Alles natürlich nur rein hypothetisch.
Fall 1: Person A will zahlen.
Dann sollte sie sich normal beim Einwohnermeldeamt in Stadt Z als Erstwohnsitz anmelden und
a) beim Beitragsservice ein Beitragskonto auf der Website anlegen und dann nach Erhalt der Aufforderung des Beitragsservice zahlen (Das würde vermutlich kaum einer hier in dem Forum machen.
)
oder
b) auf Post vom Beitragsservice mit der Zwangsanmeldung warten und dann zahlen
Da bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt aber die verspätete Anmeldung per Vermieterbescheinigung herauskommt, riskiert man dort noch ein Bußgeld. Laut §7 RBStV sollten wegen Verjährung aber nur die letzten 3 Jahre rundfunkbeitragspflichtig sein.
Alternativ der Empfehlung von Person B folgen (
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37038.msg221544.html#msg221544) und die Vermieterbescheinigung anpassen lassen. Dann würde ab Ummeldedatum gezahlt.
Fall 2: Person A will nicht zahlen
Dann könnte sich Person A bei einem Haushalt ihres Vertrauens in einem beliebigen Ort als erstem Wohnsitz anmelden, in dem bereits Beiträge bezahlt werden. Das Einverständnis der Mitbewohner vorausgesetzt.
Vielleicht gibt es ja noch Onkel/Tante/Nichte/Neffe/Oma/Opa, die sich gerne als virtuelle Herberge anbieten würden. Oder vielleicht sogar Freunde in Stadt Z. Die müssen dann halt damit zurechtkommen, dass bei denen auch Wahlbenachrichtigungen für Person A im eigenen Briefkasten landen.
Und Person A kann es dann bei der Nichtanmeldung des Zweitwohnungssitzes Z belassen.
Ist natürlich nicht legal, aber was der ÖRR mit uns macht, ist auch nicht legal bzw. nur durch fortwährende Rechtsbeugung durch die Gerichte möglich gemacht worden. Und wir diskutieren ja hier ohnehin nur hypothetisch.