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Autor Thema: Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform  (Gelesen 8740 mal)

K
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Beitragsservice: ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH, Baden-Baden - nicht mehr Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG
Zitat
[...] Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Landesrundfunkanstalten nach einem europaweiten Vergabeverfahren ab dem 01.01.2021 mit dem neuen Inkassodienstleister Paigo GmbH, Baden Baden (Part of Arvato Financial Solutions) zusammenarbeiten werden. Der bisherige Inkassodienstleister Creditreform* Mainz Albert & Naujoks KG erhält die letzten Aufträge im Dezember 2020. [...]
Quelle: https://drive.google.com/file/d/14n-zdE5fzGJzb3JMsDJ2r_wz-i7MIwZN/view
(pdf, 720 kb)
bzw.
Dokument-Leak: Die GEZ wünscht frohe Weihnachten (aber nur den Vollstreckern) (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34706.0


*Edit "Bürger":
Vorsorgliche Bitte @alle, die grundsätzliche Infragestellung der Methodik, nach erfolgloser "druckvoller" Verwaltungsvollstreckung noch "drucklose" Inkasso-Versuche "nachzuschieben", nicht hier, sondern in gut aufbereitetem/n Thread/s mit aussagekräftigem/n Thread-Betreff/s zu diskutieren - allerdings unter Berücksichtigung aller im Forum bereits vorhandenen Informationen/ Threads wie u.a. auch schon zur bisherigen "Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG" und deren (erbärmlichen) Eintreibungs-Versuchen - siehe z.B.
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9378.0
Gebührenbescheid von Creditreform
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52404.html#msg52404
Erst Zwangsvollstreckung jetzt Creditreform ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10484.0
fruchtlose Pfändung durch GV, dennoch Schreiben von "creditreform" > wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19425.0
Datenschutzbeauftragte überprüfen Eintreibung von RB durch Creditreform (04/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27147.0
Creditreform: unrechtmäßige Verarbeitung von Daten von "Beitragsschuldern" (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28483.0
Wenn die Verwaltungsvollstreckung nicht erfolgreich ist, in welcher aber aufgrund der direkten Vermögensauskunft oder auch indirekten Vermögensauskunft via Dritte der Betroffene praktisch schon "nackig" gemacht wird bzgl. seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, d.h. bei erfolgloser Verwaltungsvollstreckung mithin schon der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit erbracht ist oder eben Quellen wie Bankkonten/ Gehaltsbezüge etc. zur Pfändung schon ermittelt und an die Rundfunkanstalten übermittelt werden, dann wirkt das nachgeschobene Privat-Inkasso nur noch wie ein besonders dreister Versuch, den Ärmsten der Armen durch Psycho-Penetranz doch noch mehr aus dem Kreuz zu leiern, als diese sich überhaupt leisten können. Und ja, diese Methodik erscheint insoweit rechtswidrig bzw. zumindest höchstgradig unverhältnismäßig. Dies aber bitte nicht hier in diesem Thread vertiefen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2021, 18:57 von Uwe«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Deutschland-Köln: Dienstleistungen von Inkassoagenturen
2020/S 100-241585
Bekanntmachung vergebener Aufträge

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:241585-2020:TEXT:DE:HTML&src=0

Zitat
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Beitragsservice schreibt einen Rahmenvertrag über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung bereits titulierter öffentlich-rechtlicher Forderungen gegenüber Beitragsschuldnern aus. Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den einzelnen Landesrundfunkanstalten (LRAen) der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) erbracht. Der Beitragsservice schließt den Rahmenvertrag als Stellvertreter der vorgenannten LRAen ab. Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer nicht abgetreten. Es wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter ein Rahmenvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren, frühestens ab 1.1.2021, sowie 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 1 weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abgeschlossen. Die Verlängerungsoptionen müssen nicht ausgeübt werden.

