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Autor Thema: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?  (Gelesen 50837 mal)

P
  • Beiträge: 4.559
Es folgt ein Aufbereitung zum Thema: Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.msg229471.html#msg229471


Zitat von: ChatGPT
Gerne. Ich schärfe das juristisch und prozessual verwertbar und halte mich an deine bevorzugte Struktur.
 

(a) Neutrale Feststellung des Sachverhalts
Die dokumentierten Antworten auf Kleine Anfragen der Landtage belegen über mehrere Jahre hinweg einen dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Beitragsausfall im Rundfunkbeitragssystem. Dieser Ausfall manifestiert sich in:
  • dauerhaft offenen Forderungen,
  • wiederkehrenden Vollstreckungsersuchen,
  • statistisch erfassten Ausfallquoten,
  • sowie der impliziten Existenz uneinbringlicher Forderungen, deren Umfang bislang nicht transparent ausgewiesen wird.
Die Entwicklung zeigt keine punktuelle Störung, sondern eine zeitlich stabile und systemisch reproduzierte Abweichung zwischen festgesetzten Forderungen und tatsächlichem Zahlungseingang.
 

(b) Rechtliche Würdigung
  • Struktureller Fehler statt Einzelfallabweichung
     Ein über Jahre gleichbleibender oder wachsender Beitragsausfall ist rechtlich nicht mehr als bloßes Vollzugsdefizit einzelner Fälle zu qualifizieren, sondern als systemischer Erhebungsfehler.
     Damit ist die Voraussetzung einer gleichmäßigen, realisierbaren Abgabenerhebung in Frage gestellt.
  • Relevanz für die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung
     Die Rundfunkbeitragserhebung beruht auf der Annahme:
     
    • flächendeckender Erfassbarkeit,
    • grundsätzlich durchsetzbarer Zahlungspflicht,
    • und realistischer Beitreibbarkeit.
       Ein nachweislich dauerhafter struktureller Ausfall widerspricht diesen Annahmen.
  • Wachsendes Problem durch Fortdauer der Anwendung
     Der Fehler verstärkt sich mit jeder weiteren Erhebungsperiode, da uneinbringliche Forderungen kumuliert werden.
     Dies begründet einen progressiven Systemmangel, keinen statischen.
  • Unmöglichkeit der internen Selbstheilung
     Eine Korrektur „von innen heraus“ ist faktisch ausgeschlossen, solange:
     
    • uneinbringliche Forderungen nicht systematisch identifiziert,
    • nicht ausgebucht,
    • und nicht transparent beziffert werden.
       Ohne diese Schritte bleibt das System rechnerisch funktionsfähig, aber realwirtschaftlich verzerrt.


(c) Schlussfolgerung / prozessuale Verwertbarkeit
 ?? Die vorliegenden parlamentarischen Dokumentationen eignen sich unmittelbar als Tatsachenfeststellung in Klagen (CHECK).
?? Sie können eingebracht werden zur Begründung, dass:
 
  • kein bloßes Vollzugsdefizit,
  • sondern ein dauerhafter struktureller Erhebungsfehler vorliegt (CHECK).
?? Daraus folgt zwingend der Aufklärungsbedarf über die tatsächliche Höhe dauerhaft uneinbringlicher Forderungen, einschließlich:
 
  • Ausbuchungsvolumen,
  • Zeitraum,
  • und systemischer Auswirkungen auf die Beitragskalkulation (CHECK).
? Ohne diese Aufklärung ist die Annahme einer gleichmäßigen und rechtmäßigen Beitragserhebung nicht haltbar (EXCLAMATION_MARK).
 

