Hallo!
Theoretisch auch schöne Grüße an fiktive Person S und @sayolaf!
Zwangsvollstreckung? (ZV) Da schlägt wohl einer
massiv über die Stränge -- nach RBStV §10 (6) geht es mit
Verwaltungsvollstreckung (VwV) los. Immer. Ausschließlich.
UND, da die Festsetzungsbescheide (FB)
alle widersprochen wurden, muß nach VwGO §73 ein
Widerspruchsbescheid (WB) ergehen, und dieser wird (immer und ausnahmslos) nach VwGO §73 (3)
zugestellt (nicht etwa per einfacher Post versandt!).
Nach dem hypothetischen Verlauf hätte fiktive Person S schon viel richtig gemacht: mit dem Widerspruch wird das Vorverfahren eingeleitet, es müßte nun einen WB geben um das Vorverfahren zu beenden. Also hat die hypothetische LRA hier mind.
zwei Fehler gemacht.
Fiktive Person S würde aber die LRA
nicht auf diese Fehler aufmerksam machen wollen --
solange die LRA etwas falsch macht, kann man sich dagegen wehren! Zunächst wäre auf den letzten FB hin also der
übliche Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach VwGO §80 einzureichen, dabei
weder die Fehler, noch die fehlenden WB ansprechen.
Sollte eine Vollstreckungsankündigung, Ladung zur Vermögensauskunft eintrudeln oder Zwangsmaßnahmen ausgeführt werden, kann diese mit einem Schreiben an Vollstreckungsbehörde und GV "Das Vorverfahren VwGO §§68-75 läuft noch", mit Anhang dieses Festsetzungsbescheids und des Widerspruchs, vermutlich abgewehrt werden.
Eine Klage gegen die ZV könnte ebenfalls erfolgversprechend sein, da laut hypothetischem Verlauf jeweils das Vorverfahren und die VwV umgangen wurden.
Ansonsten kann auch mit Klage gegen die Vollstreckungsbehörde vorgegangen werden: diese hilft bei Umgehung der zulässigen Rechtsmittel (Klage nach Vorverfahren, Klage gegen VwV) -- daraufhin wird sich die V-Behörde ziemlich sicher umgucken, daß die LRA die entsprechenden (aber nicht existierenden) Unterlagen rausrückt.
Hinweis: da hier schon ZV angekündigt wurde, könnte fiktive Person S hypothetisch vielleicht etwas Barmittel (für ca ein-zwei Monate) auf Seite legen, da es mit Kontosperrung (im Rahmen der Kontopfändung) losgehen könnte.
Disclaimer: wie immer, bei riesigen Nebenwirkungen
erschlagen Sie Arzt und Apotheker, fragen Sie einen Anwalt, vielleicht sogar vorher... --
dies kann nur eine Meinung sein und keine Rechtsberatung darstellen.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"