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Autor Thema: Folgen der Corona-Krise - Freiheitsrechte und Pandemie-Profiteure (GG Art 5)  (Gelesen 3632 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
FAZ, 25.03.2020
Folgen der Corona-Krise
Freiheitsrechte und Pandemie-Profiteure
Das Ordnungsamt Leipzig hat die Bahnhofsbuchhandlung für einen Tag dicht gemacht. Für 24 Stunden wurde damit die Pressefreiheit ausgesetzt. Das wirft ein Licht darauf, was in der Corona-Krise einfach so unter den Tisch fällt.
Ein Kommentar von Michael Hanfeld

Zitat
[...]

So hat das Leipziger Ordnungsamt gerade noch einmal halbwegs die Kurve gekriegt. Für 24 Stunden aber hatte es die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz ausgesetzt. Denn zu dieser zählt auch, dass man Presseerzeugnisse kaufen kann.

Aus gutem Grund: Die „Grundversorgung“ mit unabhängiger Information ist für die Demokratie konstitutiv. Sie wird nicht nur auf elektronischen und digitalen Wegen geleistet und nicht nur vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sie entsteht aus der Vielfalt der Darstellungsweisen und Meinungen, und diese wiederum fußt auf der Gesamtheit der Medien in diesem Land.

Die zeitweilige Schließung der Buchhandlung Ludwig ist ein fatales Signal. [...]

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stünde bei alldem etwas Demut gut an. Fünfzig Prozent der zusätzlichen Kosten, die wegen der Corona-Krise auf freie Produzenten zukommen, zu übernehmen*** ist nur scheinbar großzügig [...]

Weiterlesen unter
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/folgen-der-corona-krise-freiheitsrechte-und-pandemie-profiteure-16694591.html


***Siehe und diskutiere dazu unter
Filmbranche/Corona - ...leisten, Dreharbeiten zu stoppen? (Veruntreuung?)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33519.0


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat Michael Hanfeld:
Zitat
Für 24 Stunden aber hatte es die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz ausgesetzt. Denn zu dieser zählt auch, dass man Presseerzeugnisse kaufen kann.

Eine interessante, aber auch gewagte These in Zeiten von Rundfunkbeitrag.
Die Betonung liegt hier eindeutig auf dem Wort "kann". Zumindest war es bis zum 31.12.2012 noch halbwegs so. Seit dem 01.01.2013 wurde aber aus dem "kann" ein "muss".
Aber was für Presseerzeugnisse gilt, muss auch analog für alle anderen Medienerzeugnisse gelten, da Artikel 5 des Grundgesetzes nicht alleine die Pressefreiheit abdeckt.
Artikel 4 des Grundgesetzes beispielsweise deckt ja auch nicht nur eine bestimmte Religion ab.

Wie ist es also möglich, dass man Presseerzeugnisse weiterhin kaufen "kann", aber Rundfunkerzeugnisse dagegen kaufen "muss", sogar völlig unabhängig von jeglichem Interesse oder einer Nutzung?


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  • Beiträge: 7.303
aber Rundfunkerzeugnisse dagegen kaufen "muss", sogar völlig unabhängig von jeglichem Interesse oder einer Nutzung?
Du "mußt" die doch nicht "kaufen"?

Es bleibt unverständlich, wieso nicht verstanden wird, daß gerade das Tun der niederen Ebene des Staates zu der heutigen Misere führt, die sich während ihres unseeligen Tuns über die Vorgaben des höheren Rechts einfach hinwegsetzt und mißachtet, wer wo Recht setzen darf. Fiskalrecht ist Bundesrecht, Mehrwertsteuerrecht sogar EU-Recht; die Länder dürfen hier keine rechtlichen Rahmen setzen.

