@Philosoph
Jedes Gesetz ist nur dann und nur solange verfassungskonform, wie es verfassungsgemäß angewendet wird.
Nicht ohne Grund ist kein nationales Gesetz unmittelbar gültig, sondern "nur" das jeweilige Grundrecht a la "Grundgesetz", Landesverfassung", etc.
Selbst EU-Recht, welches in Form der Verordnung ja unmittelbar gültig ist, entbindet eine Region eines EU-Mitgliedslandes nicht davon, das eigene regionale Grundrecht in Übereinstimmung zur Grundrechte-Rangordnung prioritär einzuhalten.
Das europäische Grundrecht in Form der Charta der Grundrechte der Europäischen Union kollidiert nicht mit den nationalen Grundrechten, wie sie in den dt. Dokumenten a la Grundgesetz und Landesverfassung fixiert worden sind; in weiten Teilen gewährt das europäische Grundrecht sogar einen größeren Schutz; siehe Art. 10 der EMRK wie auch Art. 11 der Charta zur Informations- und Meinungsfreiheit ohne behördliche Einwirkung.
Da die Entscheidungen des BVerfG Bindungswirkung haben, muß jedes nationale Gesetz in Übereinstimmung zur EMRK angewendet werden.
Die EMRK wiederum, die kein EU-Recht ist, bindet 47 europäische Länder, incl. Türkei und wohl auch Russland; ob die EU selbst die EMRK bereits ratifiziert hat, ist mir derzeit nicht bekannt.
Man kann also sagen:
EMRK -> Charta -> Grundgesetz -> Landesverfassung
In dieser Reihenfolge ist die Einhaltung der Grundrechte vorgegeben, wobei das höhere Grundrecht, das niedere überlagert, wenn es dem höheren entgegensteht.
Sofern dem Verbraucher gegenüber Zwang angewendet wird, sind die Rundfunkverträge deshalb und in diesem Punkte allesamt Makulatur.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
und insbesondere die Informationen aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;