Akteneinsicht ist interessant, allerdings ist das BVerfG vorsichtig ausgedrückt "penibel". D.h. schon kleinste Vorverfahrensfehler können zu diesem Ergebnis führen. Außerdem zieht es gern den "Nicht substantiiert"-Joker. Das heißt: Es reicht nicht zu sagen, dass man bei rot über die Ampel ist, um das Leben das Kindes auf der anderen Seite zu retten, sondern man muss detailliert darlegen, wieso es keine andere Option gab und dieser "Verstoß" zwingend vom Gewissen gefordert war. Auf Grün warten/um Hilfe rufen/Polizei anrufen/dem Kind gut zureden (und alles was dem Bundesverfassungsgericht sonst noch einfallen möchte) muss erst kleinlich und ausdrücklich und schon im ersten Instanzenzug ausgeschlossen worden sein. Ihr meint ich übertreibe, aber man kann das mögliche Ausmaß an willkürlicher Penibelität kaum unterschätzen. Ich habe selbst auch schon eine Entscheidung (bei einem/unserem Freund) gesehen, aus der klar ersichtlich war, dass sich das Gericht selbst nicht glaubte, es aber keine Lust hatte das Urteil zu sprechen und genau so drum herum kam. Beliebte Phrase "...hat jedoch letztlich nicht substantiiert vorgetragen...", womit völlig naheliegende Sachverhalte, von denen JEDER implizit davon ausgeht, dass sie so sind, weil sie schlicht so sind, "negiert" werden. Natürlich ist das kein wirklicher Rechtsstaat mehr, aber darum gehts ja auch nicht. Ich empfehle den Gang zu europäischen Instanzen.