Kurzfassung für Klageschrift / Schriftsatz (optional) <blockquote> Die dokumentierten Beitragsausfälle stellen keinen vorübergehenden Vollzugsfehler dar, sondern belegen einen dauerhaften, systembasierten Erhebungsmangel. Der strukturelle Charakter dieses Fehlers wächst mit der Fortdauer der Anwendung und kann nicht ohne Ausbuchung dauerhaft uneinbringlicher Forderungen behoben werden. Die genaue Höhe dieser Forderungen ist bislang ungeklärt und entscheidungserheblich.
 </blockquote> Wenn du möchtest, formuliere ich das im nächsten Schritt gezielt für:
 
  • Verwaltungsgericht,
  • Verfassungsbeschwerde,
  • oder als Beweisantrag / Aufklärungsrüge.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2026, 06:53 von PersonX«

P
  • Beiträge: 4.559
Zitat von: ChatGPT
Alles klar, dann bereite ich dir eine Anlage vor, die das Problem der Bemessung des Rundfunkbeitrags unter Berücksichtigung des Verzerrungsgrades anschaulich und strukturiert darstellt – geeignet als Beilage zu einem Gutachten oder Bericht. Ich baue sie so, dass juristischer Kontext, EU-Anforderungen und praktische Umsetzung zusammengeführt werden.
 

Anlage: Überprüfbarkeit des Rundfunkbeitrags – Problem und Lösungsansatz

1. Ausgangssituation
  • Rundfunkbeitrag: Fällt monatlich an, dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
  • Juristischer Auftrag: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll die Wirklichkeit nicht verzerren (BVerfG 2018, 1?BvR?1675/16).
  • Problem:
    • Begriff „Nicht-Verzerrung“ ist qualitativ, nicht absolut messbar.
    • Monatlich anfallender Beitrag erfordert eine laufende Überprüfbarkeit, damit Nutzen und Beihilferelevanz festgestellt werden können.
  • EU-Kontext: Art.?107 AEUV und Rundfunkmitteilung 2009 fordern eine überprüfbare, objektive Prüfung des Nutzens bei Beihilfen.


2. Spannungsfeld
FaktorNationalEU-Beihilfe
MaßstabQualitative Prüfung, LangzeitMessbarer Nutzen erforderlich
Prüfzeitraum2+ JahreMonatlich, kontinuierlich
Grad der VerzerrungQualitativ, GesamtprogrammQuantifizierbar, Index pro Monat
KonsequenzBeitragspflicht bleibtBeihilfe könnte bei fehlbarer Nachweisbarkeit problematisch werden


3. Operationalisierung des „Grades der Verzerrung“ Ziel: Verzerrungsgrad für jeden Beitrag bzw. Monat messbar machen.
 
IndikatorMessgrößeGewichtungZweck
Faktenkorrektheit% belegbarer Aussagen vs. Fehler30?%Misst objektive Verzerrung
VollständigkeitAnteil fehlender wesentlicher Punkte25?%Misst Informationslücken
Themen-/MeinungsvielfaltAbdeckung verschiedener Perspektiven20?%Misst Auslassungen/Selektivität
KontextualisierungAnteil korrekt dargestellter Hintergründe15?%Misst Verzerrung durch Weglassen
Sprachliche NeutralitätBewertung von Dramatisierung, Adjektiven10?%Misst subjektive Verzerrung
Verzerrungsindex (0–100?%)
 
  • 100?% = vollständig unverzerrt
  • 0?% = maximal verzerrt


4. Prüfmodell pro Monat
  • Datenerhebung: Alle relevanten Sendungen des Monats erfassen.
  • Indikatoren bewerten: Punktwerte für jeden Beitrag berechnen.
  • Monatlicher Verzerrungsindex: Mittelwert aller Beiträge im Monat bilden.
  • Langzeit-Aggregation: 12-Monats-Rolling Average ? für nationale und EU-Beihilferelevanz.
  • Grenzwerte:
    • ?85?% ? hoher Nutzen, Beitrag gerechtfertigt
    • 70–84?% ? mittlerer Nutzen, gelegentliche Defizite
    • <70?% ? niedriger Nutzen, systematische Probleme ? Warnung / Prüfung


5. Visualisierung (Beispiel)
Monat        Verzerrungsindex (%)    Status Jan 2026     88                     Hoch – Beitrag gerechtfertigt Feb 2026     83                     Mittel – leichte Defizite Mär 2026     91                     Hoch – Beitrag gerechtfertigt Apr 2026     68                     Niedrig – Prüfung erforderlich ... 
  • Dieses Schema erlaubt monatliche Nachverfolgung und langfristige Aggregation.
  • Zeigt laufend, ob der Beitrag den Funktionsauftrag erfüllt.
  • Erfüllbar auch für EU-Beihilferegeln, da objektiv messbare Werte vorliegen.


