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Analyse/Verwertung/Diskussion in Sachen Forum-Thema
"Rundfunkbeitrag" hier eine aktuelle Meldung als Ausgangsbasis bzgl.
Konnexitätsprinzip - "Wer bestellt, bezahlt."Ersetze "Folgekosten von Bundesgesetzen" durch "
Folgekosten von
Landesgesetzen"...
...und "Kommunen"/"Städte"/"Orte" durch
"Bürger"...
web.de, 05.03.2026
Alexander SchweitzerMinisterpräsident macht Druck: "Sonst geht für viele Städte bald das Licht aus"Schon lange klagen die Kommunen, dass ihnen das Wasser finanziell bis zum Hals steht. Schuld daran ist auch der Bund, der mit Gesetzen Kosten verursacht, die er nicht ausgleicht. Ministerpräsident Alexander Schweitzer sagt: Die Länder dürfen das nicht länger hinnehmen.Von Thomas Pillgruber
https://web.de/magazine/politik/inland/schweitzer-druck-staedte-licht-41921304[...]
Der Bund müsse "ein Konnexitätsprinzip einführen. Wer bestellt, bezahlt. Und das muss er bei allen Leistungsgesetzen, die steuerfinanziert sind, machen", sagte der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz im Gespräch mit unserer Redaktion. "Sonst geht für viele Städte und Orte bald das Licht aus."
Was es mit dem Konnexitätsprinzip auf sich hat:
- Das Konnexitätsprinzip ist Teil des deutschen Staatsrechts. Es besagt, vereinfacht gesagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene – also Bund oder Länder – auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist.
- In Deutschland greift diese Regelung aber nicht vollständig. Denn der Bund erlässt immer wieder Gesetze, die in den Ländern und Kommunen umgesetzt werden müssen. Das führt oft zu Mehrkosten, die gleichzeitig vom Bund nicht vollständig ausgeglichen werden.
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[...] Sie drängen darauf, dass die Bundesregierung, im Rahmen eines sogenannten Konnexitätsprinzip, vollumfänglich für dadurch anfallende Kosten aufkommt. [...]
Schweitzer verwies zudem darauf, dass "das Konnexitätsprinzip im Koalitionsvertrag" der Bundesregierung als Ziel gesetzt worden sei. Dort heißte es unter anderem: "Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen". Das soll auch für Verwaltungs- und Personalkosten gelten.
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