1. Generelle Anforderungen
Sofern und soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an das Inkassounternehmen abgegeben. Im Jahr 2018 beliefen sich diese Inkassoaufträge nach fruchtloser Vollstreckung auf rund 180 000 Datensätze bzw. Einzelaufträge. Das Forderungsvolumen der Inkassoaufträge betrug im Jahr 2018 rund 80 Mio. EUR. Die Erfolgsquote bei den im Jahr 2018 beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Beitragsservice zurückgezogenen Inkassoaufträge) lag bei rund 9 Prozent. Der Anteil der davon zurückgezogenen Inkassoaufträge lag bei rund 10 Prozent. Auf 7,5 Prozent dieser zurückgezogenen Inkassoaufträge gingen provisionspflichtige Zahlungen ein. Es wird keine bestimmte Erfolgsquote garantiert. Als Einzelauftrag gilt jeder Datensatz, der an das Inkassounternehmen zwecks Durchführung des Inkassos abgegeben wird. Das wöchentliche Auftragsvolumen kann zwischen ca. 1 700 und ca. 7 000 Einzelaufträge betragen. Das Inkassounternehmen hat durch eine bedarfsabhängige Personaleinsatzplanung sicherzustellen, dass die Datensätze bzw. der Inkassoauftrag im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet werden/wird. Die Bearbeitung erfolgt in den Räumen des Inkassounternehmens unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Inkassounternehmens.

2. Durchführung der Inkassodienstleistungen
Das Inkassounternehmen hat die Aufgabe, Kontakt mit dem/der Beitragsschuldner/in herzustellen, um die offene Forderung von diesem/dieser beizutreiben und Zahlungen entgegenzunehmen. Das Inkassounternehmen hat über einen Zeitraum von 10 Monaten, beginnend ab Übermittlung der Daten des Einzelauftrags, seine Maßnahmen zur Realisierung der Forderung aus zubringen. Nach Ablauf dieser 10 Monate ist das Inkassounternehmen verpflichtet, den Inkassoauftrag zu beenden und an den Beitragsservice zurückzugeben. In Einzelfällen (Ratenzahlungen des/der Beitragsschuldner(s)/in an das Inkassounternehmen) wird dieser Zeitraum um maximal 12 weitere Monate für die Dauer der Ratenzahlung verlängert.

3. Kommunikation
Bei privaten Beitragsschuldner(n)/innen ist ausschließlich eine schriftliche Ausgangskommunikation per Brief erlaubt. Bei nicht privaten Beitragsschuldner(n)/innen besteht neben der schriftlichen Ausgangskommunikation per Brief die Möglichkeit, das Telefoninkasso einzusetzen. Die Kommunikationswege werden vom Auftraggeber vorgegeben.

4. Servicezeiten
Eine telefonische Erreichbarkeit des Inkassounternehmens von Mo.-Fr. von 8-20 Uhr ist sicherzustellen.

5. Qualifikation des Personals
Die Anforderungen, die an die Qualifikation des Personals des Inkassounternehmens gestellt werden, ergeben sich aus den Eignungskriterien.

6. Zahlungsarten
Die Zahlungsarten werden vom Auftraggeber vorgegeben.

7. Datenaustausch
Der Datenaustausch erfolgt elektronisch in Form von XML-Dateien über ein File Portal. Weitere Einzelheiten sind der Teilnahmebroschüre und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Infoscore Forderungsmanagement GmbH
Postanschrift: Gütersloher Str. 123
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
E-Mail: xxxxxxxxxxxxxx
Telefon: +49 xxxxxxxxxxx
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


Zu den Firmenbezeichnungen
Infoscore Forderungsmanagement GmbH = Paigo GmbH (nach Umfirmierung 09/2020):

