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Autor Thema: Fiktive Klage gegen Rundfunkbeitrag, Gericht stellt Fragen, Antworten gesucht  (Gelesen 1782 mal)

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Der folgende Fall ist fiktiv und stellt keine Aufforderung zu einer Rechtsberatung dar. In den Hauptrollen Mr. X und Mr. Y. Gesucht wird ein erfahrener Erzähler, der die Geschichte weiterspinnt.

Mr. X hält den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig (fehlende Kompetenz der Länder, Verstoß gegen das Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG). Er hat gegen diesen zunächst Widerspruch eingelegt und nach Ablehnung durch den lokalen Rundfunk nun Klage beim Verwaltungsgericht der fiktiven Stadt Weißwursthauptstadt eingereicht.
Allerdings fehlt Mr. X etwas das Fachwissen und er möchte keine Fehler machen, daher stellt er einige fiktive Fragen an Person Y, die sich mit dem Thema auskennt.
Nachdem er bereits einiges recherchiert hat, weiß er, dass es bereits den ein oder anderen Eintrag zu einzelnen Teilen seiner Frage gibt, allerdings konnte er den genauen Wortlaut so nirgendwo finden.

Das Ziel von Mr. X: Seine Klage so lange hinzuhalten, bis vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entschieden wurde. (Sein letzter Stand ist es, dass das BVerfG dies aktuell prüft, den Ländern Ende 2017 ein Fragenkatalog zugeschickt wurde und jetzt im Jahr 2018 ein Urteil darüber gefällt werden soll. (https://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/vereinbar-mit-dem-grundgesetz.html)

Mr. X erhält in dieser Geschichte 2 Briefe vom Gericht.
 
Fragen den Gerichts Schreiben 1:
In richterlichem Auftrag werden sie gebeten,
•   mitzuteilen, ob sie damit einverstanden sind, dass der Vorsitzende oder der Berichterstatter anstelle der Kammer entscheidet
•   Es wird Gelegenheit gegeben, sich zur möglichen Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter zu äußern (§ 6 Abs. 1 VwGO).
•   Es wird um Mitteilung gebeten, ob Sie auf eine mündliche Verhandlung verzichten.

Fragen des Gerichts Schreiben 2:
•   In richterlichem Auftrag wird gebeten, das Antragsverfahren umgehend für erledigt zu erklären
Dem Schreiben anhängig ist eine Mitteilung des lokalen Rundfunks, in der steht:
•   Das streitgegenständliche Beitragskonto ist mahn- und sollausgesetzt, sodass vorerst keine Zahlungserinnerungen oder Beitragsbescheide ergehen.
•   Die Vollziehung aus allen Beitragsbescheiden ist einstweilen ausgesetzt
•   Der Eilantrag ist damit erledigt. Die Gegenseite möge überlegen, den Antrag entweder für erledigt zu erklären oder aus Kostengründen zurückzunehmen.


Nun stellt Mr. X in der Geschichte folgende Fragen an Mr. Y:

1.   „In keinem der Schreiben wird auf eine Frist hingewiesen, wie lange habe ich denn nun Zeit für die Antworten?

Zu Schreiben 1:
Sind folgende Annahmen korrekt:
Ein Einzelrichter entscheidet, wenn „der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung aufweist“. Wenn ein Vorsitzender oder Berichterstatter entscheidet, ist das ganze wahrscheinlich noch unbedeutender.
2.   Also sollte ich auf jeden Fall auf eine Entscheidung durch die Kammer bestehen?
3.   Mit welchem Argumenten kann auf eine Verhaltung vor der Kammer bestanden werden (reicht schon das Argument, dass man den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält?)?
4.   Kann auch eine schriftliche Verhandlung vor der Kammer stattfinden?
Ich bin nicht unbedingt gut darin, etwas mündlich vorzutragen und habe eigentlich keine Lust vor Gericht zu erscheinen, aber
5.   Ist eine mündliche Verhandlung der bessere Weg, da ich dadurch Zeit gewinne?
6.   Wird bei einer schriftlichen Entscheidung die Klage einfach nur schnell abgewiesen?
Ich habe inzwischen mehrfach gelesen, dass Klagen einfach abgewiesen werden, aber
7.   Muss denn nicht erst die Entscheidung durch das BVerfG abgewartet werden?
8.   Wie kann ich dem Verwaltungsgericht klarmachen, dass es das Urteil des BVerfG abwarten soll?

