Vielleicht ist A aber auch ein Fehler unterlaufen?
Es wäre mglw. nicht ausgeschlossen, dass sich entsprechende Winkeladvokaten juristisch spitzfindig an der Bezeichnung
"Zurückweisung" abreagieren:
...ob also eine
"Zurückweisung" für die Bescheid ausstellende Insitution als
"Widerspruch" erkennbar und als solcher zu behandeln sei - oder nicht, weil mglw. nicht "formgerecht".
Das allgemeine Antwortschreiben des sog. "Beitragsservice" spricht unterschwellig diese Sprache.
Jedoch darf man wohl an den Durchschnittsbürger auch nicht allzu hohe juristische Maßstäbe setzen - vgl. hierzu auch die Ausführungen zu
Klagen ohne Beitragsbescheid? Klagen gegen Zahlungsaufforderung?http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7284.0wo ebenfalls dem Bürger weitgehende Rechte zugestanden werden.
Insofern würde ich mir an Stelle der Person XYZ nicht allzu geringe Chancen ausrechnen, dass das dennoch als "Widerspruch" zu werten ist.
Dennoch bleibt das Spekulation...
Edit:
Gerade lese ich im zweiten Schreiben etwas von
"Widerspruch"...
Es bleibt ein Rätsel, weshalb ARD-ZDF-GEZ so reagieren, wie sie reagieren - unberechenbar, intransparent, unglaubwürdig.