Ein "Beitrag" ist nur von denen zu erheben, die Interesse an der mit diesem "Beitrag" finanzierten Dienstleistung des Staates haben. Die dies präzisierenden Entscheidungen des BVerfG finden sich im Forum.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
@pinguin

Das Problem ist weniger das "Mißverstehen", als die gravierenden Abweichungen von Theorie und Praxis. Auf dem Papier sieht vielleicht alles sehr schön aus, aber Papier ist bekanntlich auch sehr geduldig.
Kannst Du mir vielleicht folgende Fragen beantworten:

1. Warum werde ich seit rund sechs Jahren mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Festsetzungsbescheiden bombadiert?

2. Warum muß ich mittlerweile schon meine zweite Klage führen, wofür ich normalerweise überhaupt keine finanziellen Resourcen habe?

3. Warum wurde mir die örtliche Vollstreckungsstelle auf den Hals gehetzt?

Ich habe sowohl der Rundfunkanstalt, wie auch dem Gericht mehr als einmal unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich Rundfunk weder nutze, noch dass ich irgendein Interesse daran hätte. Nur, interessiert das anscheinend niemanden.
Selbst das Bundesverfassungsgericht scheint ja am 18.07.2018 seine frühere Meinung diesbezüglich geändert zu haben.


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1. Warum werde ich seit rund sechs Jahren mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Festsetzungsbescheiden bombadiert?
Weil die Gestalter der früheren GEZ evtl. auch die Gestalter des heutigen BS sind und von ihrem alten Denken, ihren jahrzehntewährenden Strukturen nicht lassen können?

Zitat
3. Warum wurde mir die örtliche Vollstreckungsstelle auf den Hals gehetzt?
Weil die lokalen staatlichen Ebenen entweder keine Zeit oder nur ein mäßig ausgeprägtes Bedürfnis der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen verspüren und sie deswegen nicht in der Lage sind,  sich entlang der Normenhierarchie zu verhalten?

Zitat
Ich habe sowohl der Rundfunkanstalt, wie auch dem Gericht mehr als einmal unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich Rundfunk weder nutze, noch dass ich irgendein Interesse daran hätte. Nur, interessiert das anscheinend niemanden.
Das es keinen zu interessieren scheint, was EuGH, BVerfG und BGH bzw. BFH so entscheiden, wenn es dem ÖRR gerade entgegensteht, hat es auch hier als Erfahrung.

Zitat
Selbst das Bundesverfassungsgericht scheint ja am 18.07.2018 seine frühere Meinung diesbezüglich geändert zu haben.
Es hat sie erweitert, in dem es die Einhaltung der Entscheidungen des EuGH zur Pflicht macht:

BVerfGE 92, 203 - EG-Fernsehrichtlinie -> EuGH-Entscheidung ist bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30390.0.html

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30058.msg188159.html#msg188159

Schade, daß man das tausende Male predigen muß.


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g
  • Beiträge: 125
Ich habe sowohl der Rundfunkanstalt, wie auch dem Gericht mehr als einmal unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ich Rundfunk weder nutze, noch dass ich irgendein Interesse daran hätte. Nur, interessiert das anscheinend niemanden.
Das es keinen zu interessieren scheint, was EuGH, BVerfG und BGH bzw. BFH so entscheiden, wenn es dem ÖRR gerade entgegensteht, hat es auch hier als Erfahrung.
Sorry für Offtopic, aber genau das ist der entscheidende Punkt. Auch wenn Du theoretisch sicher recht hast beim Verweis auf div. EU-Rechte.
Wenn es in der Praxis keinen interessiert und auch von den Gerichten anders gehandhabt wird, nützt einem das schlicht und einfach nichts, wenn man eigentlich im Recht ist.
Das kannst Du dann tausende Male predigen, aber das geht dann leider an der Realität vorbei.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Vorstellung, dass es an fehlender Weiterbildung von Mitarbeitern lokaler Behörden liegt, bzw. ehemalige GEZ-Gestalter vom alten Denken nicht lassen wollen, ist niedlich, entbehrt aber jeder Grundlage. Nicht nur, weil die früheren Macher der GEZ längst keine politische Verantwortung mehr tragen. Die staatlichen Organe setzen sich auch nicht über Entscheidungen des BVerfG hinweg. Vielmehr hat Letzteres 2018 die Änderung der Rundfunkfinanzierung, die zu einer Steuer auf Wohnen geführt hat, mit unbedeutenden Abstrichen passieren lassen. Eine Entscheidung, die den ÖR-Rundfunk geradezu sakrosankt erscheinen lässt. Diese Entscheidung sichert die politischen Entscheidungen, die jetzige Finanzierung und die Durchsetzung der Forderungen der Anstalten letztlich ab. Das ist zwar bedauerlich, aber eine Tatsache.

