Die Vorgehensweise von Häring und Gebauer beruhte auf der Annahme,
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es würde auch in Sachen ARD, ZDF usw. der Rechtsstaat gelten.
Diese Illusion haben wir nun fast alle oder alle verloren.
Wir müssen beiden danken, den Beweis einmal mehr geführt zu haben.
Folgewirkung ist: Normales Prozessieren im Glauben an Gereichtigketi ist nahezu aussichtslos. Was nötig ist, wenn statt Jurastreit ein rafinierter verzahnter Ellbogenstreit nötig ist, wird in der Politik gelegentlich als "strategische Prozessführung" bezeichnet.
Das Bundesverfassungsrecht ist ulkigerweise
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fast das einzige deutsche Gericht, das das verfassungs-garantierte Recht auf rechtliches Gehör brechen darf durch den Entscheid der Nichtannahme.
Ähnliches ist allerdings (wohl nur) beim Staatsgerichtshof (Landesverfassungsgericht) Hessen zulässig. Dafür liegt ein entsprechender rechtsstaatlich hoch bedenklicher Vorgang vor (2021).
Die anderen Landesverfassungsgerichte müssen sich aus der Pflicht bei umefangreichen Beschwerden fragen lassen, ob das Totschlagurteil "fehlende Substantiierung" so richtig echt war?
Oder vielleicht fehlt es vielelcht umgekehrt genau diesem Urteil an fehlener Substantiierung?
Ergebnis dann wir beim Bundesverfassungsgericht.
Ansonsten gibt es das Instrument der Nichtannahme noch
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beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Deshalb kann man sich den Streitweg dorthin fast immer sparen, es sei denn, man hat strategisches Interesse, abgewiesen zu werden.
Edit "Bürger" @alle: Die vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende bzw. darüber hinausgehende und zudem im Forum vmtl. bereits andernorts gestellte/ behandelte Frage bzgl. Bargeld-Sendung per Post wurde entfernt. Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
und die betreffende - nun nicht zur Entscheidung angenommene - Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand hat.
Zu dieser - beim EGMR durchaus "gerunzelte Brauen" verursachenden - Praxis des "leeren Blatts" durch - nicht überprüfbare - unbegründete Nicht-Annahme siehe u.a. auch unter
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30235.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30969.0