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Autor Thema: EuGH C-492/17 - Brief an den Generalanwalt [Sammlung]  (Gelesen 29413 mal)

n
  • Beiträge: 1.456
Danke an Markus KA für das Schriftstück.

Dann schicken wir den Brief an das LG Tübingen, mit der Bitte um Weiterleitung oder hilfsweise möge sich das LG die Argumente zu eigen machen.

Hilfsweise auch an einen der Beteiligten zwecks Weiterleitung.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vieleicht noch ein kleiner Hinweis über den Generalanwalt zum Thema Urheberrecht, der aber nicht zu weiteren Spekulationen und Diskussionen hier im Thread führen sollte:

Zitat
"Der EuGH ist an diesen Vorschlag zwar nicht gebunden, faktisch folgt er jedoch in etwa dreiviertel aller Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts. Unsere Befürchtung, dass sich das Verfahren vor dem EuGH vom Krimi zum Drama entwickeln könnte, scheint sich daher zu bestätigen."
Quelle:
Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft
https://www.lhr-law.de/magazin/urheberrecht/eugh-urheberrecht-fair-use

Nur ein Beispiel wie ein Schlussantrag aussehen könnte:
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MANUEL CAMPOS SÁNCHEZ-BORDONA vom 25. April 2018(1) Rechtssache C-161/17
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=201468&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=745658

Ein Urteil im vorliegenden Beispiel erging ca. 4 Monate nach dem Schlussantrag des Generalanwaltes.
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=204738&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=733667


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2018, 01:19 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
  • Beiträge: 1.456
Mit dem europäischen Datenschutz scheint der ÖRR auch ein Problem zu haben:

Aus
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Datenschutzhinweise zum Rundfunkbeitrag, Seite 5
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5755/Informationsflyer_EU-DSGVO.pdf
Zitat
Wichtiger Hinweis:
Einzelfallbezogenes Recht auf Widerspruch, Art. 21 EU-DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Beitragsservice ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e EU-DSGVO). Es besteht daher das Recht, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern bei der betroffenen Person Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen persönlichen Situation ergeben. Die Gründe sind nachzuweisen.
-
In der Regel liegen jedoch beim Beitragsservice zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, weshalb trotz eines Widerspruchs eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Beitragsservice erfolgen darf.

Diskussion unter
Gilt die neue EU-Datenschutzverordung DSGVO 2018 auch für GEZ/Rundfunkanstalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26223.msg180253.html#msg180253


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und als "Sahnehäubchen" dann vielleicht noch das? ;)

Twitter Account von DasErste begruesst einen mit dem H*tl#rgruss
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28761.0.html


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F
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Hat schon jmd. eine Info wegen C-492/17?

Hier ist noch nichts zu sehen:
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-492/17
oder wie lange dauert das i.d.R.?


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Da ist noch keine Entscheidung gefallen.

Zwischenstand/ Fortsetzung siehe u.a. unter
EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28836.0.html


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n
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Das Verfahren scheint eine ziemliche Farce zu sein, denn auch das vorlegende deutsche Gericht ist kein „Verfahrensbeteiligter“. Es legt lediglich die Fragen vor, über deren Zulässigkeit und Begründetheit der EuGH demnächst entscheiden wird.

Ich frage mich, wer denn da Verfahrensbeteiligter ist. Nur der ÖRR und die Regierung?


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Siehe aus aktuellem Anlass Hinweis unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html
Zwischeninfo aus aktuellem Anlass:
Datum der Urteilsverkündung am EuGH wurde für den 13/12/2018 anberaumt.
Siehe unter
InfoCuria - Rechtsprechung des Gerichtshofs
Rittinger u.a. - Rechtssache C-492/17

http://curia.europa.eu/juris/fiche.jsf?id=C;492;17;RP;1;P;1;C2017/0492/P&lgrec=de&language=de

Zitat
Verkündungsdatum
13/12/2018
bzw. auch im
EuGH-Gerichtskalender
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/?dateDebut=13/12/2018&dateFin=13/12/2018
sowie nunmehr auch im Forum unter
EuGH Luxembourg: Urteil C-492/17, 13.12.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29309.0.html
Diesbezügliche Diskussion dann dort.


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