<< Klick zur Auflistung der oben gelisteten noch laufenden Petitionen
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !Trotz oder wegen des umfangreichen alten und neuen Sachvortrags in Verbindung mit der Zurückweisung der Nichtbehandlungsmitteilungen...
Teil 1 von 3 (Anschreiben/ Inhaltsverzeichnis)Teil 2 von 3Teil 3 von 3...scheint der
Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags in eine Art "Schockstarre" verfallen zu sein und die Provinzposse fortsetzen zu wollen.
Die Petitionsausschussvorsitzende (beachte: Fraktion Die LINKE!) entgegnete
trotz obiger umfangreichster Ausführungen am 16.04.2015...
[...] Der Petitionsausschuss sieht keine Möglichkeit, dass* Petitionsverfahren nochmals aufzugreifen, da Ihre Petition im abgeschlossenen Petitionsverfahren umfassend behandelt wurde. Auch aus den von Ihnen nachgereichten Unterlagen waren keine neuen Tatsachen, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen, ersichtlich.
Sie weisen in Ihren Unterlagen auf die neuen Grundsätze des Petitionsausschusses hin. diese Grundsätze hat der neugebildete Ausschuss sich in seiner ersten Ausschusssitzung, welche am 11.12.2014 stattfand, gegeben.
Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Ihre Unterlagen werden zu den Akten genommen. [...]
*) kein Übertragungsfehler, sondern "Original"Nun denn...
...sie wollen ein Tauziehen - sie bekommen ein Tauziehen
Die "gebührende" Antwort folgte kürzlich - in Verbindung mit einer weiteren Nachreichung von Unterschriften.
Die
haltlose Behauptung, dass
"keine neuen Tatsachen vorgetragen" worden seien, die eine andere Bewertung zulassen würden, ist schlicht
unhaltbar und wird demzufolge
aufs Entschiedenste zurückgewiesen.
Aber lest selbst...
Dresden, den 12.05.2015
Sächsischer Landtag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
Postfach 120705
01008 Dresden
Zurückweisung der Nichtbehandlungs-Mitteilungen,
Ihre Schreiben vom 06.01.2015, 10.02.2015, 16.04.2015
Sammelpetition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter!“, eingereicht am 18.12.2014
Sehr geehrte Petitionsausschuss-Vorsitzende Frau Lauterbach,
sehr geehrte Damen und Herren Petitionsausschuss-Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
fast 2 1/2 Jahre nach Einführung der grundgesetzlich mehr als nur höchstbedenklichen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) muss konstatiert werden, dass dessen postuliertes Hauptziel einer "Akzeptanzsteigerung" in keinster Weise eingetreten, sondern im Gegenteil, ein gravierender Akzeptanzschwund zu verzeichnen ist. Eine "Zwangsakzeptanz" mittels einer vollkommen unausweichlichen, ergo zwangsweisen und noch dazu pauschalen und somit tendenziell „asozialen“ Existenzabgabe (Tatbestand des existenziellen Grundbedürfnisses „Wohnen“!) hat also nachweislich nicht zum Ziel geführt - und kann und wird es auch in Zukunft nicht!
Ebenfalls kann angesichts des gigantischen und realistischerweise nie aufzuarbeitenden Bearbeitungsrückstands beim sog. „Beitragsservice“, der hunderttausenden Zwangsanmeldungen und Zwangsvollstreckungsaufträge (mit ungewissem Ausgang), der abertausenden Widerspruchs- und Klageverfahren (auch seitens bisheriger Teilnutzer und -zahler!) usw. in keinster Weise von einer "Vereinfachung" oder einem gesellschaftlichen Rückhalt gesprochen werden.
Eine der Hauptbegründungen des Petitionsausschusses der vergangenen Legislaturperiode, weshalb eine fehlende Wahlfreiheit angeblich „verfassungsrechtlich unbedenklich“ sei, ist nachweislich widerlegt, denn:
Prof. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., sieht in seinem Gutachten explizit eine Wahlfreiheit als „geboten“!
All dies hatten wir in unseren umfangreichen Erläuterungen - zuletzt vom 26.03.2015 (siehe Anlage) - fundiert dargelegt und u.a. belegt durch alten sowie auch neuen Sachvortrag, welcher dem Petitionsausschuss zum Zeitpunkt der in der vergangenen Legislaturperiode abgewiesenen Petition, z.T. gar nicht bekannt sein konnte, da einige neuere Fakten erst in den letzten Monaten veröffentlicht wurden.
Die Aussage, dass in unseren „nachgereichten Unterlagen [...] keine neuen Tatsachen“ ersichtlich seien, „die eine Wiederaufnahme rechtfertigen“ würden, entbehrt somit nachweislich jeglicher sachlichen Begründung, zeugt bestenfalls von Unwilligkeit, sich den fundiert dargelegten Tatsachen zu stellen, und wird von uns daher mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen.
Alle Begründungen, weshalb eine Nichtbehandlung unserer Petition angezeigt sei, sind vollkommen unhaltbar.
Sämtliche Gründe, die eine Nichtbehandlung unserer Massenpetition rechtfertigen könnten sind - auch nach neuer Geschäftsordnung des Petitionsausschusses vom 11.12.2014 - nicht gegeben.
