Vielleicht auch einfach aus der falschen Quelle abgeschrieben?
Framing Manual, S. 60:
Wer sich in diesem Sinne nicht beteiligen kann, meldet das bei der Verwaltung des gemeinsamen Rundfunks entsprechend an. Und wer sich in einem geringeren Maße beteiligen kann, als wir es in der Regel können, der meldet auch dies an und damit sinkt seine Beteiligungsverantwortung oder sie wird niedriger veranschlagt, bis er sich wieder voll am gemeinsamen Rundfunk ARD beteiligen kann. Da der gemeinsame Rundfunk ARD nach dem GleichwertigkeitsPrinzip funktioniert, hat er weiterhin freien Zugang zur medialen Infrastruktur.
Hervorhebungen nicht im Original.
(Qelle:
https://fragdenstaat.de/files/foi/157466/framing_gutachten_ard.pdf)
Auf diese Weise wird schön von dem tatsächlichen Unrecht abgelenkt, daß
- nicht jeder den Anspruch auf Befreiung hat, obwohl er die Zwangsabgabe aus seinem Existenzminimum bezahlen müßte,
Befreiungen teilweise nicht anerkannt werden (ist natürlich nur ein übles Gerücht, daß "wortbrüchige Gegner" in die Welt gesetzt haben, um "unserem gemeinsamen Rundfunk ARD" zu schaden),
1- viele, die früher aufgrund chronischer Erkrankungen voll befreit wurden, sich inzwischen mit einem Drittel-Beitrag "beteiligen dürfen".
Solange man derartige Fehlinformationen verbreitet, muß man sich auch ein zunehmendes Mißtrauen gegenüber der sonstigen Berichterstattung gefallen lassen.
Akzeptanz läßt sich nicht erzwingen.
Edit:
1GEZ reagiert nicht auf Befreiungsantrag. Habe jetzt Mahnung bekommen. Was nun? https://www.gutefrage.net/frage/gez-reagiert-nicht-auf-befreiungsantrag-habe-jetzt-mahnung-bekommen-was-nun
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.