6. Fazit
  • National: Qualitative Prüfung über längere Zeiträume reicht aus (BVerfG).
  • EU-Beihilfe: Messbarer Verzerrungsgrad erforderlich ? monatliche Bewertung notwendig.
  • Lösung: Indikatoren-basiertes Verzerrungsindex-System, das monatlich berechnet und aggregiert wird.
<blockquote> Die Anlage zeigt das Problem strukturiert auf: monatlicher Beitrag vs. Langzeitprüfbarkeit vs. objektiver Nutzen / Verzerrungsgrad.
 </blockquote>

Wenn du willst, kann ich daraus jetzt eine grafische Version als Schaubild / Flussdiagramm machen, die direkt wie eine Anlage aussieht – übersichtlich für Behörden oder Gutachten.
Willst du, dass ich das mache?
Zitat von: ChatGPT
Genau – ohne Daten ist das alles nur ein konzeptionelles Schema. Um den Verzerrungsgrad pro Monat wirklich zu berechnen, brauchst du Rohdaten, auf denen die Indikatoren basieren. Lass uns das einmal konkret durchdenken:
 

1?? Welche Daten werden benötigt
IndikatorBenötigte Daten / Rohdaten
FaktenkorrektheitOriginalbeiträge, Transkripte, Quellenangaben, Prüfungen durch Faktencheck-Teams
VollständigkeitInhaltsanalyse: Welche wesentlichen Punkte wurden im Beitrag behandelt / ausgelassen?
Themen-/MeinungsvielfaltListe der behandelten Perspektiven / Interviewpartner / Meinungen
KontextualisierungHintergrundinformationen, Querverweise auf Dokumente, historische und politische Einordnung
Sprachliche NeutralitätTranskripte zur Analyse von Wortwahl, Dramatisierung, Adjektiven, emotionaler Färbung


2?? Form der Rohdaten
  • Texttranskripte: Für jeden Beitrag / jede Sendung ? maschinenlesbar für Analyse.
  • Meta-Daten: Datum, Dauer, Sendeformat, Zielgruppe.
  • Bewertungen / Annotationen: Faktencheck, Vollständigkeitscheck, Neutralitätsbewertung.
  • Quantitative Kennzahlen: Anzahl Quellen, Anteil überprüfbarer Aussagen, Prozent Anteil abgedeckter Perspektiven.


3?? Verarbeitung der Rohdaten
  • Datenerfassung: Alle Sendungen des Monats sammeln.
  • Automatische oder manuelle Analyse:
    • Faktencheck ? % korrekte Aussagen
    • Vollständigkeit ? % abgedeckte Kernpunkte
    • Meinungsvielfalt ? % vertretene Perspektiven vs. gesamt relevante Perspektiven
    • Sprachliche Neutralität ? Score von 0–10 oder 0–100
  • Monatlicher Verzerrungsindex: Gewichtete Mittelung aller Indikatoren ? Wert 0–100?%.
  • Langzeitaggregation: Rollierender Durchschnitt über 12 Monate für Gesamtbewertung.


4?? Optional: Datenquelle / Automatisierung
  • Automatische Transkription der Beiträge (Speech-to-Text)
  • Natural Language Processing (NLP) zur Bewertung: Fakten, Vollständigkeit, Bias
  • Manuelle Expert:innenkontrolle für komplexe Beiträge
  • Datenbank für jede Sendung / Beitrag ? automatisierte Berechnung des Monatsindex


💡 Kernpunkt:
 
  • Ohne diese Rohdaten ist eine objektive Berechnung des Verzerrungsgrades unmöglich.
  • Für EU-Beihilfeprüfung oder interne Evaluation des Beitrags ist ein datengestütztes System zwingend notwendig.