Wir müssen unter diesen Umständen freundlich aber nachdrücklich von Ihnen einfordern, dass Sie unser berechtigtes Anliegen, unsere fundierten Begründungen und unsere belastbaren Unterlagen endlich mit der gebotenen Dringlichkeit, Ernsthaftigkeit, Sorgfalt und Gründlichkeit würdigen und behandeln. Anderenfalls wird der Petitionsausschuss seinen zugedachten Aufgaben nicht gerecht bzw. würde sich selbst delegitimieren.
1) ANTRAG auf PETITIONSBEHANDLUNG/ ANHÖRUNG/ AUSSPRACHE
vor bzw. im Zuge der EVALUIERUNG 15. RÄndStV/ RATIFIZIERUNG weiterer RÄndStV
Wir beantragen daher nochmals mit aller Vehemenz - ganz im Gegensatz zur unzulässigerweise unbehandelten Abweisung der Petition - insbesondere auch in Hinblick auf die Evaluierung des 15. RÄndStV sowie der angedachten Ratifizierung weiterer RÄndStV eine umgehende und umfassende Behandlung unserer Petition einschl. umfassender Berücksichtigung aller vorgebrachten, seitens der Staatskanzlei und des Landtags bisher ungeklärten bzw. teilweise in keinster Weise oder falsch gewürdigten Sachverhalte einer "widerlegbaren Regelvermutung" ergo "Wahlfreiheit" ("Beitrag") vs. fehlende Gesetzgebungskompetenz ("Steuer").
Wir bestehen mit allem Nachdruck auf einer umfassenden Behandlung unserer neuen Petition im Petitionsausschuss und im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie auf Einladung zur Vorsprache/ Anhörung beim Petitionsausschuss und beim Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, zu dessen Sondersitzung am 05.01.2015 wir aus unerklärlichen Gründen trotz der breiten Unterstützerschaft im Gegensatz zu anderen augenscheinlich eingeladenen Initiativen nicht geladen waren.
Eine weitere Weigerung der Behandlung dieser Massenpetition wäre unter Würdigung aller Umstände als offener Affront zu werten und anschaulicher Beleg für eine bürgerferne - um nicht zu sagen staatsnahe - Medienpolitik. Dies kann im Sinne einer „Akzeptanzsteigerung“ sicher nicht beabsichtigt sein.
2) NACHREICHUNG von UNTERSTÜTZERUNTERSCHRIFTEN
In Fortführung unseres letzten Schreibens vom 09.04.2015 reichen wir hiermit zu unserer
am 18.12.2014 eingereichten Massenpetition mit
- über 6.600 Unterzeichnern aus Sachsen und
- über 12.500 Unterstützern bundesweit
weitere Unterschriften nach.
Zusätzlich zu den bereits mit den letzten Schreiben nachgereichten ca. 650 Unterschriften reichen wir hiermit - auch als weitere Dokumentation des ungebrochen großen öffentlichen Interesses und der medienpolitischen, sozialpolitischen, rechtsstaatlichen und demokratischen Relevanz - nochmals weitere ca. 220 Unterschriften nach, welche am 25.04.2015 erneut bereitwillig geleistet wurden!
Der neue Unterzeichnerstand beträgt somit
ca. 7.500 Unterzeichner aus Sachsen
ca. 13.350 Unterzeichner insgesamt bundesweit.
Dies sollte der Landespolitik zu denken geben!
Ihre diesbezügliche schriftliche Bestätigung dürfen wir freundlichst bis zum 26.05.2015 erwarten - einschließlich (sofern nicht bereits erfolgt) der noch ausstehenden, mit vorliegendem Schreiben nochmals umfänglich eingeforderten positiven Mitteilung bzgl. der Behandlungsfähigkeit bzw. -erfordernis unserer Petition im Petitionsausschuss.
Wir behalten uns i.Z. des Petitionsverfahrens auch weiterhin weiteren Sachvortrag vor und betrachten, wie bereits erwähnt, diesen Vorgang solange nicht als abgeschlossen, bis der Petition vollumfänglich positiv abgeholfen wurde.
Zum Zwecke der Transparenz wird dieser Vorgang veröffentlicht unter:
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de sowie www.gez-boykott.de/Forum
Für Ihre Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Mit bestem Dank und
freundlichen Grüßen
Frank Kutschera,
im Namen der Unterzeichner
----------------------------------------------------------------------
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
c/o Teegadrom Louisenstr. 44 01099 Dresden
mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren@web.de
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
"Runder Tisch" (fast) jeden Donnerstag ~20 Uhr
----------------------------------------------------------------------
[Kritiker des ör-Rundfunks, Mehrfachzahler, Teil-Nutzer, Nicht-Nutzer, ...]
Anlage1a - 150218 Petition SN 141218 - Antwort2-Erwiderung 150326, (6 Seiten, Anlagen nicht beigefügt)
Anlage1b - 150218 Petition SN 141218 - Antwort3 150416, (1 Seite)
Anlage2 - 150218 Petition SN 141218 - Nachreichung 220 Unterschriften 150425, (ca. 22 Unterschriftenbögen à 10 Unterzeichnungen)