Zahlungsverpflichtung ohne Ausstiegsoption vor dem Ableben, außer für Obdachlose, amtliche festgestellte Arme und Ausgewanderte
Für wen wurde eine Zahlungsverpflichtung amtlich festgestellt?
-PersonX denkt, es sollte nicht weiter in diesem Thema betrachtet werden-
--persönliche Ansicht dazu--
*1, nein, bitte das mit dem Zwang nicht falsch verstehen.
Der Gesetzgeber erklärte sinngemäß, dass den Rundfunkanstalten ein Betrag X zufließen soll, je Wohnung -> siehe Legaldefinition in diesem Rundfunkbeitragstaatsvertrag, weil das Land jeweils die Finanzierungsverantwortung für seine LRA trägt.
Es gibt jedoch „keine Pflicht“, welche eine Person X unmittelbar trifft, zu prüfen ob X eine Wohnung nach dieser Legaldefinition hat. Oder auch nur irgendeinen Betrag B an die Rundfunkanstalten auf seine Kosten zu senden. -> Diese Pflicht trifft vielleicht eine nicht genau bezeichnete Person PUH in einer nicht hinreichend feststellbaren Konstellation der Wohnung nach der Legaldefinition. -> X kann erklären keine Pflicht nach diesem Gesetz für sich zu erkennen. Er ist kein Schuldner nach seiner maßgeblichen Selbstüberprüfung. -> Es liegt kein amtlicher Verwaltungsakt vor, welcher X zu einem Schuldner macht. Es liegt kein amtlicher Verwaltungsakt vor, welcher erklärt, dass die Raumeinheit von X eine Wohnung nach dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist. Hier fehlt bereits eine amtliche Prüfung, einer Stelle mit Fach,- Rechts- und Dienstaufsicht.
Es gibt keine amtliche Verpflichtung für X irgendwas davon zu machen. Es gibt keinen amtlichen Verwaltungsakt, welcher X verpflichtet zu prüfen ob X eine solche Wohnung hat.
Es gibt keinen amtlichen Verwaltungsakt, welcher X zwingt irgendwas mit anderen Personen Y und Z zu klären um zu prüfen ob diese PUH sind.
Es gibt keinen Verwaltungsakt, welcher X zwingt eine Handlung zu tätigen oder sonst irgendwas zu tun oder etwas zu dulden.
->
Es gibt keine Pflicht, welche eine genau bezeichnete Person trifft! Das Gesetz richtet sich an welche Zielgruppe?Allgemeinheit oder an Rundfunkteilnehmer oder an wen?
Darf jeder ein beliebiges Gesetz ignorieren? Ja, aber? -> Was folgt, wenn Gesetze nicht beachtet werden? -> Es müsste die im Gesetz festgelegte Folge folgen. -> Tut sie das? -> Nein oder wie sieht diese aus?
Ob irgendwer eine Bedingung X in einem Gesetz G erfüllt oder nicht, muss auch nicht X für sich feststellen. Schon gar nicht, wenn X sich nicht von dem Gesetz betroffen sieht. Wann kann ein Rückstand eintreten? -> Wen eine amtliche Feststellung einer Schuld erfolgt ist oder davor?
Wer sich von diesem Gesetz betroffen sieht, macht das völlig freiwillig. Wer sich von einem Rückstandsbescheid betroffen sieht, macht das so gesehen auch freiwillig.
Das Problem ist, wenn X nicht auf so einen Rückstandsbescheid reagiert, dann macht eine Partei L irgendwas, was X nicht braucht. L führt dazu an, sie hätte das Recht dazu, aber stimmt das überhaupt?
Das Recht von X nicht durch die öffentliche Gewalt verletzt zu werden wird durch L, weil diese denkt, dass Sie das darf, verletzt. -> Jede Reaktion von X auf so einen Rückstandsbescheid ist nichts anders als die öffentliche Gewalt aufzufordern aufzuhören Xs Rechte zu verletzten.
-> Siehe dazu Punkt
4 Damit ist gemeint Aufklärung zu leisten, wie die Beihilfe angezeigt wurde und zu erklären, dass jede Maßnahme auszusetzen ist, sofern keine Anzeige erfolgt ist, siehe dazu den im Zitat unterstrichenen Teil.
Jeder kann die Aufklärung anfordern, wie diese Beihilfe angezeigt wurde und zu welchem Datum, also wann die Kommission den abschließenden Beschluss erlassen hat. -> Das sollte sich ja amtlich prüfen lassen.
Bis zu diesem Datum ist die beabsichtigte Maßnahme nicht durchzuführen. -> Jede Aktion seitens eines Bürgers ist vor der Vorlage freiwillig.
-> Achtung, das Datum der Anzeige der Beihilfe kann dabei auch bereits lange in der Vergangenheit liegen, also auch vor dem 1.1.2000. -> Das sollte aber bereits im vorhandenen Thema wo es um Beihilfen geht geprüft werden, weil es in diesem Thema ja nur darum geht, dass auch eine Änderung der "
Finanzierungsweise der Beihilfe" geht. -> Die Aussagen dazu wann die Beihilfen anzuzeigen waren und durch wen sollte dabei entsprechend beachtet werden. In wieweit eine Änderung oder Umgestaltung einer Alt Beihilfe vorliegt ist dann extra zu prüfen, entscheidend ist, dass überhaupt eine Beihilfe je LRA/Land richtig angezeigt wurde.
Jeder hat das Recht keinen Rundfunk finanzieren zu müssen. Der Gesetzgeber hat die Beschwer vergessen, dass jeder das nicht ablehnen kann. -> Weil das so ist, zahlen alle freiwillig. Es ist kein Zwang. -> Das die Folgen, wenn X nicht reagiert anders aussehen und die öffentliche Gewalt sich dazu hinreißen lässt L dabei zu unterstützen, ist das hauptsächliche Problem.