Es fehlen natürlich weitere Argumente zur Aufkündigung/Aussetzung/Liegenlassen der Vollstreckungsersuchen:
Dem Staat kostet die Vollstreckung mehr Geld, als die berechneten Vollstreckungskosten.
Es wird Arbeitszeit gebunden, die die Behörden wegen Personalmangels dringend woanders einsetzen müssen.
Es gibt Haftungsrisiken, die bei erfolgreicher Abwehr der Vollstreckung allein auf der Seite der Vollstreckungsbehörde liegen, z.B. Bezahlung der erfolglosen Vollstreckung, erfolgreiche Einklage des rechtswidrig vollstreckten Betrages gegenüber der Behörde (man beachte den Erfolg von RA Bölk gegen die Bank). Nicht zu vergessen die Fälle erfolgreicher nachträglicher Befreiung von H4-Empfängern oder BAFÖG-Studenten.
Das müßte sich die Stadt alles nicht antun, wenn auf Amtshilfe verzichtet wird, schließlich behaupten ja die Gerichte, daß ein Teil der Rundfunkanstalt selbst eine Behörde sei (jedenfalls was den Beitragseinzug angeht), dann darf die Behörde ÖRR-Rundfunkanstalt schließlich selbst vollstrecken und braucht gar keine Amtshilfe. Wenn Behörden zur Amtshilfe verpflichtet werden, obwohl weder Personal noch Geld für diese Amtshilfe zur Verfügung steht, so beißt sich die Katze doch in den Schwanz. Außerdem könnte man es ja umgekehrt versuchen: Lieber RBB, wir haben hier ein Vollstreckungsersuchen vom ARDZDFDeutschlandradioBeitragsservice, welches wir im Rahmen der Amtshilfverpflichtung an Sie weitergeben, Rundfunkbeiträge sind ja schließlich Ihr Bier...