Die Vorstellung, dass es an fehlender Weiterbildung von Mitarbeitern lokaler Behörden liegt, bzw. ehemalige GEZ-Gestalter vom alten Denken nicht lassen wollen, ist niedlich, entbehrt aber jeder Grundlage. Nicht nur, weil die früheren Macher der GEZ längst keine politische Verantwortung mehr tragen. Die staatlichen Organe setzen sich auch nicht über Entscheidungen des BVerfG hinweg. Vielmehr hat Letzteres 2018 die Änderung der Rundfunkfinanzierung, die zu einer Steuer auf Wohnen geführt hat, mit unbedeutenden Abstrichen passieren lassen. Eine Entscheidung, die den ÖR-Rundfunk geradezu sakrosankt erscheinen lässt. Diese Entscheidung sichert die politischen Entscheidungen, die jetzige Finanzierung und die Durchsetzung der Forderungen der Anstalten letztlich ab. Das ist zwar bedauerlich, aber eine Tatsache.
Die geradezu gebetsmühlenhaft vorgetragene Behauptung, die Nutzer dieses Forums würden, offenbar mit einer Ausnahme, nicht verstehen, dass auf niederen Ebenen im Staat systematisch anders gehandelt wird als es Gesetze und Entscheidungen ganz oben vorgeben, wird - trotz Fehlern, die überall passieren, - durch noch so häufige Wiederholungen nicht wahr; und zwar sowohl was den unterstellten Mangel an Verständnis der Forumsnutzer angeht, - die sind in der Regel nicht blöder, als der, der ständig Unwissenheit der Anderen behauptet , - als auch die Behauptung, die gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsentscheidungen rund um die Rundfunkfinanzierung würden eindeutig die Interessen der Bürger wahrnehmen und die Ansichten von Beitragsgegner bestätigen. Im Gegenteil! Weder das BVerwG, noch BVerfG oder der EUGH sind Institutionen, die diesbezüglich die Interessen der belasteten Bürger vertreten oder schützen. Es ist m. E. reine Zeitverschwendung noch so viele nationale oder EU-Regeln und Urteile auf mögliche juristische Ansätze abzuklopfen, die geeignet sind den Rundfunkbeitrag zu kippen. Mit jedem Versuch dazu würde man über kurz oder lang genau vor den Institutionen landen, die unmissverständlich erklärt haben, dass sie in jedem Fall die Interessen des ÖR-Rundfunks und der Regierenden stützen und schützen werden. Diesen "Rettungsschirm" für den ÖR-Rundfunk wird man derzeit juristisch nicht beseitigen können. Wer auf eine andere Entscheidung des BVerfG hofft, muss sich noch viele Jahre gedulden, denn bis auf Weiteres sitzen da nahezu die gleichen Personen. Diese aber werden die Entscheidung von 2018 nicht kippen.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.