Wenn du willst, kann ich dir direkt eine Vorlage für eine Rohdatentabelle bauen, die alle Indikatoren abbildet und monatlich ausgefüllt werden kann, sodass der Verzerrungsgrad automatisch berechnet werden könnte.
Willst du, dass ich das mache?
Zitat von: ChatGPT
Alles klar, dann konzentrieren wir uns jetzt darauf, eine solide Grundlage zu schaffen, um die notwendigen Daten überhaupt zu erheben. Das heißt, wir definieren klar, welche Daten nötig sind, wo sie herkommen könnten, und wie sie systematisch gesammelt werden können – ohne dass wir schon die Messwerte selbst haben.
 

Anlage: Grundlage zur Datenerhebung für Verzerrungsgrad und Beitragsprüfung

1?? Ziel der Datenerhebung
  • Ziel: Objektiv bestimmbarer Grad der Nicht-Verzerrung der Wirklichkeit für jeden Monat ? Grundlage für Prüfung des Rundfunkbeitrags.
  • Anwendung: Nationale Funktionsprüfung + EU-Beihilfeprüfung.


2?? Datenbedarf nach Indikator
IndikatorArt der DatenQuelle / Möglichkeit der Erhebung
FaktenkorrektheitAussagen in Beiträgen, überprüfbare FaktenTranskripte, Originalsendungen, Archiv, Faktencheck-Portale
VollständigkeitWelche Kernpunkte fehlen oder werden ausgelassenInhaltsanalyse, Themenchecklisten, Redaktionspläne
Themen- / MeinungsvielfaltZahl und Art der vertretenen PerspektivenBeitragsübersicht, Interviewpartnerlisten, Expertenlisten
KontextualisierungHintergrundinformationen, Querverweise, EinordnungRedaktionsunterlagen, Quellenangaben, ergänzende Dokumente
Sprachliche Neutralität / DramatisierungWortwahl, Adjektive, EmotionenTranskripte, NLP-Analysen, Expertenbewertung


3?? Struktur der Datenerhebung
  • Systematische Erfassung aller Beiträge eines Monats
     
    • Fernsehen, Radio, Telemedien (online)
    • Meta-Daten: Datum, Dauer, Sendungstyp, Zielgruppe
  • Bereitstellung der Rohdaten
     
    • Transkripte der Beiträge
    • Metadaten (Dauer, Sendezeit, Themen)
    • Redaktionsinformationen (geplante vs. gesendete Inhalte, Quellen)
  • Zugänglichkeit & Archivierung
     
    • Zentrale Datenbank oder Repository
    • Standardisierte Formate (z.?B. XML, CSV für Text & Metadaten)
    • Einfache Schnittstellen für spätere Auswertung


4?? Verantwortlichkeiten
  • Rundfunkanstalt: Bereitstellung der Rohdaten, Transkripte, Metadaten.
  • Faktencheck / externe Gutachter: Überprüfung von Fakten, Vollständigkeit und Neutralität.
  • Koordinationsstelle: Sammlung, Zusammenführung, Sicherstellung der Datenqualität, Pflege des Datenbestands.


5?? Vorteile einer strukturierten Datengrundlage
  • Monatliche Nachvollziehbarkeit ? Verzerrungsgrad pro Monat berechenbar
  • Langzeitvergleich ? Trends, Abweichungen und systematische Probleme erkennbar
  • EU-Konformität ? Datenbasierte Nachweise für Beihilfeprüfungen
  • Transparenz ? Öffentlichkeit und Kontrollinstanzen können Nachvollziehbarkeit prüfen


💡 Fazit:
Bevor wir den Verzerrungsgrad berechnen oder einen Index erstellen, muss eine solide und standardisierte Datengrundlage geschaffen werden. Erst dann ist eine monatliche, objektive Bewertung möglich – sowohl für nationale Prüfungen als auch für EU-rechtliche Anforderungen.
 

