigkeitsklage
#3: 05. November 2013, 16:48
@Victor

Danke fuer Deine Antwort. Im Nachhinein war es ein Fehler den Widerspruch an die GEZ zu schicken. Im Gebuehrenbescheid/Rechtsbehelfsbelehrung war aber fettgedruckt die AZDBS angegeben und dann noch kleingedruckt die LRA.

Widerspruchsbescheid habe ich ja keinen bekommen, weil 2. Fehler ich unter Vorbehalt gezahlt habe, weil ich zusaetzliche unnoetige Kosten (Eilantrag auf Rechtsschutz (Schutz vor Pfaendung)) vermeiden wollte. Wenn die Klage eingereicht ist ruht das Mahnverfahren eh erstmal. Dann werde ich auch erstmal nicht mehr weiterzahlen.

Ich dachte mir auch, dass der SWR zustaendig ist, aber untaetig war ja die AZDBS, nicht der SWR. Aber Untaetigkeitsklage kostet mich eh nichts. Insofern werde ich nen Anwalt kontaktieren, der das fuer mich macht und die GEZ hat zusaetzliche Kosten fuer die Untaetigkeitsklage.

Ganz nette Anekdote:

Ich hab die Frage der ZUstaendigkeit an die Poststellen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Koeln gemailt. Aus Koeln kam ne nette Antwort einer Richterin(!), die meinte sie darf mir nicht auf die Frage antworten, weil das unerlaubte Rechtsberatung waere, aber ich soll mir doch einen Anwalt nehmen. Aus Stuttgart kam keine Antwort.

Mein Widerspruchsbescheid ist seit 26.7.2013 (Zugang des Widerspruchs per Einschreiben bei der AZDBS) ausstehend.

Ich habs jetzt nicht so eilig mit der Klage aber langsam sollte sich was tun in Sachen Untaetigkeitsklage, denn solange ich unter Vorbehalt zahle, werden die mir wahrscheinlich keinen Widerspruchsbescheid ausstellen. 
 


 


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Re: Untaetigkeitsklage
#4: 05. November 2013, 16:54
"unerlaubte Rechtsberatung"

Bei nicht Juristen kann ich es verstehen, aber so eine Aussage von einer Richterin!  ;D

Nun denn, fast alle Amtsgerichte bieten kostenlose Beratungshilfestunden für Wenigverdiener an.


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Re: Untaetigkeitsklage
#5: 05. November 2013, 17:17
Ich hab mich auch gewundert, weil ich doch nur gefragt habe, ob das Gericht zustaendig ist.

Unerlaubte Rechtsberatung kann ich schon verstehen, denn das Gericht  bzw die Richterin muss ja "neutral" bleiben. Darf mir also juristisch nicht helfen gegen die GEZ, auch wenn Sie es gerne gemacht haette, so hab ich die Mail verstanden. Das hat also nichts mit der fachlichen Qualifikation zu tun, sondern mit der Neutralitaetspficht des Gerichts.

Haette ich einfach mal auf gut Glueck Klage eingereicht haette die Richterin reagieren muessen. Ich haette eben das Risiko weitere Kosten zu produzieren, wenn ich das falsche Gericht gewaehlt haette.



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Re: Untaetigkeitsklage
#6: 05. November 2013, 17:44
Hallo Geccon,
wieso zahlst Du denn überhaupt, wenn auch "unter Vorbehalt"? Du hast hinterher nur die Mühe, das Geld wieder einzuklagen. Leg das Geld einfach beiseite. Es kann doch nicht mehr passieren, als dass Du irgendwann doch zahlen musst plus 8 Euro "Säumnisgebühr" pro Bescheid.
Wenn Du den Druck auf den sogenannten "Beitragservice" erhöhen willst, einfach nicht zahlen. Ich selbst handhabe das seit Jahresanfang so, habe allerdings auch noch keinen Widerspruchsbescheid. Nächsten Montag ist die Frist abgelaufen, dann geht meine Untätigkeitsklage raus.

