Eigentlich müssten @pinguin und @pjotre dies auf einen neuen Thread verlagern?
Also, mit dem Beschwerdeführer "Gewissen" beim Bundesverfassungsgericht war auch Austausch zu einer anderen Frage und das bleibt noch ungefähr beim Thema:
1. Härtefallantrag und Beck'scher Kommentar / Rundfunkrecht:
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Zunächst, klar und schon gesagt, der Einwand "Gewissen" gehört in die explizite Antragsform "Härtefallantrag gemäß § .... ".
Nun hat nach Auskunft des insoweit besser Informierten die neue Auflage des Beck'schen Kommentars diesbezüglich
- wie wir wissen, von ARD-nahen Autoren getextet -
hierzu eine wesentliche Erweiterung auf diverse Seiten erhalten, was dokumentiert, wie sehr das Imperium begriffen haben dürfte, von wo ihm die meiste Gefahr droht.
Dort also, wurde mir berichtet, sei am Ende bekundet - egal, wie direkt oder indirekt formuliert - :
Da alles so schön von Gerichten abgelehnt wurde, müssen wir solche Anträge gar nicht mehr so richtig bearbeiten, sondern die Leute können wir einfach auf den Klageweg verweisen.
Die Unzulässigkeit des Verweises wurde bereits in diesem Thread von mir behandelt. Jedoch hat dies eine viel umfassendere Dimension, nämlich:
2. Darf ein Richter sich auf den Beck'schen juristischen Kommentar überhaupt verlassen?
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Ich knüpfe das mal in diesen Thread ein, weil es für den Normal-Antragsteller Nichtjuristen ja vor allem bei "Befreiung aus Gewissensgründen" eine Rolle spielt, nachdem dieser juristische Kommentar so eifrig bemüht ist, dieses Einfallstor zu blockieren.
Es soll in hier koordinierte Briefbeispiele zukünftig das Wegräumen dieser Blockade integriert werden und zwar wie folgt:
3. Die Resonanzblase-Frage des ARD-Autorenwerks für Richter
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Die Geschichte verlief wie folgt:
(1) ARD-nahe Juristen gewannen die Macht über dieses nun maßgebliche juristische Kommentarwerk.
- Unscharf ist in Erinnerung: etwa 2003 - Neuerscheinen dieses Kommentarwerks.
- Unscharf auch: Auch der damals noch wesentliche andere Kommentar war bereits gleichartig ARD-nah dominiert.
(2) Um 2010...2013 wurde in der Verwaltungsvereinbarung dem Beitragsservice auferlegt:
"positive" Entscheide in die offiziellen Datenbanken für Juristen einzupflegen.
Umkehrschluss: Negative also nicht.
Nach intensver Kritik hiergegen von hier in Schriftsätzen an alle Staatskanzleien und Intendanten ist in der neuen Verwaltungsvereinbarung diese Einschränkung entfallen. Richtig, man braucht sie nicht mehr. Denn:
(3) Des weiteren nämlich, sofern Verlieren eines Klageverfahrens drohte, ist nach hier bestehendem Eindruck immer blitzschnell durch Vergleichsvorschlag oder Erlass das Entstehen von ungünstigen Entscheiden unterbunden worden.
Soweit hier erkennbar - leider nur recht unzuverlässig möglich - , wurden rund 80 Prozent der Verfahren auf diese Weise daran gehindert, Rechtsprechung zugunsten der Bürger entstehen zu lassen.
(Weil nur rund 20 % - Schätzwert aber unzuverlässig - auf der Erfolgsbilanz gelistet wurden.)
(4) Richter schauen vor Entscheiden in die juristischen Kommentare. So funktioniert Justiz.
ARD-nahe juristen werden sich schwerlich verpflichtet fühlen, die dennoch hier und dort erfolgten ungünstigen Prozessergebnisse in den Kommentar einzufügen. Darf beispielsweise ein ARD-angestellter Jurist das überhaupt? Wie sieht es da aus mit der Treuepflicht laut Arbeitsvertrag?
(5) Da müsste man einmal fragen, ob der Beck-Verlag diese Autorenwahl "mit eingebauter Interessenkollision" überhaupt rechtfertigen kann? Da müsste man auch fragen, wie viele Exemplare des Kommentars ARD-nah geordert wurden, um diese frohe Kunde des Immersiegens überall präsent zu machen?
(6) Nun fanden Richter nur Urteile, nach denen praktisch alle Bürger-Klagen gegen die Rundfunkabgabe ungerechtfertigt waren. Sich als Richter also outen wie bisher nur Dr. Sprißler?
Oder das an sich richtige Prinzip der Rechtsprechung anwenden, also rechtsprechen wie all die anderen ja wohl kundigen Kollegen?
So funktionieren Resonanzblasen. Suche den Fehler! (hier ja ersichtlich gemacht)
Da konnten die Verwaltungsgerichte ja rasch ihre Textbausteine texten - mit der feinen Vorlage im Kommentarwerk.