Beitragsservice: ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH, Baden-Baden - nicht mehr Creditreform Mainz Albert & Naujoks KG
Zitat
[...] Abschließend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Landesrundfunkanstalten nach einem europaweiten Vergabeverfahren ab dem 01.01.2021 mit dem neuen Inkassodienstleister Paigo GmbH, Baden Baden (Part of Arvato Financial Solutions) zusammenarbeiten werden. [...]
Quelle: https://drive.google.com/file/d/14n-zdE5fzGJzb3JMsDJ2r_wz-i7MIwZN/view
(pdf, 720 kb)
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Inkassoportal.de;
Über Arvato Financial Solutions;
https://www.inkassoportal.de/unternehmen
Zitat
Arvato Financial Solutions ist ein global tätiger Finanzdienstleister und als Tochterunternehmen von Arvato zur Bertelsmann SE & Co. KGaA zugehörig.

Arvato infoscore GmbH/ paigo GmbH - Impressum
https://finance.arvato.com/paigo/impressum/
Zitat
Dienstanbieter/Betreiber der Webseite
Arvato infoscore GmbH
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
[...]
Inhaltliche Verantwortliche
Paigo GmbH*
Gütersloher Straße 123
33415 Verl
[...]
*„Die infoscore Forderungsmanagement GmbH wurde zum 01.09.2020 in die Paigo GmbH umfirmiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2021, 18:58 von Uwe«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Da kooperieren die Richtigen.

taz - Archiv, 03.01.2007
Das Rathaus wird zum Profitcenter
Teil 1 der taz-Serie „Der verkaufte Staat“: Die Bertelsmann-Tochter Arvato managt in England eine Kommune mit 320.000 Einwohnern. Ziel des Versuchslabors: die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen in Deutschland
https://taz.de/Das-Rathaus-wird-zum-Profitcenter/!334156/

Weiterer Bericht dazu:
bertelsmann-kritik, Stand 01/2009
ag du bist bertelsmann
Privatisierung der Kommunalen Verwaltung
http://www.bertelsmannkritik.de/verwaltung.htm
(Edit "Bürger": Siehe auch dortige Quellen/ Literatur-Liste)

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 00:11 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 6.964
Zitat
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Beitragsservice schreibt einen Rahmenvertrag über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung bereits titulierter öffentlich-rechtlicher Forderungen gegenüber Beitragsschuldnern aus.
Da wird es aber kaum einen Titel nach Bundesrecht geben, da doch alle LRA gemäß BGH KZR 31/14, bzw. BGH KZR 83/13 "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg202828.html#msg202828

 und sich somit gemäß BVerfG 1 BvL 8/11

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33718.msg205325.html#msg205325

 als "in Wettbewerb stehend" keine Titel erstellen können. Siehe Hervorhebung in Rot.

Amtshilfe geht für ein Wettbewerbsunternehmen auch nicht, (jedenfalls in der Theorie), und der Rest ist weder landes- noch bundesrechtlich geregelt.

Und "außergerichtlich" geht für ein Wettbewerbsunternehmen ebenfalls nicht, da es eben keine außergerichtliche Titelerstellung für ein Wettbewerbsunternehmen haben darf.


Edit "Bürger": Danke für den Hinweis - hier jedoch bitte nicht weiter vertiefen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 02:12 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.228
11.09.2020
Paigo GmbH: Infoscore hat einen neuen Namen
Zitat
Das bekannte Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH aus Gütersloh hat einen neuen Namen: Paigo GmbH. In Anlehnung an den berühmten Werbeslogan “Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nichts” scheint auf den ersten Blick hinsichtlich Inkasso alles beim Alten geblieben zu sein.
[..] Warum nunmehr aber der bekannte Namen Infoscore verschwindet und durch Paigo ersetzt wurde, konnten wir bisher nicht eruieren. Wir bleiben aber am Ball. [..]
Quelle: https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/paigo-gmbh-infoscore-forderungsmanagement


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  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.272
  • This is the way!
Guten TagX,

Wallstreet Online, 30.09.2020
Arvato Financial Solutions läutet mit dem FinTech Paigo neue Ära des Forderungsmanagements ein
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12981703-arvato-financial-solutions-laeutet-fintech-paigo-aera-forderungsmanagements-foto
Zitat
Gütersloh / Verl / Baden-Baden (ots) - Aus Infoscore Forderungsmanagement wird Paigo // Neue Marke rückt näher an den Menschen.

