Jede Stelle trägt, wenn Sie darf, Ihre Kosten dazu. Jetzt müsste wohl geprüft werden, ob es tatsächlich die gleiche Forderung ist, welche versucht wird beizubringen.
Es könnte der Fall vorliegen, dass eine ältere Forderung wo der Weg über die Verwaltungsvollstreckung nicht erfolgreich war an Creditreform abgegeben wurde. Die aktuelle Forderung der Stadtkasse also eine andere ist. Beiden Forderungen somit unterschiedliche Zeiträume und Bescheide zu Grunde liegen. Es also tatsächlich zwei verschiedene Stadien und Versuche von Vollstreckung sind.
Dazu muss A wissen, dass die Creditreform (privatrechtlicher Dienstleister) normal erst dann zum Zug kommt, wenn festgestellt wird, dass bei der vom Staat als effektivste Möglichkeit der "Verwaltungsvollstreckung" nichts zu holen ist.
Natürlich könnte es jetzt auch anders sein, weil der Erfolg von Creditreform so groß ist, dass diese schneller beauftragt werden. Person A sollte also jetzt die Zeiträume vergleichen und prüfen welche Bescheide bei wem vollstreckt werden. Sind diese tatsächlich gleich, dann wäre zu prüfen, warum Creditreform bereits beauftragt wurde.
Natürlich kann es sein, dass die Stadtkasse die Vollstreckung im Hintergrund ohne A zu informieren zurückgegeben hat. Dazu kann A natürlich die Stadtkasse befragen. Alternativ beantragt A Akteneinsicht bei einer Stelle, welche sich zuständig sieht.