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Autor Thema: Antrag Befreiung Zweitwohnung Nebenwohnung  (Gelesen 3652 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Antrag Befreiung Zweitwohnung Nebenwohnung
Autor: 11. August 2018, 21:44
Zunächst sollten alle Zweitwohnungsinhaber:
- die Zahlungen einstellen und
- vorsorglich und fristwarend einen Befreiungsantrag stellen, der so oder so ähnlich aussehen könnte:

Zitat
Max Mustermann                  Musterstadt, den XX.XX.2017
Musterstrasse XX
XXXXX Musterstadt


Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt
Musterstraße 100
10000   Musterstadt



Antrag auf Befreiung  vom Rundfunkbeitrag gemäß Urteil vom 18.07.2018
BVerfG - 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 -



Es wird beantragt die Befreiung  vom Rundfunkbeitrag gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17 – Rn 111


Adresse der Zweitwohnung:

Musterstrasse XX
XXXXX Musterort

Beitragsnummer:
XXXXXXX

Adresse der Erstwohnung:

Musterstrasse XX
XXXXX Musterort

Beitragsnummer:
XXXXXXX




Max Mustermann

Antragsteller

Ausfüllen und kostensparend faxen mit Sendebericht und Zeuge  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 13:23 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
So könnte ein Antrag ausgesehen haben (siehe Anhang) und es könnte nach über einem halben Jahr eine Antwort gefolgt sein:
1. eine Information des Beitragservice (siehe Anhang)
2. ein "BEFREIUNGSBESCHEID" des Südwestrundfunks mit Rechtsbehelfsbelehrung (siehe Anhang).


Zitat
[...]
Sie werden deshalb
ab 01.07.2018 unbefristet
von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung XY befreit.
[...]

Auflagen und Hinweise
für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspfllcht für eine Nebenwohnung


1. Eine Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Sie erstreckt sich nicht auf weitere in der Nebenwohnung lebende volljährige Personen. Sollten weitere Personen in dieser Wohnung leben, sind sie verpflichtet, den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darüber zu informieren, um die Prüfung der jeweiligen Beitragspflicht zu ermöglichen.

2. Die Befreiung endet vorzeitig, wenn die Voraussetzungen für die Befreiung wegfallen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Rundfunkbeiträge nachzuzahlen, wenn Änderungen, die die Voraussetzung für eine Befreiung betreffen, nicht rechtzeitig mitgeteilt werden.

3. Alle Änderungen bitte unter Angabe der Beitragsnummer an folgende Adresse mitteilen:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2019, 13:39 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
  • Beiträge: 1.564
Irgendwie ist das schon paradox. Das ist so als wenn man dem Justizminister schreibt, daß man nicht in den Knast möchte, weil man nicht rechtskräftig verurteilt wurde und deshalb um ein Schriftstück bittet, daß der Justizminister bestätigt, daß man nicht in den Knast muß.

Klar hat man mittels Antrag möglicherweise weniger Streß, aber eigentlich hat es der Schundfunk verdient, daß man nach dem ersten Briefkontakt, wo man den Sachverhalt erklärt hat und dann die Mühlen weiterlaufen eine Klage anstrengt und die dann entsprechend Bundesverfassungsgerichtsurteil gewinnt, zu Lasten des Schundfunks. Ein Befreiungsantrag unterstützt das System und erklärt, daß man sich mit dem grundsätzlichen Procedere einverstanden erklärt!


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b
  • Beiträge: 465
Zitat von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Südwestrundfunk
Das durch die Abmeldung entstande Guthaben [..] haben wir [..] umgebucht und mit der offenen Forderungen [Anm.: im vorliegenden Fall waren alle Forderungen stets (sogar zu viel) bezahlt, sodass diese Formulierung irritiert] verrechnet.
Könnte der genannte Antrag geändert werden, sodass der zu erstattende Betrag nicht durch eine Gutschrift ausgeglichen wird, sondern, z.B. durch Überweisung? Die Verrechnung einer Gutschrift mit der nächsten Abbuchung von Rundfunkbeiträgen, könnte erst in mehreren Monaten (~ 3) oder in bestimmten Gründen (Zahlungsstopp, Abmeldung, Befreiung, ...) nicht mehr gegeben sein.

Gibt es rechtliche Fristen und Möglichkeiten, dies bei den Rundfunkanstalten durchzusetzen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2019, 11:46 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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