Arvato Financial Solutions, die Finanzdienstleistungssparte von Bertelsmann, startet mit dem FinTech Paigo eine innovative Plattform für verbraucherorientiertes Forderungsmanagement. Damit unterstreicht das Unternehmen seinen Anspruch, Innovation zu treiben und die Finanzdienstleistungsbranche aus einer führenden Position heraus zu verändern.

Kern des neuen Angebots ist die weitgehende Digitalisierung von Prozessen und Abläufen mit dem Ziel, Inkassoverfahren für Verbraucher zukünftig schneller, verständlicher und transparenter zu machen. Dabei nutzt die Plattform Elemente von Künstlicher Intelligenz, Machine Learning und Data Science. Das Portal Paigo.com löst das bisherige Inkassoportal.de ab. Auch die Infoscore Forderungsmanagement GmbH firmiert jetzt unter dem Namen Paigo GmbH.

online-handelsregister.de
Paigo GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl

https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/nw/Guetersloh/HRB/10100/Paigo-GmbH

Tagespiegel, 03.12.2020
Wie eine Inkasso-Firma aus Verl an Berliner Schwarzfahrern verdient
https://www.tagesspiegel.de/berlin/verbraucherzentrale-fordert-schuldnern-entgegenzukommen-wie-eine-inkasso-firma-aus-verl-an-berliner-schwarzfahrern-verdient/26661444.html
Zitat
Inkasso-Firmen können ihre Tätigkeiten zu den gleichen Gebühren wie Anwälte abrechnen

Mit 100 bis 200 Mitarbeitenden handelt es sich bei Paigo um einen der größten deutschen Inkasso-Dienstleister. Laut Dieter Zimmermann von Inkassowatch, einem überregionalen Arbeitskreis aus Wissenschaft, Verbraucherschutz und Schuldnerberatung, sei die Firma als Mitglied des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) „um Seriosität bemüht“.

Doch was bedeutet das? Denn auch, wenn ein Inkasso-Unternehmen gesetzlich korrekte Gebühren verlangt, so ist umstritten, ob diese gemessen am Arbeitsaufwand gerechtfertigt sind. Denn Inkasso-Firmen können ihre Tätigkeiten zu den gleichen Gebühren wie Rechtsanwälte abrechnen.

Allerdings unterscheidet sich die Arbeitsweise von Inkassofirmen und Anwälten meist grundlegend. „Man kann darüber streiten, ob die Höhe der Inkassokosten immer gerechtfertigt ist“, sagt auch Irina Krüger. Denn während für anwaltliche Arbeiten Einzelfälle juristisch bearbeitet werden, verschickt eine Inkasso-Firma zumeist maschinell gefertigte, standardisierte Mahnschreiben.

SIGNAL 5/2013 (November 2013), Seite 9
Titelthema Sicherheit und Datenschutz
Erhöhtes Beförderungsentgelt – und dann?

https://signalarchiv.de/Meldungen/10003161
Zitat
Anwalt mit Schnäppchen-Angebot

Hat das Inkassounternehmen nicht den gewünschten Erfolg, so wird der Briefkopf ausgetauscht. Nun droht ein Anwalt das Geld notfalls auch gerichtlich einzutreiben. Dabei steht zwar auch eine andere Firma im Briefkopf, doch das Aktenzeichen wird übernommen, denn die Anwaltsfirma (RA Haas) gehört zu derselben Unternehmensgruppe (Arvato). Die Forderung erhöht sich selbstverständlich erneut und liegt nun über 95 Euro. Die Willkürlichkeit dieser Forderungen zeigt sich im weiteren Verlauf der „Brieffreundschaft”, denn mit den folgenden Briefen erhöht sich die Forderung mal um wenige Cent bei stetig verschärfter Drohkulisse, dann wiederum wird eine „Schnäppchen”-Ermäßigung auf etwa 75 Euro (nur für kurze Zeit) angeboten. Völlig umsonst gibt es den Hinweis über die weiteren Kosten bei einem gerichtlichen Mahnverfahren.