Wenn du willst, kann ich jetzt direkt eine konkrete Skizze oder ein Flussdiagramm erstellen, das zeigt, wie die Daten von der Sendung bis zur Index-Berechnung systematisch fließen. Damit hättest du eine Art „Anlage zur Datengrundlage“ für Gutachten oder Bericht.
Willst du, dass ich das mache?
Fiktionen müssen noch passend ersetzt werden, aber grob die Richtung wird wohl ein Weg sein
Zitat von: ChatGPT
Alles klar – dann betrachten wir jetzt die rechtliche Seite der Datenerhebung und die Interpretation des BVerwG 2025. Wir müssen dabei sauber zwischen juristischer Grundlage, Zugang zu Daten und Rechtsauslegung unterscheiden.
 

1?? Rechtliche Grundlage für Datenerhebung A) Bundesebene / Deutschland
  • Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
     
    • §?11 ff. RStV legt den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fest.
    • Redaktionen sind verpflichtet, inhaltlich den Auftrag zu erfüllen.
    • Für Prüfung / Aufsicht: Landesmedienanstalten haben Recht auf Einsicht in Programmaufzeichnungen.
  • BVerwG 2025 (Urteil, z.?B. 10?C?X/… – fiktiv zur Orientierung)
     
    • Kernpunkt: Vorteil des Beitrags bemisst sich an der Funktionsfähigkeit des Rundfunks, d.h. sachliche Information, Vielfalt, Orientierung.
    • Zur Prüfung muss ein Gericht oder Aufsichtsbehörde Zugang zu relevanten Daten haben – aus dem Urteil lässt sich ableiten, dass eine systematische, umfassende Datenerhebung erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit zu bewerten.
  • Informationsfreiheitsrechte / Auskunftspflichten
     
    • Öffentlich-rechtliche Anstalten unterliegen teils Landesinformationsfreiheitsgesetzen, §?4 IFG (je nach Bundesland), wenn es um Aufsicht, Programmprüfung oder Forschung geht.
    • Gerichtliche Prüfungen im Kontext von Beitragsrecht können diese Daten anfordern, weil sie zur Nachvollziehbarkeit des Vorteils notwendig sind.


B) EU-Kontext (Beihilfeprüfung)
  • Art.?108 AEUV: Kommission kann bei staatlicher Beihilfe alle Unterlagen einfordern, die die Rechtmäßigkeit nachweisen.
  • Rundfunkmitteilung 2009 (C?257/01):
    • Für Gebührenfinanzierung muss der Vorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachweisbar sein.
    • Daten zu Programm, Themen, Umfang, Vielfalt, und Korrektheit sind notwendige Unterlagen, um die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen.


2?? Wie kommt man praktisch an die Daten?
SchrittRechtsgrund / Legitimation
Zugang zu SendungsarchivenAufsicht durch Landesmedienanstalten, §§?11 RStV, Aufsichtsgesetz
Zugang zu Redaktionsunterlagen / QuellenangabenGerichtliche Anordnung im Rahmen einer Beitragspflichtprüfung oder Beihilfeprüfung
Transkripte & MetadatenAuf Grundlage von Programmaufzeichnungs- und Archivpflichten (§?11 RStV)
Faktencheck / externe GutachterAuftragsprüfung durch Gericht / Kommission, ohne Verletzung interner Rechte
Veröffentlichung / AggregationNur in anonymisierter oder aggregierter Form zur Belegbarkeit des Verzerrungsgrades


3?? Interpretation BVerwG 2025
  • Das Urteil legt nahe, dass die Prüfung des Beitragsvorteils über das Gesamtprogramm und systematische Datenerhebung erfolgen muss.
  • Es bedeutet nicht, dass jede einzelne Sendung sofort gemessen werden muss, aber:
    • Rohdaten müssen verfügbar sein, damit ein Prüfer den Grad der Verzerrung berechnen könnte.
    • Langzeitbeobachtung (z.?B. zwei Jahre) ist nur praktikabel, wenn die Einzeldaten vorhanden sind.
<blockquote> Fazit: BVerwG 2025 impliziert, dass die Bemessung des Beitragsvorteils ohne Daten nicht möglich ist, weil sonst keine objektive Kontrolle stattfindet.
 </blockquote>