Die geradezu gebetsmühlenhaft vorgetragene Behauptung, die Nutzer dieses Forums würden, offenbar mit einer Ausnahme, nicht verstehen, dass auf niederen Ebenen im Staat systematisch anders gehandelt wird als es Gesetze und Entscheidungen ganz oben vorgeben, wird - trotz Fehlern, die überall passieren, - durch noch so häufige Wiederholungen nicht wahr; und zwar sowohl was den unterstellten Mangel an Verständnis der Forumsnutzer angeht, - die sind in der Regel nicht blöder, als der, der ständig Unwissenheit der Anderen behauptet , - als auch die Behauptung, die gesetzlichen Vorgaben und Gerichtsentscheidungen rund um die Rundfunkfinanzierung würden eindeutig die Interessen der Bürger wahrnehmen und die Ansichten von Beitragsgegner bestätigen. Im Gegenteil! Weder das BVerwG, noch BVerfG oder der EUGH sind Institutionen, die diesbezüglich die Interessen der belasteten Bürger vertreten oder schützen. Es ist m. E. reine Zeitverschwendung noch so viele nationale oder EU-Regeln und Urteile auf mögliche juristische Ansätze abzuklopfen, die geeignet sind den Rundfunkbeitrag zu kippen. Mit jedem Versuch dazu würde man über kurz oder lang genau vor den Institutionen landen, die unmissverständlich erklärt haben, dass sie in jedem Fall die Interessen des ÖR-Rundfunks und der Regierenden stützen und schützen werden. Diesen "Rettungsschirm" für den ÖR-Rundfunk wird man derzeit juristisch nicht beseitigen können. Wer auf eine andere Entscheidung des BVerfG hofft, muss sich noch viele Jahre gedulden, denn bis auf Weiteres sitzen da nahezu die gleichen Personen. Diese aber werden die Entscheidung von 2018 nicht kippen.

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.303
die zu einer Steuer auf Wohnen geführt hat,
Dein gebetsmühlenartiges Wiederholen dieses Umstandes ändert nichts daran, daß der Rundfunkbeitrag lt. BVerfG eine Sonderabgabe darstellt und eben gerade keine Steuer ist.

BVerfG 1 BvR 1675/16 - Rundfunkbeitrag ist eine Sonderabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33318.msg203645.html#msg203645

1.)
Zitat
Die staatlichen Organe setzen sich auch nicht über Entscheidungen des BVerfG hinweg
Doch, das tun sie, wenn sie eine Sonderabgabe als Steuer behandeln und nicht die Kriterien für die Abgabeart "Sonderabgabe" einhalten.

2.)
Zitat
Die staatlichen Organe setzen sich auch nicht über Entscheidungen des BVerfG hinweg
Doch, das tun sie, wenn sie einem öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsunternehmen Amtshilfe leisten

Zitat
Rn. 37 - BGH KZR 83/14
Zitat
[...]Der Beklagte hat damit auch ein wirtschaftliches Interesse an einer weiten Verbreitung seiner Programme. Schließlich sind den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach §16a  RStV in  gewissem Umfang auch sonstige kommerzielle Tätigkeiten erlaubt, deren wirtschaftlicher Erfolg unter anderem von der Verbreitung ihrer Programme abhängig ist. Danach handelt der Beklagte auch nach Maßgabe der Kriterien der Unionsgerichte als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts..

