Bitte ein "des" ergänzen: "Diese Art der Rundfunkfinanzierung ist aber eine Entscheidung
des Gesetzgebers und dieser hat das Grundgesetz in seiner Entscheidung zu beachten."
Das "Problem" ist, dass es bei bewussten Grundrechtsverletzungen eine Abwägung geben muss. So greifen einige Maßnahmen durchaus gewollt in unsere Grundrechte ein, ich erinnere mal an Mikrozensus und Volkszählung. Auch die Meldepflicht ist ein solcher Eingriff, man geniesst ja Freizügigkeit. Es gibt also Fälle, wo man sich dessen bewusst ist, es in Abwägung von Rechtsgütern aber hinnimmt. Bei der Rundfunkfinanzierung geht es nun eigentlich nicht um solche Abwägung. Das wäre lediglich ein Nebenkriegsschauplatz. Der Punkt ist, dass die Finanzierung deshalb verfassungswidrig ist, weil es sich bei dem sogn. Beitrag in Wahrheit um eine Steuer handelt. Dies bestreitet das BVerwG in seinen Urteilen und verkennt damit den echten Pferdefuss der derzeitigen Finanzierung. Statt dessen reiten sie darauf herum, dass die Länder für den Rundfunk und die Finanzierung zuständig sind. Man will den Richtern die Scheuklappen abreissen, bei so viel selektiver Wahrnehmung. Ob die Länder zuständig sind, man den ÖRR per Gebühr oder Beitrag finanziert, das ist, solange die Einordnung zutrifft, völlig belanglos. Man darf auch den falschen Begriff wählen. So war die "Gebühr" eigentlich ein Beitrag, weil es schon damals nicht auf die reale Nutzung des ÖR-Rundfunks ankam. Eines aber darf die Finanzierung unter keinen Umständen sein: eine Steuer. Ist sie das, so ist es aus mit der Toleranz: eine Steuer durften und dürfen die Ministerpräsidenten und -innen der Länder nämlich nicht verabschieden, da ist die Finanzverfassung unseres GG strikt dagegen. Ob die Finanzierung dann noch in meine Eigentumsrechte eingreift oder weitere Grundrechte verletzt, ist belanglos. Ist es eine Steuer, so war's das mit dem "Rundfunkbeitrag". Puff und weg, keine Rettung.
Was man also dem BVerwG vorwerfen muss, ist seine gewollte Betriebsblindheit. Die agieren nach folgendem Muster: "sage mir, wo du hin willst; die Wegweiser dahin werde ich wohl zu finden wissen!" Das ist interessengeleitete Rechtsprechung, durchaus üblich in Diktaturen. In Scheindemokratien, gern auch "repräsentative Demokratie" genannt, sollte man bei so offensichtlichen Fällen wenigstens den Schein wahren, auch wenn es mal weh tut. Selbst dazu sind die Richter am BVerwG nicht in der Lage. Das ist übel, weil so überaus durchsichtig. Und selbst wenn sie jeden Abend beschwören, dass die Politiker und Regierungen alles richtig machen, es auch dann zu behaupten wenn es erkennbar nicht zutrifft, ist kontraproduktiv und schädlich für das System. Schande über sie! Wäre ich Politiker, ich wäre nachtragend. Ein bischen mehr Einsatz und etwas stringentere Argumentation darf ich schon erwarten, bei dem Gehalt und der Pensionshöhe.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.