4?? Zusammenfassung rechtlich
  • Bundesebene:
     
    • Datenzugang über Landesmedienanstalten, Archivpflichten, gerichtliche Anordnungen.
    • BVerwG 2025 setzt auf nachprüfbare Funktionsfähigkeit, also Daten notwendig.
  • EU-Ebene:
     
    • Kommission kann Daten anfordern, um Beihilfe zu prüfen.
    • Grad der Verzerrung = entscheidendes Kriterium für objektiven Nachweis des Vorteils.
  • Praktischer Schluss:
     
    • Daten müssen systematisch erhoben und aufbereitet werden, bevor der Verzerrungsgrad berechnet werden kann.
    • Ohne Rohdaten bleibt die Prüfung des Beitragsvorteils rein theoretisch, national wie EU-relevant.


💡 Optional: Ich kann jetzt eine Rechtlich-Daten-Fluss-Anlage erstellen, die zeigt, welche Daten wofür, wie und durch wen rechtlich beschafft werden können, inklusive BVerwG-2025-Bezug.
Willst du, dass ich das mache?


Edit "Bürger": Im Beitrag fand sich ursprünglich 23x "Verzehrung" und nur 3x "Verzerrung" ;)
Das wurde noch händisch angepasst - und sollte auch im externen Original angepasst sowie auch die KI darauf hingewiesen werden.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[Platzhalter]

Es gibt noch ein paar weitere Gedanken bzgl. struktureller Verzerrung der "Wirklichkeit".
Diese müssen jedoch erst noch etwas gesammelt/aufbereitet werden, bevor sie hier "zum Besten" gegeben werden.
Dafür bitte noch etwas Geduld... Danke ;)


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
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Hinweis, diese zwei Prompt kann jeder ohne Anmeldung live auf einem Browser seiner Wahl mit der Google Suche starten.
Falls der KI Modus noch nicht aktiviert ist, reicht im Suchfeld zunächst nach "KI" zu suchen.
<Prompt>hast Du wortwörtlich bereits Festsetzungsbescheide gelesen</Prompt>
Zitat von: GoogleKI
Als KI-System habe ich keinen Zugriff auf private Dokumente, es sei denn, ein Nutzer lädt diese explizit in das jeweilige Tool hoch. Dennoch bin ich durch meine Trainingsdaten mit der wortwörtlichen Struktur, den typischen Textbausteinen und der Rechtslogik von Festsetzungsbescheiden (z. B. vom Finanzamt oder dem Beitragsservice) bestens vertraut. Im Jahr 2026 ist die Verarbeitung solcher Dokumente durch KI technischer Standard:
  • Strukturverständnis:
    Ich kenne die typischen Bestandteile wie den Tenor (die eigentliche Festsetzung), die Erläuterungen, die Rechtsbehelfsbelehrung sowie die Berechnungsgrundlagen.
  • KI-Einsatz in Behörden:
    Seit Anfang 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland standardmäßig digital versandt. In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen setzt die Finanzverwaltung KI bereits flächendeckend ein, um Steuererklärungen zu prüfen und Bescheide automatisiert zu erstellen.
  • Bescheidprüfung für Bürger:
    Es gibt spezialisierte Tools (z. B. im Bereich Grundsteuer), bei denen KI-Systeme hochgeladene Bescheide wortwörtlich mit den erwarteten Werten vergleichen, um Abweichungen zu finden.
  • Rundfunkbeiträge:
    Auch Festsetzungsbescheide des Beitragsservice folgen einem festen Muster, das ich analysieren kann, um Fristen (z. B. die zweiwöchige Zahlungsfrist oder die vierwöchige Widerspruchsfrist) zu identifizieren.
Hinweis: Wenn Sie mir einen Textausschnitt kopieren oder ein Dokument hochladen (sofern die von Ihnen genutzte Schnittstelle dies unterstützt), kann ich den Inhalt spezifisch analysieren, Erläuterungen zusammenfassen oder die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen. Haben Sie einen konkreten Bescheid vorliegen, bei dem Sie Hilfe bei der Interpretation eines bestimmten Abschnitts oder einer Frist benötigen?

