Hallo Mitstreiter,
ich bin also auch jetzt soweit:
Habe am 14.August 2014 einen Bescheid vom 01.August, mit erstmaliger Rechtsbelehrung erhalten!
Der Widerspruch ist soweit fertig formuliert und wartet auf die Versendung...
Nun habe ich mich in diesem Forum angemeldet, um zu fragen ob es Sinn macht
erstmal OHNE Begründung einen Widerspruch einzulegen,
mit der Bitte um eine gewisse Frist auf Grund der Komplexität einer Begründung!?
(Zeit schinden halt...)
Einige Beitäge habe ich daher gelesen und dabei ist mir aufgefallen, dass einige eine Klageabweisung erhielten..
(Natürlich konnte ich nicht alle lesen (einfach zu lange Beitäge!) und recht schnell überflogen - keine Zeit halt wegen meiner Arbeit -"sorry dafür!")
Erstaunt hat es mich aber insofern, da sich Olaf Kretschmann und auch bei Bernd Höcker bis dato noch nichts gerührt hat?!!
Ich hoffe nicht dass hier einige dabei sind, um eine gewisse Resignation zu verbreiten!! ...ihr wisst hoffentlich was ich meine?!!
Wäre es nicht ratsam einen Sammelbeitrag zu eröffnen, wo jeder seine Schriftstücke (Klage oder Widerspruch) einmal postet?
Auch die Antworten von dem ***verein und die Klageabweisungen von den Gerichten könnten uns da weiterhelfen um ggf. Fehler in der Form zu vermeiden?!
Falls schon geschehen, bitte ich um Entschuldigung - aber ich habe echt wenig Zeit!
Grüße an Alle
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )