Guten TagX,
ja genau. Was ist das für ein ohrenbetäubender Jubel im Hintergrund? Nanu, wer böllert den hier plötzlich los? Hmm... egal ...
Gleicher Link, BVerfGE 9, 268
(284) Anmerkung auf Seitenansicht stellen:
d) Die Erwägung liegt nahe, ob nicht auch die Entscheidungsgewalt über Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes zum politischen Bereich gehört und ob es nicht ebenfalls gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt, solche Entscheidungen einem von Regierung und Parlament unabhängigen Ausschuß zu übertragen. Die öffentlichen Verwaltungen beschäftigen in zunehmendem Maß nichtbeamtete Bedienstete, von deren Befähigung und Zuverlässigkeit das reibungslose Funktionieren der Verwaltung auch abhängt. Immerhin hat trotz der Verflechtung von hoheitlicher und nicht-hoheitlicher Verwaltung die Tätigkeit der Angestellten und Arbeiter regelmäßig ein geringeres politisches Gewicht als die der Beamten, denn die dauernde Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll in der Regel Beamten und nicht Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes übertragen werden. Soweit von dieser Regel abgewichen wird, ist die Tätigkeit des mit Hoheitsfunktionen betrauten Angestellten allerdings der des Beamten gleichzuachten. Es darf sich hier aber nach Art. 33 Abs. 4 GG nur um Ausnahmefälle handeln. Würde die ständige Ausübung hoheitlicher Befugnisse in größerem Umfang auf Nichtbeamte übertragen, so wäre dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Ein solcher Verfassungsverstoß braucht aber für die Entscheidung über das Bremische Personalvertretungsgesetz nicht unterstellt zu werden. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, daß Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes nur mit zeitlich beschränkten und nur ausnahmsweise mit ständigen hoheitlichen Aufgaben betraut werden. Wenn in solchen Einzelfällen die Regierung an personalpolitische Entscheidungen der Einigungsstelle gebunden ist, wird dadurch die Entscheidungsfreiheit und Verantwortlichkeit der Regierung nicht so erheblich beeinträchtigt, daß ein Verstoß gegen das Prinzip des demokratischen Rechtsstaats festgestellt werden müßte.
Jetzt noch zusätzlich die Länderverfassung nehmen und nachschauen was dazu geregelt wurde. Steht meistens im Abschnitt Verwaltung. Als Beispiel:
Verfassung von Berlin, Link:
http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/jw1/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfBErahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1ABSCHNITT VI
Die Verwaltung
fängt an mit:
Artikel 66
(1) Die Verwaltung ist bürgernah im demokratischen und sozialen Geist nach der Verfassung und den Gesetzen zu führen.
blablablala
Also dieser Lärm!
Artikel 77
(1) Alle Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen im öffentlichen Dienst erfolgen durch den Senat. Für die Bezirke wird dieses Recht den Bezirksämtern übertragen.
(2) Über Versetzungen aus einem Bezirk in einen anderen, aus der Hauptverwaltung in einen Bezirk oder umgekehrt entscheidet, wenn die Beteiligten sich nicht einigen können, der Senat nach Anhörung der Beteiligten. Zum allgemeinen Personalausgleich in der Berliner Verwaltung kann der Senat auch entgegen einer Einigung der Beteiligten nach deren Anhörung entscheiden.
VIOLA! Ähh, voila. So Beamte und auch der öffentliche Dienst werden vom Senat ernannt (Beamte) oder eingestellt (öffentlicher Dienst). Tja, das ist das Problem mit staatsfernen Rundfunkanstalten. Die Intendantin des RBB wird vom staatsfernen RBB-Rundfunkrat gewählt und dann vom RBB-Sender eingestellt.
Ja, so iss ditt. Und der RBB ist nicht der Senat von Berlin.
Jetzt geht das so die "Kette" nach unten weiter. Egal ob jetzt die Intendantin einen "leitenden Angestellten" einstellt oder der andere einstellt. Keiner wird vom Senat ernannt oder eingestellt. Also keine Beamten und kein öffentlicher Dienst i.S.d. Art. 77 Abs. 1 VvB, also keiner der im Rundfunkbeitragsrecht, also für ALLE Wohnungen in Berlin, hoheitliche Gewalt ausüben darf. Ergo: kommt das einer Abschaffung des öffentlichen Dienstes, in einem wesentlichem Verwaltungszweig, (in größerem Umfang) gleich, nämlich in einer Verwaltung die für Bescheidung (alle Wohnungen) in Berlin zuständig ist.
Nanu? Ohhh! Wir müssen hier abbrechen ...
Achtung wir schalten live zu ....Der Rechtsfight ist schon aus! Aus! Bereits in Runde A wie Amtsträger! Blitz K.O.!
Die GEZ liegt am Boden! Der RBB auch! Völliger rechtlicher K.O.!
GEZ-Boykott-Forum ist Weltmeister!!! Weltmeister! Wir sind Weltmeister!!! Jaaa!
Ein rechtlicher Schlag und beide gingen zu Boden! War für ein Rechtsfight! Zwei gegen einen!
Runde A! Gong ertönt! Sekunde 1! GEZ-Boykott-Forum holt aus! Doppeltreffer! Aus! Aus! Aus!
Wir sind Weltmeister! VIVA GEZ-Boykott-Forum! ....Ey DU! Ja genau DU! Hier werden Weltmeister gemacht! Come the bright side of live!
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