Zu Schreiben 2
9.   Was genau bedeutet „Antragsverfahren umgehend für erledigt zu erklären“?
Also wird damit nur das Antragsverfahren für beendet erklärt, nicht der ganze Prozess? Würde das geringere Kosten bedeuten? Aber ich möchte ja Zeit gewinnen, wenn ich dem zustimme, geht Zeit verloren, richtig?
10.   Mit welchen Argumenten kann das Antragsverfahren für nicht erledigt erklärt, bzw. hinausgezögert werden?“


Soweit Mr. X in der Geschichte. Es wäre toll, wenn jemand mit Erfahrung diese Geschichte weiterschreiben könnte, insbesondere wie Mr. Y ausführlich mit Erläuterung antworten würde. (Bitte keine „Ja“/ „Nein“ antworten). Vielen Dank im Voraus.


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Zitat
Der Eilantrag ist damit erledigt. Die Gegenseite möge überlegen, den Antrag entweder für erledigt zu erklären oder aus Kostengründen zurückzunehmen.

Das hat unterschiedliche Kostenrechnungen zur auswirkung. Aber schau mal hier was der Profät dazu meint:

Re: Antrag §80 (5) > verfahrensbeend. Erklärg.: zurücknehmen? erledigt erklären?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26192.msg165125.html#msg165125

Zitat
3.   Mit welchem Argumenten kann auf eine Verhaltung vor der Kammer bestanden werden (reicht schon das Argument, dass man den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält?)?

Schau mal bei Tübingen, BGH. Der hat beschlossen, dass nur vor der Kammer verhandelt werden darf wegen der grundsätzlichen Bedeutung. Das VG wird dem wahrscheinlich nicht folgen, aber Ihr könnt euch ja darüber streiten. Gewinnt Zeit.

Zitat
5.   Ist eine mündliche Verhandlung der bessere Weg, da ich dadurch Zeit gewinne?
6.   Wird bei einer schriftlichen Entscheidung die Klage einfach nur schnell abgewiesen?

5: Ja, und man kann Beweisangräge stellen, die das Gericht bearbeiten muss, Aussetzung des Verfahrens beantragen, Den Richter für befangen erklären usw.
    Du kannst die guten Berichte von user karlsruhe über die Verhandlungen lesen, das gibt einen Eindruck, in der Rubrik Kalender.
     Ich würde nicht auf die mündliche Verhandlunge verzichten, schlechter als eine schriftliche Verhandlung kann es nicht werden.
     ( siehe auch http://de.rundfunkbeitrag.wikia.com/wiki/Die_Gerichtsverhandlunghttp://de.rundfunkbeitrag.wikia.com/wiki/Jura-Uni  )
6. Wahrscheinlich wird der Textbausteingenerator angeworfen und die Klage abgewiesen.


Zitat
9.   Was genau bedeutet „Antragsverfahren umgehend für erledigt zu erklären“?
Hintergrunderkärung:
Dein Verfahren sind zwei verschiedene:
1. Das Hauptverfahren
2. Das Eilrechtsschutzverfahren:
Das Eilrechtsschutzverfahren wurde entwerde explizit beantragt, oder geht implizit aus der Klage hervor: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO
Da der Beklaget zugesichert hat, den Vollzug auszusetzen, ist der Teil abgearbeitet, das Gericht muss nichts mehr machen.Das Gericht fragt, was es mit dem Verfahren jetzt machen soll. Das Hauptverfahren ist davon unabhängig.

Ansonsten hier einlesen (such mal nach erste Schritte) und die Suchfunktion benutzen, Du hast ja jetzt viele neue Suchwörter, z.B.
Antrages auf Aussetzung gemäß § 94 VwGO
Re: Aussetzung nach § 94 VwGO beim VG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25508.msg161141.html#msg161141
Re: Antrag auf Aussetzung nach §94 VwGO abgelehnt > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23135.msg147603.html#msg147603

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 (4) VwGO

Antrag auf Befangenheit

Europarecht  (bei Prof Eu Pinguin, sehr empfehlenswert !!!)

Re: Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg165119.html#msg165119

Beiträge von
Profät Di Abolo
Bürger
Pinguin           (Europarecht)
PersonX
Frei                 (Muster Klageschrift)
seppl
usw.  (ich kann nicht alle guten Beitragsschreiber aufzählen, keine vollständige Aufzählung)

Die Verfassungsbeschwerde vom Profäten gibt auch gute Anregungen für die Klage insbesondere Datenschutz:

Zitat
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Und wenn die ZV kommt, hier gibt es ein Muster für eine Einstweilige Anordnung:
BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164689.html#msg164689






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