Impressum BVG
https://www.bvg-ebe.de/impressum
Zitat
Unterstützung im Rahmen der Auftragsverarbeitung (§11 BDSG) durch:

Paigo GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl
Telefon: xxxxxxxx
E-Mail: xxxxxxxx

Ey yoo Paigo-Geigo!
Willkommen beim GEZ-Boykott!
Habt ihr eigentlich schon einen Song für euere Inkasso-Vollautomaten-Bude?
Versucht es doch hiermit:

Abba - Waterloo
https://www.youtube.com/watch?v=Sj_9CiNkkn4

Wa, wa, wa, wa, Waterloo – finally facing my Waterloo!

2021! An der Dahme, Havel, Oder und Spree! Waterloo!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2020, 06:41 von Bürger«

h
  • Beiträge: 268
Gibt man auf Google PAIGO Übersetzung ein, findet man, dass das Wort PAIGO in der auf den Phillippinen gesprochenen austronesischen Sprache Cebuano existiert. Auf Deutsch heisst das "ausreichend, genug".

Ob das Unternehmen sich auch bei den üblicherweise in Reisehinweisen genannten phillippinischen "Kompetenzzentren" Expertise einholt, wie man unbescholtene Bürger um größere Geldsummen erleichtert, ist nicht bekannt.


Edit "Bürger": Aus im Vorkommentar verlinktem Artikel
Tagespiegel, 03.12.2020
Wie eine Inkasso-Firma aus Verl an Berliner Schwarzfahrern verdient
https://www.tagesspiegel.de/berlin/verbraucherzentrale-fordert-schuldnern-entgegenzukommen-wie-eine-inkasso-firma-aus-verl-an-berliner-schwarzfahrern-verdient/26661444.html
geht hervor:
"Die Paigo GmbH, mit Sitz im nordrhein-westfälischen Verl, übernimmt diese Aufgabe für die BVG und Berliner S-Bahn. Der Name ist neu, bis vor wenigen Monaten nannte das Unternehmen sich noch Infoscore. Unter diesem Namen wurden in der Vergangenheit Fälle bekannt, in denen es gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Rainer Haas und Kollegen umstrittene Inkassoverfahren mit überhöhten Gebühren und Kostendopplungen betrieben hatte."
Es dürfte eine Binsenweisheit sein, dass Inkasso-Unternehmen a) wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen und in diesem Sinne b) die Grenzen "semi-legalen Drückertums" ausreizen. Diesen allgemeinen Aspekt hier aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte nur konkret am Einstiegsthema recherchieren/ analysieren/ diskutieren. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2020, 00:25 von Bürger«

