Die Fachabteilung Regal 150 ganz weit hinten. ;-)
Mich würde brennend interessieren ob B sich richtig verhalten hat und den richtigen Weg gegangen ist.
Im Prinzip schon, nur hilft das so noch nicht, weil es nicht schriftlich ist. Und die Zeit tickt unaufhaltsam. Das Problem Person B hat so gar nichts greifbares, also nichts zum Festhalten, nichts was Person B der Verbandsgemeinde vorlegen kann, damit diese es freiwillig zurück gibt oder bis zur Klärung mit dem vermeintlichen Gläubiger die Zeit schiebt.
Person B braucht irgendwas um zu zeigen, dass Person B dran ist an einer Klärung mit dem vermeintlichen Gläubiger, denn sonst wird die Verbandsgemeinde einfach weiter machen. Denn die Verbandsgemeinde interessiert nichts von dem was Person B vortragen wird. Die wollen das nur schnell vom Tisch und fertig. Zum neuen Feind braucht Person B die Verbandsgemeinde aber im Moment auch noch nicht, also müsste B irgendwie dann doch etwas Schriftliches vom vermeintlichen Gläubiger bekommen.
Jedoch wird das bei einem Telefonat so direkt ja nichts. Der vermeintliche Gläubiger wird nicht plötzlich eine Zusammenfassung zu senden oder erklären, dass die Vollstreckung aufgehoben wird. Nicht wegen eines kurzen Telefonates. Denn wenn es so einfach wäre, dann würden das ja alle so machen und es gäbe nicht diverse Erinnerungen vor Gerichten (Auch wenn diese aktuell nicht immer zum Ziel führen, weil die Gerichte offenbar das Problem zwar sehen, aber es nicht lösen wollen, weil diese wahrscheinlich ein Teil des Problems sind.)
------------------- Ein Einschub zum einem Gerichtsproblem: ---------------------------------------------------------------
Also mehr zu dazu dürfte hier zu finden sein:
Der Link zeigt auf das Portal zum Rundfunkbeitrag der Grundrechtepartei, welche eine andere Strategie verfolgt bzw. aufzeigt und auch Beispieltexte veröffentlicht. Ob mit diesen Erfolg zu erzielen ist bleibt abzuwarten, aktuell ist etwas Bewegung dazu vorhanden, somit die Reaktionen dazu bzw. darauf zum Teil auch gelesen werden können, also sofern die Antworten dazu mit veröffentlicht werden. (Siehe vierter Link).
https://rundfunkbeitragsklage.de/
https://rundfunkbeitragsklage.de/forum/
Ein mögliches Beispiel zur Nachfrage der Rechtsgrundlagen bei einer Gemeinde. - Damit wird diese zwar sicherlich nicht zum Freund ;-), aber ein paar nach Fragen dürften für den -unkundigen*- Bürger ja erlaubt sein. -
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-aufforderung-zur-offenlegung-der-gesetzlichen-grundlagen-gegenueber-staedten-und-gemeinden/
Damit klar wird was dann folgen könnte, folgen dazu natürlich weitere Schreiben, bei einigen gibt es bereits Rückmeldungen wie diese so ankommen.
Link 4 z.B. Reaktionen, hier weit nach unten scrollen, ab dem Punkt XX Gedanken
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-gegen-anwendung-zpo-bei-oeffentlich-rechtlichen-forderungen/
Ein Überblick über alle Muster:
https://rundfunkbeitragsklage.de/kategorie/musterschreiben/
Edit "Bürger": Siehe hierzu bitte auch relativierende Hinweise weiter unten in dieser Antwort
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20961.msg136645.html#msg136645
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
----- Einschub Ende ----------------------------------------------------------------------- Es würde wahrscheinlich günstig sein, wenn B, sofern der Rückruf (bzw. weitere Anruf) tatsächlich erfolgen wird ;-) gleich zu Beginn erklärt, fragt oder einen Hinweise gibt um dieses Gespräch aufzuzeichnen.
Die Reaktion dürfte interessant werden.
Möglichkeiten
A) Es wird freundliche aufgelegt.
B) Es wird nach dem Grund gefragt.
C) ... unbekannt
Bei Möglichkeit B, würde B wohl wahrscheinlich erklären, damit B das Gespräch in Schriftform aufbereitet nochmal nachbearbeiten kann. Damit B es seinem zukünftigen Rechtsvertreter entsprechend im Fall der Fälle auch inhaltsmäßig vollständig vortragen kann. Und natürlich um die Zusammenfassung davon noch in Schriftform zu versenden.
Die Reaktion dazu dürfte interessant werden.
(natürlich könnte B, es auch ohne Zustimmung aufzeichnen, um daraus ein Exzerpt zu erstellen)
Falls B nun noch verbunden ist, dann aufzeichnen.
