da niemand durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt zur Annahme einer bestimmten Religion oder weltanschaulichen Überzeugung gezwungen werden darf.
Guten Morgen,
es wird ja niemand gewzungen die Leistung bzw. die Annahme dieser Leistung anzunehmen.
Der Rundfrunkbeitrag wid ja nur für die Möglichkeit der Nutzung/Annahme erhoben. Ob dieses dann tatsächlich auch erfolgt, ist für die Beitragserhebung vollkommen irrelevant.
Und da setzt ja unser Problem an:
Wenn ich etwas nicht nutzen möchte, dann kann ich diese Nutzung vermeiden. Indem ich z.B. die inanspruchnahme Leistung aktiv verweigere, indem ich
die Inanspruchnahme dr Leistung soweit es geht eben verhindere etc.
Abr das alles spielt ja bei der Erhebung des Rundfunkbeitrages keine Rolle: Du wohnst, also hast Du die theorthische Möglichkeit, es zu nutzen.
Man erweitert also von Rechtswegen jetzt die Möglichkeit der Nutzung (welche ein konkludentesm aktives Verhalten vorraussetzt) nur durch die bloße Annahme, dass aufgrund des Wohnes die Nutzung des Rundfunks möglich ist.
Man macht die Erhebung des Rundfunkbeitrages nicht mehr von einem konkreten, sachbezogenen Erergnis aus (Fernseher mit Senderliste der die ÖRs enthält, Nutzung einer APP dr ÖRs auf dem Smartphone, Aufruf von Webseiten der Sendeanstallten), sondern unsterstell jedem Bürger, der eine Wohnung innehat, dass er das Angebot dee ÖRs nutzen kann. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob er dieses auch tatsöchlich möchte (Willenserklärung, konkludentes Verhalten, dolusdirectusI), sondern nimmt die Wohnung als Maßstab für eine behauptete Nutzungsmöglichkeit (nicht Nutzungswillen!!!)
Ich persönlich halte diesen Anknüpfungspunkt auch für sehr gewagt, eröffnet er doch weitere "Ideen" einr Beitragsabgabe:
-> Mensch hat Beine (egal ob eins, zwei oder Carbonersatz), also bestweht die theoretische Möglichkeit der Nutzung von Gehwegen bzw. öffentlichem Raum,
also kann ein "Bewegungsbeitrag" erhoben werden
-> Mensch atmet, also kann ich einen Co2-Beitrag erheben. Reduzierung für Menschen die an Asthma oder sonstigen Erkrankungen der Atemwege erleiden sind nicht vorgesehen, da es ja nicht auf die tatsächliche Inaspruchnahme von Sauerstoff ankommt
Die Sorge die ich zusätzlich in der Rundfunkabgabe erkenne ist, daß hier eine Möglichkeit von der Steuer, und damit dem Einkommen angepassten Bezahlung, abzuweichen, und von jedem, den man möchte, einen Beitrag einzufordern.
Hier vermag ich eine starke Ungerechtigkeit erkennen: jemand der nur knapp über dem Mindestlohn verdient, wird genauso bebeitragt, wie der Spitzenverdiener.
(von dem eigentlichen Grund, daß jeder zahlen muß, egal ob er tatsächlich nutzt oder nicht( einmal ganz abgesen.
Grüße
Adonis