Hinweise:
- Der Link ("ofm") führt auf eine Rechtsanwaltskanzlei. Der Link scheint auch harmlos zu sein.
- Es geht um 0,5% Zinssatz pro Monat (grob 6,2% p.a., falls die Zinsen mitverzinst werden), der nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums (=BFM) eventuell schon verfassungswidrig sein könnte.
Eine Beschwerde osä. könnte ein guter Ansatz sein, falls eine LRA gerne ihre 20 Euro Verwaltungskostenpauschale beim unwilligen Beitragszahler renditestark anlegen möchte und der sich das nicht gefallen lassen will.
Aber erfahrungsgemäß kann man diesen Versuch, sich als Anlageform missbrauchen zu lassen, einfach an sich abprallen lassen und passiv aussitzen, weil die LRA andere Sorgen haben wird. Keine Rechtsberatung.