Person X würde jedoch schon wegen der schlechten Nachweisbarkeit kein Telefonat beginnen, sondern alles schriftlich machen, denn der Tag ist lang, da wird viel geredet und Papier ist sehr geduldig.
Falls eine Person X jedoch gerne telefoniert, sollte Sie entsprechende W- Fragen vorbereiten.
Warum …? Wieso …? Wo …? Weshalb …? Wann …? Wer …? Welcher …?
z.B.
Wo steht das …? Wann wurde ...? Wer hat ...?
Die Verbandsgemeinde würde eine Person X vermutlich persönlich aufsuchen, um Einblick in das Ersuchen zu bekommen, falls das noch unbekannt sein würde. Denn in der Auflistung des Ersuchens (Tabelle) sollte stehen, was der vermeintliche Gläubiger überhaupt will und wann dazu irgendwas versendet wurden sei.
Als nächstes würde eine Person X wohl nach den genauen Rechtsgrundlagen der Verbandsgemeinde fragen.
Im Falle dass hier etwas falsch verstanden wurde und ein GV oder ein OGV mitspielt, dann würde natürlich auch noch das zuständige Vollstreckungsgericht mitspielen. Solange die Vollstreckung läuft und nicht abgeschlossen ist und eine konkrete Maßnahme durch den GV oder OGV droht kann Erinnerung §766 ZPO gegen jede Maßnahme (z.B. Vermögensauskunft) beim jeweiligen Vollstreckungsgericht eingelegt werden. -> Diese Erinnerung hilft wahrscheinlich aber nichts. Siehe dazu verschiedene Themen hier im Forum. Kostet dafür wahrscheinlich zunächst nichts (Sachsen) und ist an keine Frist gebunden. Bei Ablehnung kann natürlich noch Beschwerde (mit 14 tägiger Not Frist) eingelegt werden, das bearbeitet dann meist noch ein LG (zumindest, wenn das Vollstreckungsgericht ein Amtsgericht sei) und kassiert dafür so um die 30,- (Sachsen).
Im Fall, dass das Vollstreckungsgericht ein Amtsgericht sei, könnte es zwar auch passieren das dieses es von sich aus an ein VG abgibt, das ist aber ehr noch eine Ausnahme.
Nach dem Urteil aus Tübingen*** muss das natürlich auch hinterfragt werden, bzw. anders herum es wäre zu prüfen welches Gericht überhaupt zuständig sein kann (siehe Einschub).
Das Ende davon könnte sein § 123 VwGO und das würde wohl auch gelten wenn statt einem OGV oder GV eine Verbandsgemeinde tätig ist.
Denn wahrscheinlich wird eine Person B irgendwann feststellen, dass Rechtsschutz entweder mittels § 123 VwGO vor einem Verwaltungsgericht zu suchen ist oder das vor deutschen Amtsgerichten aktuell kein Rechtsschutz gegen Vollzug des Rundfunkbeitrags zu erwarten ist. Natürlich könnte es auch passieren dass Verwaltungsgerichte nicht zuständig sind, wenn der Gläubiger keine Behörde ist.
Natürlich kann Person B auch einen Unterlassungsanspruch einreichen (Abwehrklage vor dem Verwaltungsgericht), es steht Ihr aber frei diesen auch ohne Klage zunächst vor dem vermeintlichen Gläubiger und ebenso vor der Verbandsgemeinde auszuführen.
Im Falle dass die Verbandsgemeinde die Vollstreckung weiter führt, wird es irgendwann zu dem Punkt kommen wo eine
Vermögensauskunft wie auch beim OGV oder GV verlangt wird.
Dort am Verwaltungsgericht ist in der Rechtsantragsstelle zu fragen, welcher Antrag (wahrscheinlich ein Rechtschutzbegehren nach § 123 VwGO) zu stellen ist gegen diese Vollstreckung. Gleichzeitig müsste dabei mit geprüft werden, dass dieses auch vor der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis schützt wenn die Vermögensauskunft nicht abgegeben oder die Forderung nicht erfüllt wird. Der Grund dafür könnte sein, weil die betroffene Person bei Fortsetzung der „unzulässigen“ Vollstreckung rechtswidrige** Beeinträchtigungen erleiden würde und Ihr auch ungerechtfertigte**, unverhältnismäßige** und nicht revidierbare** wirtschaftliche**, existenzielle** und soziale** Nachteile entstehen würden.
Die Verbandsgemeinde wird immer erklären, dass sie nur ausführt und nichts prüfen muss und der Gläubiger das Ersuchen zurückziehen müsse damit sie einstellen kann usw. und so fort.
* das muss jeder für sich selbst herausfinden
**Dazu sollte die betroffene Person dann doch ein paar Angaben haben.
***
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html