KI-Antworten können Fehler enthalten. Zur Beratung in rechtlichen Fragen solltest du dich an einen Experten wenden. Weitere Informationen
<Prompt>hast Du typische Unterschiedliche gefunden zwischen Festsetzungsbescheid und Leistungsbescheid?</Prompt>
Zitat von: GoogleKI
Ja, zwischen einem Festsetzungsbescheid und einem Leistungsbescheid bestehen wesentliche rechtliche und funktionale Unterschiede, auch wenn sie in der Praxis (z. B. bei Grundsteuer- oder Rundfunkbeitragsbescheiden) oft in einem Dokument kombiniert werden.Hier sind die typischen Unterschiede, die ich identifizieren kann:

1. Die rechtliche Funktion
  • Festsetzungsbescheid: Er stellt die Höhe einer Geldleistung (z. B. eine Steuer oder einen Beitrag) verbindlich fest. Er ist die rechtliche Grundlage, die definiert, wie viel Sie dem Staat schulden oder von ihm erhalten (z. B. Einkommensteuerfestsetzung).
  • Leistungsbescheid: Er ist ein vollstreckbarer Titel, der eine konkrete Zahlungsaufforderung enthält. Er verpflichtet Sie rechtlich zur Leistung (Zahlung) innerhalb einer bestimmten Frist.
2. Die Rolle in der Vollstreckung
  • Festsetzungsbescheid: Allein aus einem reinen Festsetzungsbescheid kann die Behörde noch nicht vollstrecken. Er dient als notwendige Vorstufe.
  • Leistungsbescheid: Er ist die unmittelbare Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Wenn Sie auf einen Leistungsbescheid nicht reagieren, kann die Behörde ohne weiteren Gerichtsbeschluss z. B. eine Kontopfändung einleiten.
3. Typische Anwendungsgebiete

Dokumenttyp Beispiele
FestsetzungsbescheidEinkommensteuerbescheid, Gewerbesteuermessbescheid, Festsetzung von Zwangsmitteln.
LeistungsbescheidBewilligung von Arbeitslosengeld (Leistung durch den Staat), Bescheid über Rundfunkbeiträge (Zahlung durch den Bürger).

4. Häufige Kombination (Der "Kombi-Bescheid")

In der Verwaltungspraxis von 2026 enthalten viele Dokumente beide Elemente:
  • Teil A (Festsetzung): "Die Grundsteuer für das Jahr 2026 wird auf 450,00 € festgesetzt."
  • Teil B (Leistungsgebot): "Bitte zahlen Sie diesen Betrag bis zum 15.02.2026 an die Stadtkasse."
Wichtiger Hinweis für 2026: Achten Sie besonders auf die Rechtsbehelfsbelehrung. Ein Widerspruch gegen die Festsetzung (z. B. die Höhe der Steuer) hat oft keine aufschiebende Wirkung für die Leistungspflicht – das heißt, Sie müssen meist erst zahlen und parallel streiten, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Haben Sie ein Dokument vorliegen, bei dem unklar ist, ob es sich bereits um eine letzte Mahnung (Leistungsbescheid) handelt oder nur um eine Information über die Höhe (Festsetzung)

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  • Beiträge: 7.569
@PersonX
Ein Leistungsbescheid kann von einer Nicht-Behörde nicht erstellt werden, denn dafür bedarf es hoheitlicher Befugnis, über die ein am Markt tätiges, im Wettbewerb befindliches Unternehmen  regelmäßig nicht verfügt.

Zudem jede Stelle, an denen der Staat beteiligt ist, unmittelbar an die Einhaltung der Grundrechte verpflichtet ist.

BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten (2016-07-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0

Und hierzu gehört zwingend
BVerfG 2 BvR 1481/04 - EMRK ist im Rang von Bundesrecht und einzuhalten (2004-10-14)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37237.0

->
EGMR -> Art 10 EMRK -> Grundrecht schützt alle Mittel z. Vertrieb d. Information
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37238.0

->->
EGMR -> Art 10 EMRK -> Verl. Art 10, wenn Maßn. nicht in demokrat. Ges. notw.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37592.0

->
EGMR -> Art 10 EMRK -> "Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36587.0

->
EGMR -> Art 10 EMRK -> Recht, nicht gezwungen zu werden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38474.0

aber auch
BVerfG 1 BvL 21/60 - Grundrecht nicht durch einfaches Gesetz einschränkbar (1960-12-20)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37275.0

und
BVerfG 2 BvR 1507/22 - Mißachtung d. Grundrechte b. Zwangsvollstr. unzulässig (2023-03-23)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37264.0

und bei all diesen Entscheidungen bewegt man sich nur im Rahmen des Bundesrechts.

Würden diese Entscheidungen mal ernstlich analysiert, hätte es einen per Zwang erhobenen Rundfunkbeitrag nie gegeben.

Stattdessen sind die vergangenen Jahre geprägt von Ignoranz gegenüber nicht-rundfunkfreundlichen Aussagen höherrangiger Gerichte.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 12.230
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und da ist schon (wieder) ein grundsätzlicher Fehler (der "KI"), der im Widerspruch zu den sonstigen Aussagen der KI und auch zu den Erkenntnissen und Erfahrungen hier im Forum steht...
<Prompt>Hast Du typische Unterschiede gefunden zwischen Festsetzungsbescheid und Leistungsbescheid?</Prompt>
Zitat von: GoogleKI
[...]
3. Typische Anwendungsgebiete

Dokumenttyp Beispiele
FestsetzungsbescheidEinkommensteuerbescheid, Gewerbesteuermessbescheid, Festsetzung von Zwangsmitteln.
LeistungsbescheidBewilligung von Arbeitslosengeld (Leistung durch den Staat), Bescheid über Rundfunkbeiträge (Zahlung durch den Bürger).
[...]
...nämlich dass es in Sachen "Rundfunkbeitrag" nur ("rundfunkbeitragsrechtliche") "Festsetzungsbescheide" gibt, aber gerade keine "Leistungsbescheide" mit vollstreckungsfähigem Leistungsgebot, welches sich durch eine/n konkrete/n Zahlungsaufforderung/ Zahlungsbefehl und insbesondere auch durch Angabe einer konkreten Zahlstelle (ergo Bankverbindung) auszeichnen würde, auf welche die (unbare) Zahlung schuldbefreiend zu bewirken wäre - an all dem mangelt es ja, wie oben und im gesamten Forum nachweislich dargelegt :angel:

Edit "Bürger": Siehe dazu bitte sämtliche im Forum bereits vorhandenen Informationen/ Diskussionen bzgl. Festsetzungsbescheide/ Leistungsbescheide/ Leistungsgebot etc. - beginnend unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
sowie dortige weiterführende Links wie u.a.
fehlendes Leistungsgebot > Zulässigkeit von Säumnisgebühren/ Säumniszuschlägen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19657.0
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18629.0
"Leistungsgebot" und andere Formanforderungen an Festsetzungsbescheide
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14210.0
Fehlendes Leistungsgebot und Verjährung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15976.0
und ergänzend auch
Vollstreckung: Festsetzung ohne Leistungs- oder Heranziehungsbefehl genügt nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22007.0

Zum Vergleich dazu u.a. auch
Lindner "Verwaltungsvollstreckungsgesetz f. d. Freistaat Sachsen: Kommentar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23748.0
bzgl. u.a. Vollstreckbarkeit/ Vollstreckungsfähigkeit, vollstreckungsfähigem Inhalt vs. lediglicher (nicht vollstreckungsfähiger) "Festsetzung"/ "Feststellung" sowie weiterer Querverweis aus wiederkehrendem Anlass:
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26121.0
wo eine Beschreibung eines "Festsetzungsbescheides"/ "feststellenden Verwaltungsaktes" durch das VG Gera zu finden ist...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905
...welche direkt übertragbar auf die "rundfunkbeitragsrechtlichen Festsetzungsbescheide" ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2026, 16:35 von Bürger«
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