  • Beiträge: 114
  • Freistatt Bayern
Die Zeit, 24.09.2015, Seite 15
Inkassounternehmen: Das Geschäft mit der Angst
Erst kommt ein Brief. Dann ein Anruf. Dann steht ein Geldeintreiber vor der Tür. Inkassobüros machen mithilfe von Psychotricks und hohen Gebühren glänzende Gewinne mit den Schulden anderer Leute.
Von Anne Kunze
http://www.reporter-forum.de/?leadmin/pdf/Reporterpreis_2015/kunze_angst.pdf [unauffindbar]
https://www.zeit.de/2015/39/inkassounternehmen-glaubiger-gebuehren-tricks/komplettansicht (Registrierung erforderlich)
Zitat
Infoscore wurde bereits vor einigen Jahren von dessen Gesellschafter an Bertelsmann verkauft. Der Sohn dieses ehemaligen Gesellschafters betreibt die Kanzlei Haas und Kollegen.Es handelt sich bei dieser Vorgehensweise um eine Umgehungsstrategie des § 4 IV 2 RDG , denn das Inkassounternehmen könnte in dieser Situation auch den Erlass eines Mahnbescheides beantragen, würde aber dafür nur 25.- € Vergütung erhalten.Die Beauftragung des Rechtsanwalts ist hier der klassische Fall von Mitverschulden des Gläubigers nach § 254 II BGB , denn das diese Form der Doppelbeauftragung widerspricht jeder Form von wirtschaftlichen Denken hinsichtlich der enstehenden Kosten.Die Kanzlei verstößt hier gegen § 43 BRAO (nicht mit Gewissen und Würde vereinbar). Dazu gibt es auch ein eindeutiges Urteil (AGH NRW, 07.01.2011, 2 AGH 48/10 ):

Ein Unternehmen, auf das das Netzwerk der Schuldnerberater besonders häufig stößt, ist das Inkassobüro Arvato Infoscore, das zum Beispiel die Forderungen der Deutschen Bahn eintreibt. Arvato Infoscore arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei Haas und Kollegen in Baden-Baden Tür an Tür zusammen. Wer schwarzgefahren ist und nicht pünktlich bezahlt hat, bekommt erst einen Brief von Arvato Infoscore und wenig später einen von den Rechtsanwälten. Er soll also doppelt Gebühren zahlen. Der ZEIT liegen Dutzende Dokumente vor, die diese Methode belegen.

123recht, 20.03.2017
Brief von Rechtsanwalt Haas & kollegen
https://www.123recht.de/forum/inkasso/Brief-von-Rechtsanwalt-Haas-kollegen-__f517592.html?sort=new#replys
Zitat
Beschwer ist bei der Rechtsanwaltskammer und beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten einlegen, da Paigo (ehem. Infoscore) die Betrugsmasche betreibt.

Anwaltsgerichtshof NRW, 2 AGH 48/10, 07.01.2011 [<- Das Teil gilt:Paigo, ehem. Infoscore, hat seinen Firmensitz in NRW]
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/anwgh/j2011/2_AGH_48_10urteil20110107.html
Zitat
Rn49
Die Tathandlung einer Gebührenüberhebung i.S.v. § 352 Abs. 1 StGB besteht in der Erhebung einer Gebühr oder Vergütung, von der der Annehmende weiß, dass sie der Zahlende überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrage schuldet.

Rn50
Erforderlich ist, dass der Täter gegen den angeblichen Schuldner ein eigenes Recht geltend macht. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn ein Rechtsanwalt vom Gegner zu hohe Gebühren einfordert [...].
[...]
Rn59
[...] Es besteht keine Ersatzpflicht, soweit das Inkassobüro Leistungen erbringt, die [...] zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten [Gläubiger] gehören (vgl. zum Ganzen Palandt-Grüneberg, 69. Aufl., § 286 BGB, Rdnr. 45 und 46; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 412 f.).
[...]
Rn72/73/74
Er hat in der mündlichen Verhandlung eingeräumt,
900.000 Inkassoverfahren allein im Jahre 2009 abgewickelt zu haben, von denen noch 200.000 Fälle in das gerichtliche Mahnverfahren und davon schließlich 4.000 Fälle gerichtlich geklärt werden mussten. [...]

