@wetterauer ,
Zustimmung.
[Nur ein Hinweis an dich. Betrifft dich nicht. Es gibt user, die zur Sache, zum Thema schreiben. Das nennt sich: sachlich.
Es gibt user, die werden penetrant immerzu : persönlich und das sogar schon in Richtung Beleidigung. Die können einfach nicht anders. Die haben nichts anderes gelernt.
(Ja, da fehlt doch noch einer? )]
@pinguin,
Der MP mit Gefolge und das Parlament eines Landes regieren wo?
Der MP + + + von Brandenburg haben
ausschließlich Einfluss auf die
Bewohner von Brandenburg. Ebenso auf den Rundfunk von Brandenburg.
Und wie nennt sich dieses Gebiet?
Für meine Begriffe darf es eine Vermischung gar nicht geben.
Ansonsten volle Zustimmung.
Der RBB jedenfalls wurde auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages geschaffen, nicht auf Basis eines formalen Landesgesetzes, weil es ein länderübergreifendes, formales Landesgesetz gar nicht geben kann.
Genau so ist es.
Weil länderübergreifend kein ausschließliches Landesrecht mehr sein kann.
Wo ist das Gesetz für Brandenburg. Es gibt gar keines. Ein Gesetz entfaltet eine rechtsverbindliche Wirkung auf den Bewohner und nicht so etwas stümperhaftes wie dieser sog. RBStV.
Aus 2 mal LRA wurde etwas gemacht, was sich mit ausschließlichem LandesRecht nicht zuordnen lässt. Der RBB hängt landesrechtlich für meine Begriffe in der Luft.
Er lässt sich nicht ausschließlich dem Land Brandenburg zuordnen und auch nicht Berlin.
Eine kleine Randbemerkung:
Widerspruch an AG wegen Eintragung in ein Verzeichnis.
Antwort vom AG: Die GEZ (bs) darf die LRA nicht vertreten. Wir haben die LRA befragt. Im Anhang dann das Antwortschreiben der Befragung.
--- Der Lacher --- : Mit freundlichem Gruß. IHRE GEZ (bs).
@Dr. Oggelbecher
Der SWR lässt sich seinen Haushalt gehemigen vom ... Rundfunkrat. Dieser Haushalt gilt auch für die Tätigkeit des SWR in Rheinland-Pfalz. Es können nicht die Regierungen zweier Länder eine Fachaufsicht ausüben. Die eine Regierung sagt sonst: "Tue X", die andere "Unterlasse X", und schon ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Wer sich bei der Zwangsabgabe für jede Wohnung noch über irgendetwas wundert, ist selbst dran schuld.
Man dringt in die Privatsphäre des Bewohners ein, man lässt Konten pfänden.
Und das mit dem Recht der Willkür.
Eine LRA hat eine LRA zu sein und zu bleiben. Ein Zusammenlegen hat nichts mehr mit LANDES-RECHT zu tun.