Lefty


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Re: Untaetigkeitsklage
#7: 05. November 2013, 17:58
Wie gesagt ich habe unter Vorbehalt gezahlt weil ich dachte, dass die sofort pfaenden. Und gegen die Pfaendung kann man sich nur sehr schlecht wehren. Kostet Antrag auf Eilrechtsschutz und der wurde ja auch negativ beschieden zumindest in Ba Wue.

Dass die GEZ bis Ende 2014 die Mahnverfahren erstmal aussetzt, das konnte ich ja nicht ahnen.

Nicht ohne Hintergedanken. 2014 soll ja der Staatsvertrag evaluiert werden und dann geaendert. Damit fallen dann wohl viele Klagegruende weg. 

Also dass man nur die 8 Euro riskiert stimmt nicht, es geht auch um ca 40 Euro Kosten fuer Antrag auf Eilrechtschutz und auch um den Schufa Score, der total im Keller waere bei einer Pfaendung.



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Re: Untaetigkeitsklage
#8: 05. November 2013, 18:08
Hallo Geccon,
so schnell geht das nicht mit der Pfändung. Da gibt es schon noch ein paar Vorstufen. Das, was Du hier diesbezügl. liest, betrifft bisher nur die Altfälle aus der Zeit vor dem 01.01.2013, ist hier aber schon oft genug thematisiert worden.

Lefty


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Re: Untaetigkeitsklage
#9: 07. November 2013, 08:58
"unerlaubte Rechtsberatung"

Bei nicht Juristen kann ich es verstehen, aber so eine Aussage von einer Richterin!  ;D

...

Ich hatte das schon mal hier erläutert:

Unerlaubte Rechtsberatung bezieht sich einzig und alleine auf Nicht-Juristen. Es gab vor etlichen Jahren einen pensionierten Richter, der insbesondere weniger gut betuchte Senioren juristisch beraten hat. Davon hat dann ein Anwalt Wind bekommen und geklagt, weil er es ebenfalls für eine unerlaubte Rechtsberatung hielt.

Das Gericht gab dann dem pensionierten Richter recht. Die Regelung bezüglich des Verbotes von Rechtsberatung dient ausschließlich dem Verbraucherschutz und nicht dem Schutz des Berufsstandes des RA.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

k
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AW: Untaetigkeitsklage
#10: 12. November 2013, 20:31
Hallo zusammen,

besten Dank an alle für die viele Arbeit! Person A hat auch gegen alle Bescheide fristgerecht Widerspruch eingelegt, gegen den ersten vor über fünf Monaten. Anstatt aber diese Widersprüche zu bearbeiten, bekommt A gelegentlich irgendwelche Beitragsservice-Schreiben. Das heutige war im Ton zum ersten Mal unfreundlich: Zahlt A nicht binnen drei Tagen 221,34 € (= Jan.-Nov. 197,78 € + 1 x 5 € "Kosten" + 2 x 8 € "Kosten" + 2,56 € "Mahngebühren") wird mit Pfändung gedroht. Nun Person A's Frage: Wie ernst ist denn diese Pfändungsdrohung zu nehmen? Fällt das ins übliche Beitragsservice-Drohvokabular? Person A hat nämlich hier niemand anders damit gefunden. Falls A einen Thread übersehen haben sollte, bedankt A sich für einen Hinweis.

Schönen Abend,
kobin


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Re: Untaetigkeitsklage
#11: 12. November 2013, 21:42
Ist es Dir möglich, den Brief mit der Pfändungsdrohung anonymisiert hier hochzuladen?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

k
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AW: Untaetigkeitsklage
#12: 12. November 2013, 22:02
Hallo Seppl,

absolut kein Problem. Anbei das gute Stück!


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jetzt_reicht_es

Re: AW: Untaetigkeitsklage
#13: 12. November 2013, 22:14
Hallo Seppl,

absolut kein Problem. Anbei das gute Stück!
Hat A mit seinem Widerspruch beantragt die Vollstreckung bis zum Ausgang des Verfahrens auszusetzen?
Das ich sehr wichtig!


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Re: Untaetigkeitsklage
#14: 12. November 2013, 22:17
A hat das nach § 80 (4) VwGO getan und zwar mit jedem Widerspruch zum Bescheid.


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