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Autor Thema: RBB kämpft um Vertrauen – und ums Geld  (Gelesen 15 mal)

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Thomas Pany, telepolis.de 6.03.26

RBB kämpft um Vertrauen – und ums Geld
Millionen sparen, Programme prüfen, Strukturen umbauen: Beim RBB treffen Reformrhetorik und harte Sparrealität aufeinander.

Zitat
Trotz wachsender Beitragseinnahmen weist der RBB ein strukturelles Defizit auf. Ab 2026 müsse der Sender jährlich rund neun Millionen Euro einsparen, "um seine Zahlungsfähigkeit sicherzustellen" [.....] Drei konkrete Sparvorschläge liegen auf dem Tisch: Erstens könnte die Zahl der Hörfunkprogramme von sieben auf sechs reduziert werden. Dabei steht offenbar das reichweitenschwache Radio 3 zur Disposition. Zweitens erwägt der RBB eine Ausweitung der Werbemöglichkeiten. Dazu gehören mehr Werbung im Radio und die umstrittene Einführung von Werbung in den Mediatheken. Drittens plant der Sender einen schrittweisen Verzicht auf die teure UKW-Verbreitung zugunsten von DAB+, obwohl dies Risiken für die Reichweite birgt.

Die im Artikel skizzierte Lage des RBB offenbart ein tiefgreifendes Spannungsfeld zwischen dem verfassungsrechtlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der gebotenen Wirtschaftlichkeit und der notwendigen Transparenz. Aus meiner Sicht ist die vom RBB präsentierte Position in mehreren Punkten rechtlich und kommunikativ problematisch:

Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit (Staatsvertragskonformität): Die RBB-Leitung betont, ihr Reformprojekt "Neue Zusammenarbeit" diene vor allem "mehr Flexibilität und Innovation". Gleichzeitig belegt der Artikel mit Verweis auf den Rechnungshof ein strukturelles Defizit und einen konkreten, jährlichen Sparzwang von neun Millionen Euro ab 2026. Diese Diskrepanz ist nicht nur ein Kommunikationsproblem. Sie wirft die Frage auf, ob die Planungen des Senders dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit genügen, das im Rundfunkstaatsvertrag (u.a. § 11a RStV a.F., nun § 8 MSV) und in den Landeshaushaltsordnungen festgeschrieben ist. Ein Reformprojekt, dessen treibende Kraft offenbar der Sparzwang ist, aber als reine Innovationsinitiative kommuniziert wird, riskiert den Vorwurf der Irreführung von Öffentlichkeit und Kontrollgremien.

Umgang mit Programmbeschwerden als potenzielle Gefährdung der Rundfunkfreiheit: Hochproblematisch ist der geschilderte Umgang mit massenhaften Programmbeschwerden. Die Aussage der Intendantin, hier liege eine "digitale Attacke" vor, der "ein Riegel vorzuschieben sei", ist rechtlich und demokratietheoretisch bedenklich. Was ist die Funktion der Beschwerde: Programmbeschwerden sind ein zentrales Instrument der mittelbaren Publikumskontrolle und ein wichtiger Indikator für die Akzeptanz des Programms. Sie sind Ausdruck der Meinungsfreiheit der Bürger und ein wesentliches Mittel zur Qualitätssicherung, wie es auch Frau Demmer selbst einräumt. Es gibt auch ein Anspruch auf Bearbeitung: Zwar mag die Senderleitung technische Missbrauchsfälle (z.B. automatisierte E-Mails) eindämmen dürfen. Die pauschale Nichtbearbeitung von Beschwerden, die über "No-Reply"-Adressen eingehen, ist jedoch ein falsches Signal. Sie erschwert legitime Kritik und steht im Widerspruch zur im Staatsvertrag verankerten Programmverantwortung und der Pflicht zum Dialog mit den Beitragszahlern. Eine solche Hürde könnte als Versuch gewertet werden, sich lästiger öffentlicher Kontrolle zu entziehen, was das Vertrauen in die Institution weiter untergräbt.

Die genannten Optionen zur Kostensenkung sind Sicht differenziert zu betrachten: Reduzierung von Hörfunkprogrammen: Eine Streichung, etwa von Radio 3, muss am Funktionsauftrag (Art. 5 GG, RBB-Staatsvertrag) gemessen werden. Darf der Sender ein Kulturprogramm einstellen, nur weil es reichweitenschwach ist? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist gerade nicht nur der Quote, sondern der Grundversorgung mit Kultur, Information und Bildung verpflichtet. Hier muss der Sender darlegen, wie dieser Auftrag nach einer Streichung noch erfüllt wird. Nur  98% ?

Ausweitung der Werbung: Die Einführung von Werbung in Mediatheken ist möglich, aber sensibel. Sie führt zu einer Kommerzialisierung führen, die den öffentlich-rechtlichen Charakter aushöhlt. Zudem muss geprüft werden, ob dies mit den rechtlichen Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags zur Werbefinanzierung vereinbar ist.
UKW-Verzicht: Der Umstieg auf DAB+ ist technologisch naheliegend, birgt aber tatsächlich das Risiko von Reichweitenverlusten, insbesondere bei älteren Bevölkerungsgruppen. Der Sender muss sicherstellen, dass er seinen Versorgungsauftrag auch über DAB+ flächendeckend und für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen erfüllen kann. Ein voreiliger Verzicht auf UKW könnte hier gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Die Kritik von Personalrat und ver.di an fehlenden Analysen und intransparenter Kostenplanung ist der Kern des Problems. Ein öffentlich-rechtlicher Sender, der sich nach den Skandalen der Vergangenheit in einer Vertrauenskrise befindet, ist zu maximaler Transparenz verpflichtet. Nur so könnte er seine minimale Legitimation gegenüber den Beitragszahlern und der Allgemeinheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) zurückgewinnen. Intransparente Reformprozesse, selbst wenn sie nur behauptet wird, verstärken den Eindruck von Selbstbedienung und Ineffizienz.


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