BGH KZR 83/13
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=5446b0ab45f7494d0287f7b99ea84a28&nr=71491&pos=3&anz=4

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg203052.html#msg203052

da sie sich dabei über

Rn. 274 - BVerfG 2 BvE 2/11
Zitat
[...] Denn die Wettbewerbsordnung des einfachen Rechts gilt grundsätzlich für alle Unternehmen gleichermaßen und in gleicher Auslegung. [...]

BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 07. November 2017
- 2 BvE 2/11 -, Rn. (1-372),

http://www.bverfg.de/e/es20171107_2bve000211.html


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"Folgen der Corona-Krise"
Corona-Krise: “Verfassungswidrige Eingriffe in Freiheitsrechte”
Zitat
Corona-Krise: “Verfassungswidrige Eingriffe in Freiheitsrechte”

    Angesichts der Bedrohung durch das Coronavirus hat die Bundesregierung viele Rechte der Bürger außer Kraft gesetzt.
    Aber ist das durch das Grundgesetz überhaupt gedeckt?
    Nein, sagt die Staatsrechtlerin Andrea Edenharter.
...

Weiterlesen unter
https://www.rnd.de/politik/corona-krise-verfassungswidrige-eingriffe-in-freiheitsrechte-G76RET6PG5HHLAXJ2JZZF6PYNM.html


SIE NEHMEN UNS UNSERE GRUNDRECHTE!  Nein - doch - oohhhh

Wer immer noch glaubt, die Probleme juristisch lösen zu können, der glaubt wahrscheinlich auch, dass ein deutsches Verwaltungsgericht das dritte Reich verhindert hätte...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2020, 12:31 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
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v
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Rubikon:
Griff nach der totalen Macht

Zitat
Der Bundesrat könnte morgen ein Notstandsgesetz absegnen, das an dunkle Zeiten deutscher Geschichte erinnert — höchste Zeit, zu handeln!

Kritik an den Notstands-Maßnahmen des Staates und den beispiellosen Freiheitseinschränkungen „wegen Corona“ gibt es zum Glück immer mehr. Vorschläge, was wir als Bürger dagegen tun könnten, sind jedoch nach wie vor Mangelware. Yvonne Egey möchte den Zustand der Lähmung durchbrechen. Sie fordert die Leserinnen und Leser auf, an die Mitglieder des Bundesrats Protestbriefe zu schreiben und entwarf dafür einen Musterbrief. Der Anlass ist dringlich. Schon am morgigen Freitag könnte die zweite Kammer des deutschen Parlaments ein Notstandsgesetz durchwinken, das die Macht der staatlichen Exekutive beträchtlich ausweitet und für uns alle drastische Folgen haben kann: Weisungsbefugnis des Bundes gegenüber den Ländern, Ad-Hoc-Entscheidungen am Bundestag vorbei, Zwangsrekrutierung von Ärzten für bestimmte Maßnahmen, vielleicht Zwangsimpfungen für alle. Wir alle sollten jetzt das Schlimmste verhindern und „unsere“ Abgeordneten mit Protestbriefen überhäufen.

...

Weiterlesen unter:
https://www.rubikon.news/artikel/griff-nach-der-totalen-macht


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche Bitte, hier nicht in allgemeine Debatten "Rechtsweg hat (keinen) Sinn", "EU-Recht wird missachtet/ hat (keinen) Sinn" oder auch andere allgemeine Grundrechtseinschränkungen i.Z. der "Corona-Krise" abzuschweifen, sondern bitte eng am eigentlichen Thema des Einstiegsbeitrags mit konkretem Bezug zum Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" zu diskutieren.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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