Der Zwang bzw. die Pflicht der Datenweitergabe Dritter ist nirgendwo gesetzlich festgelegt bzw. definitiv verboten. Der Beitragsservice/ die Landerundfunkanstalt wird nie schreiben: Laut § tralala RBStV sind sie verpflichtet, die Beitragsnummer des/der Mitbewohner anzugeben. Ein "gefühlter" Zwang entsteht allerdings dadurch, dass jeder denkt, wenn er die Daten nicht weitergibt, alle Mitbewohner einzeln den vollen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
Das geht aber laut RBStV nicht, da für die sorgfältig definierte Wohnung genau ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Dazu sagt das BGB, dass der Gläubiger zwar von jedem der Schuldner den gesamten Beitrag fordern kann, aber eben nur
einmal.
Der Beitragsservice "kitzelt" mit dem Anschein der Rechtsgewalt den Zusammenwohnenden so alle Beitragsnummern !auf freiwilliger Basis! heraus und strickt daraus eine durch die Bewohner selbst gewählte Gesamtschuldnerschaft, die nach allen Regeln des BGB abgewickelt werden kann.
Die Vermutung des (Alleine)wohnens sollte allerdings meiner Meinung nach widerlegt werden. Dies kann auch ohne Angabe der Beitragsnummern der Mitbewohner geschehen. Ich habe z.B. einen offiziellen Melderegisterauszug vorgelegt. Vielleicht reicht auch einfach die (von der LRA zu widerlegende) offizielle Erklärung, man wohne nicht alleine. Der NDR hat bei der Gerichtsverhandlung nicht sagen können, ob bei mir nun eine Einzel- oder Gesamtschuldnerschaft vorliegt. Daraus resultiert wahrscheinlich eine Nicht-Vollstreckbarkeit auch bei "verlorener" Klage, da die LRA der Vollstreckungsstelle nicht sicher sagen kann, ob nicht vielleicht der Betrag schon freiwillig durch einen Mitbewohner gezahlt wurde (oder sogar mehrfach durch mehrere oder alle Bewohner). Dann dürfte nämlich nicht mehr vollstreckt werden!
In diesem Fall wurde bis heute, obwohl 2 Klagen 2018 (Gewissensgründe) und 2019 (Aufteilung der Gesamtschuld) "verloren" wurden, nicht vollstreckt.
Dazu auch der etwas ältere post
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice 16) Direktanmeldung/ Antwortbogen: Vortäuschung einer Pflicht, die Beitragsnummer eines Mitbewohners anzugeben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg95294.html#msg95294
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)