4. Die Rechtssystem-Lage für Richter bei der dargestellten "Resonanzblase":
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Sobald Richtern gegenüber dies in Schriftsätzen dargelegt wurde, dürfen Richter im Prinzip bei ihrer Urteilsfindung nicht mehr den Leitlinien des Kommentars und den Vorbildern anderer Entscheide folgen.
Sie müssen vielmehr zurück zur eigentlichen Rechtsquelle. Da gibt es nur das Gesetz und das Bundesverfassungsgericht.
Beides ist zugunsten der Bürger-Anliegen - auch wenn eine Überschätzung des Entscheides vom 18. Juli 2018 das leicht anders erscheinen lässt.
Auch darf man ja wohl das Einbringen der rund ?-100-? Kommentarseiten und der rund 50-? Seiten der nichtöffentlichen Merkblätter für Richter und Vollstrecker in die Akte verlangen, sofern Richter diesen "Beklagten-Vortrag" berücksichtigen wollen?
5. Die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts sind keine Richtschnur.
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Diese Entscheide sind schon deshalb nach hiesiger Meinung als nichtig zu werden, da es sich um rund 20_? Seiten Sammelurteil handelt über jedes und alles. Der Bürger müsste sich also selber heraussuchen, welche vielleicht 3 Prozent davon vielleicht für ihn gedacht waren.
Für juristische Texte gilt das Prinzip, dass Sammelsurien-Pakete nicht analyse-pflichtig machen, sondern als inexistent gewertet werden dürfen. Dies entlastet Richter bei Bandwurm-Schriftsätzen der Bürger, muss aber auch umgekehrt als allgemeines Prinzip gelten.
Des weiteren zeigt das Urteil eine quasi völlige Abhängigkeit vom juristischen Kommentar und ist in den rund 50 Einzelpunkten hier analysiert worden. Das Ergebnis soll hier nicht publiziert werden, weil es schwerfallen würde, sich hierbei verbal zu beherrschen.
Auffallend ist auch die mehrfache Zitierung eines Werkes von Schneider-Gall. Herr Schneider ist der für Beitragssachen maßgebliche Jurist beim Bayerischen Rundfunk, Anneliese Gall ist die Mitarbeiterin, die dort beispielsweise Bürgerbeschwerden bearbeitet. Diese Zitate durften also nicht als "Rechtswissenschaft" gewertet werden, sondern nur als "mittelbarer Argumente-Vortrag des Beklagten" beim Bundesverwaltungsgericht. Dass dies Werk überhaupt ziemlich zitiert wurde, wirft aber sehr viel weitergehende Fragen auf bezüglich der Entstehung des bandwurmartigen Sammelurteil-Textes.
Durch die ziemlich vollständige Basierung des BVerwG-Urteils auf "mittelbarem Beklagten-Vortrag" mag der Bürger es als Rechtsprechungs-Orientierung ablehnen? Dann mag der VG-Richter sich dazu dann äußern, wieso er meint, es anders sehen zu dürfen.
Der Bürger verneint also mit Begründung die an sich geltende Bindung an die Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts, weil eine solche hier noch gar nicht wirksam existiere.
6. Damit ist klar für Gewissensgrund-Anträge als Härtefall-Antrag:
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Den Richtern muss Vorstehendes sofort hinein getextet werden: Die richterliche Rechtssystem-Pflicht, unmittelbar auf Grundlage der originären Rechtsquellen zu entscheiden,
- also Gesetz
- und BVerfG.
Alle typischen Textbaustein-Texte von Richtern sind schon in den Schriftsätzen als "Resonanzblase-Endergebnis" prohpylaktisch als unerheblich zu kennzeichnen.
Die Frage der Rechtsbeugung kann ein Normal-Rechtslaie nicht risikofrei hinein formulieren. Aber diese Frage ist hier bereits implizit enthalten auch ohne sie zu verbalisieren.
In eigenen Briefbeispiel-Vorlagen geht die richterliche "subjektive" Pflicht der Vermeidung auch des "nur objektiven Tatbestands der Rechtsbeugung" hinein als Klartext.
7. Für alle hier koordinierten Briefbeispiele - die immer auch in einem E-Buch enthalten sind -
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wird der Standard-Anhang nun im vorstehenden Sinn erweitert werden.
Dort war bisher nur die wirkungsmäßige Nichtigkeit der Textbaustein-Bearbeitung durch ARD-Mitarbeiter phophylaktisch belegt worden. Für Verwaltungsgerichte hat es genauso zu gelten.
Mit vorstehenden Erwägungen kann jeder entscheiden, ob er es in eigene Schriftsätze integriert.
Alles Handeln ist eigenverantwortlich. Hier ist keine Empfehlung, Beratung erst recht nicht.
Journalisten-Disclaimer: "Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens. Gibt es einen, der Ihr Vertrauen verdient? Ja, Ihrer beispielsweise."Edit "Bürger" - siehe u.a. unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
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Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
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Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (16.04.2018, Volltext)
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