@querkopf : Dank für diese Klarstellung.
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Dies soll nun in Mustertexten dem WDR entgegengehalten werden.
In Vorbereitung ist zudem gerade eine Aufforderung, alle Vollstreckungen zu suspendieren in NRW im Hinblick auf den "Unzuverlässigkeits-Einwand", 2024 durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als Abwehrmittel im Gutachten behandelt in Sachen Rundfunkabgabe-Vollsttreckung.
Die Klarstellung von Querkopf kommt für den WDR dann zusätzlich, Das ist möglicherweise aber analog für die anderen etwa 3 Bundesländer mit dieser Funktionsweise, darunter Bayern.
Für ein anderes Bundesland bereits anhängig. Da sind abenteuerliche Sachen dagegen versucht worden, das aus der Bearbeitung fortzubekommen. Die Bedeutung ist beim Imperium erkannt worden? Kommt das bis zum Regierungsmitglied nach oben, könnte das Senderinkasso nach unten zusammenbrechen.
Schön, dass für NRW wir nun noch einen drauflegen können.
@pinguin , @Bürger :
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Die Verwaltungsvereinbarung sieht vor: Sobald man etwas an den Intendanten adressiert hat in Sachen Rundfunkabgabe, ist durch die ARD-Anstalt zu bearbeiten.
Das ist sehr wichtig, weil damit die gesamte Callenter-Struktur der Bearbeitung zerbricht.
Es ist nun zu klären, ob die Verwaltungsvereinbarung nun Rechtsnorm-Charakter hat oder nicht. Ich glaube, sie hat, bin mir aber nicht sicher. Man müsste Nachschau halten, wer sie beschlossen hat und wie.
Das haben wir wohl bereits irgendwo im Forum... Es geht dann aber noch um die Deutung.
Nur Rechts-"Normen" können mit Verfassungsbeschwerde angegangen werden? Stimmt nicht so ganz. aber Details sollen hier nicht behandelt werden.
Die Rundfunkräte lassen wohl nur Programmbeschwerden zu.
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Steht das im Gründungsstaatsvertrag? Dann wäre es Rechtsnorm mit Außenwirkung.
Ist es eine Gremien-Selbstregulierung, so hätte es keine Außenwirkung und man könnte es anders anfechten.
Es ist nicht einzuehen, dass die Eigentümer und Finanzierer seit 1923 - ja, set über 100 Jahren schon 3 Familien-Genarationen lang - nichts weiter dürfen als nette Bettelbriefe, korrekter zu berichten?
Wenn wir Eigentümer dieser VEB V_olks- E_igenen B_etrieben des "Real Existierenden Sozialismus" eine sonstige Eingabe machen, egal, wie wichtig, was passiert: Sie kommt gar nicht erst auf die Tagesordnung? Wer entscheidet über die Tagesordnung? "Der/die/das" Gremienvorsitzende*in.
"Alle Macht geht vom Volke aus", es sei denn, das Volk will mehr als abwimmelbare Bettelbriefe bearbeitet wissen.
Wenn diese Vereinbarungen keine Außenwirkung haben, müsste über die Einforderbarkeit des Einsetzens auf der Tagesordnung gestritten werden, wenn es beispielsweise die Aufdeckung von 5 Millionen Euro Rückforderbetrag anbetrifft. Das Ergebnis sehr konkret war: Kam nicht auf die Tagesordnung.
Ungesittete ungehörige Stammtischler sagen dann so Sprüche wie "Keine Krähe hackt der anderen die Augen aus", "kein Kriecher beißt dem anderen den Schwanz ab".
Nein, das ist nicht unser Stil. Wir pochen auf Paragrafen. Die sind zwar gerundet § , "sic", aber zwischen "biegsam" und beugen besteht noch eine Handlungsspanne für uns im rechtlichen Duell.
Die Vollmachten innerhalb der Sender beruhen wohl auf Gremien-Vereinbarungen
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ohne Rechtsnorm-Charakter.
Dann wären die Vollmachten an externe Anwälte auch unter diesem Gesichtspunkt zusätzlich anfechtbar.
Ein "Vertreter ohne Vertretungsmacht" hat - bei diesem Status - zu Unrecht kassiert?
Kassiert durch die "öffentlich-rechtlichen Sender" - müssen diese nun proaktiv alle Anwaltskosten zurückzahlen?
Alles rund um das Rundfunkabgabe-Recht ist in der Regel rechtlich unsauber konzipiert.
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Da wegen der Talkshow-Macht immer eifrig durchgewunken wurde, konnten die Gesetzgebungsmängel sich 2 Jahrzehnte lang immer stärker wuchernd zur Blüte entfalten.
Das Fehlerhafte dort sprießt wie Spargel und wird nicht gestochen? Wird. Jedenfalls immer mehr.