Rn75
Wer als Rechtsanwalt [...] Forderungen beitreibt, bei denen er damit rechnen muss, dass ein Großteil von ihnen nicht berechtigt ist, [...] übt seinen Beruf nicht gewissenhaft aus und verstößt gegen § 43 BRAO [Auffangtatbestand].
[...]
Denn ein solcher Rechtsanwalt nutzt systematisch [...] das regelmäßig bestehende Informationsgefälle zwischen ihm und den angeschriebenen Schuldnern, [...], aus. Er nimmt – auch im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung – das Vertrauen der angeschriebenen Schuldner in Anspruch, dass die von einem Rechtsanwalt aufgestellten Rechtsbehauptungen richtig sind. Diese entrichten, wie die bekannt gewordenen Zahlen belegen, in den meisten Fällen die angemahnten Beträge, Inkassogebühren und Rechtsanwaltskosten, obwohl sie dies in dem Großteil der Fälle nicht müssten und bei Unterrichtung über die von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen auch nicht würden. [...]
Hinweise darauf, dass [...] gegen den Schuldner [...] keinen Anspruch auf Ersatz der Inkassobürokosten besteht, werden in den Mahnschreiben nicht gegeben. Der Rechtsanwalt enthält den Vertragspartnern seiner Mandantin Informationen vor, die für diese als Schuldner und Verbraucher wesentlich sind. Es liegt [...] eine Irreführung durch Unterlassen vor, die in § 5 a Abs. 2 UWG als unlauter bezeichnet wird.
[...]
Rn77
Der Kläger vermag diesen Verstoß gegen seine Berufspflicht auch nicht mit dem Hinweis zu rechtfertigen, er sei von seinen Auftraggebern beauftragt worden, die oben bezeichneten Positionen als Verzugsschaden i.S.d. §§ 286, 288 BGB geltend zu machen.
[...]

Auffangtatbestand [sowas wie die "Salvatorische Regel", Regelungslücke]:
https://de.wikipedia.org/wiki/Auffangtatbestand
Zitat
Ein Auffangtatbestand bezeichnet [...] allgemeinere Gesetzesvorschriften, die anwendbar sind, wenn andere, speziellere Gesetzesvorschriften nicht greifen [...]

Das zitierte  §4 Abs. 4 Satz 2 RDG (RechtsDienstleistungsGesetz) hat keinen Absatz und schon gar keinen Satz 2:
§ 4 RDG, Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
https://dejure.org/gesetze/RDG/4.html
Zitat
Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.

Gemeint ist vielmehr das Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
§ 4 RDGEG, Vergütung der registrierten Personen
https://www.gesetze-im-internet.de/rdgeg/__4.html
Zitat
(4) 1Die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich nach § 788 der Zivilprozessordnung. 2Ihre Vergütung für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren ist bis zu einem Betrag von 25 Euro nach § 91 Abs. 1 der Zivilprozessordnung erstattungsfähig.

§ 43 BRAO, Allgemeine Berufspflicht
https://dejure.org/gesetze/BRAO/43.html
Zitat
1Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. 2Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen.


Edit "Bürger": Vielen Dank für die Zusammenstellung.
Leider mussten die Zitatausweisungen umfangreichst angepasst werden - mitunter schwer zu erkennen, wo was anfängt und wo was aufhört :-[
Bitte immer die Zitat-Funktion des Forums nutzen. Links bitte nicht in Klammern angeben. Danke.


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Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

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Querverweis aus aktuellem Anlass (nicht hier vertiefen!) - die neuesten unglaublichen Auswüchse :o ::) >:(
paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
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K
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11.10.2022 - Namensänderung der paigo GmbH

Zitat
Paigo heißt nun Riverty Back In Flow
Quelle: https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/paigo-heisst-nun-riverty-back-in-flow/

Zitat
"Paigo" wird Teil von Riverty und tritt von nun an als Riverty Services GmbH auf.
Quelle: https://de.flow.riverty.com/de-de/faq/riverty-back-in-flow-paigo-gmbh/umstellung-paigo-gmbh-riverty-services-gmbh


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2022, 12:04 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.082
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus aktuellem Anlass zur Ansicht eine "Mahnung" der Riverty Service GmbH im Auftrag des Südwestrundfunks.

Einfach abheften und auf die nächste Namensänderung warten.  ;)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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