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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Rheinland-Pfalz => Thema gestartet von: HerbertKrause am 07. November 2016, 20:10

Titel: Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: HerbertKrause am 07. November 2016, 20:10
Hallo

Bin neu hier im Forum jedoch schon länger Mitleser.
Ich stelle mich kurz vor. Mein Name ist Herbert Krause. Das muß reichen.

Neulich am Bahnhof bekam ich eine Gespräch zweier junger Männer mit. Es ging um folgendes:

Zitat
Person A hat von seiner Verbandsgemeinde die Ankündigung einer Vollstreckung bekommen. Sie war natürlich erstaunt als sie las das der Gläubiger der Südwestrundfunk in Stuttgart ist.

Denn von diesem hatte sie bisher nur einmal Post bekommen. Es war ca 2013 oder 2014 als dieses Werbeschreiben bei ihr einging. Aus Vorsicht und um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen setzte der Ehemann von A ein Schreiben auf in dem er darum bat keine weiteren Werbeschreiben zu schicken, da A kein Interesse an der beworbenen Dienstleistung habe. Darauf bin ist nie wieder ein Schreiben gekommen.

Nun es sollte ca. 3 Jahre dauern bis auf einmal ohne jegliche Vorwarnung die Ankündigung der Vollstreckung  kam.

Natürlich war A und ihr Ehemann sehr erstaunt. Ihr Ehemann überlegte lange was zu tun ist, bis er zum Entschluss kam mal beim Südwestrundfunk anzurufen.

Das Gespräch verlief wie folgt:

Zitat
Hallo. Ich bin der Ehemann von A. Verbinden Sie mich bitte mit jemandem der verantwortlich für den Rundfunkbeitrag ist. Nach langem warten war endlich jemand am Telefon.

Die Sache wurde vom Ehemann, wir nennen ihn mal B, erklärt. Daraufhin wurde B erstmal erklärt wie das mit dem Beitragsservice läuft. Der meldete A nämlich einfach an und beschloss das gezahlt werden muss. Wie? Fragte B. Der Fussballclub um die Ecke meldet mich doch auch nicht einfach an. Nein, antwortete der wirklich nette Mitarbeiter aus Stuttgart. Der Fussballclub ist ja auch nicht die Regierung. B Lächelte und fragte ob der Südwestrundfunk die Regierung wäre. Keine Antwort.

Nach etwas Gequatsche über Beitragsbescheide ließ B anmerken das wenn Person A jemals einen Bescheid bekommen hätte, diesem sofort widersprochen hätte und da keine Beitragsbescheide vorhanden sind auch die Vollstreckung nicht gerechtfertigt ist und diese doch bitte auszusetzen wäre.

Der nette Mitarbeiter aus Stuttgart wußte nicht weiter und verwies B an die entsprechende Fachabteilung. Von dieser soll er morgen zurück gerufen werden.

Mich würde brennend interessieren ob B sich richtig verhalten hat und den richtigen Weg gegangen ist.

Danke fürs Lesen und für eine eventuelle Antwort

Herbert Krause
Titel: Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: PersonX am 07. November 2016, 22:19
Die Fachabteilung  Regal 150 ganz weit hinten. ;-)

Zitat
Mich würde brennend interessieren ob B sich richtig verhalten hat und den richtigen Weg gegangen ist.

Im Prinzip schon, nur hilft das so noch nicht, weil es nicht schriftlich ist. Und die Zeit tickt unaufhaltsam. Das Problem Person B hat so gar nichts greifbares, also nichts zum Festhalten, nichts was Person B der Verbandsgemeinde vorlegen kann, damit diese es freiwillig zurück gibt oder bis zur Klärung mit dem vermeintlichen Gläubiger die Zeit schiebt.

Person B braucht irgendwas um zu zeigen, dass Person B dran ist an einer Klärung mit dem vermeintlichen Gläubiger, denn sonst wird die Verbandsgemeinde einfach weiter machen. Denn die Verbandsgemeinde interessiert nichts von dem was Person B vortragen wird. Die wollen das nur schnell vom Tisch und fertig. Zum neuen Feind braucht Person B die Verbandsgemeinde aber im Moment auch noch nicht, also müsste B irgendwie dann doch etwas Schriftliches vom vermeintlichen Gläubiger bekommen.

Jedoch wird das bei einem Telefonat so direkt ja nichts. Der vermeintliche Gläubiger wird nicht plötzlich eine Zusammenfassung zu senden oder erklären, dass die Vollstreckung aufgehoben wird. Nicht wegen eines kurzen Telefonates. Denn wenn es so einfach wäre, dann würden das ja alle so machen und es gäbe nicht diverse Erinnerungen vor Gerichten (Auch wenn diese aktuell nicht immer zum Ziel führen, weil die Gerichte offenbar das Problem zwar sehen, aber es nicht lösen wollen, weil diese wahrscheinlich ein Teil des Problems sind.)





------------------- Ein Einschub zum einem Gerichtsproblem: ---------------------------------------------------------------
Also mehr zu dazu dürfte hier zu finden sein:
Der Link zeigt auf das Portal zum Rundfunkbeitrag der Grundrechtepartei, welche eine andere Strategie verfolgt bzw. aufzeigt und auch Beispieltexte veröffentlicht. Ob mit diesen Erfolg zu erzielen ist bleibt abzuwarten, aktuell ist etwas Bewegung dazu vorhanden, somit die Reaktionen dazu bzw. darauf zum Teil auch gelesen werden können, also sofern die Antworten dazu mit veröffentlicht werden. (Siehe vierter Link).
https://rundfunkbeitragsklage.de/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/)
https://rundfunkbeitragsklage.de/forum/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/forum/)
Ein mögliches Beispiel zur Nachfrage der Rechtsgrundlagen bei einer Gemeinde. - Damit wird diese zwar sicherlich nicht zum Freund ;-), aber ein paar nach Fragen dürften für den -unkundigen*- Bürger ja erlaubt sein. -
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-aufforderung-zur-offenlegung-der-gesetzlichen-grundlagen-gegenueber-staedten-und-gemeinden/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-aufforderung-zur-offenlegung-der-gesetzlichen-grundlagen-gegenueber-staedten-und-gemeinden/)
Damit klar wird was dann folgen könnte, folgen dazu natürlich weitere Schreiben, bei einigen gibt es bereits Rückmeldungen wie diese so ankommen. 
Link 4 z.B. Reaktionen, hier weit nach unten scrollen, ab dem Punkt XX Gedanken
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-gegen-anwendung-zpo-bei-oeffentlich-rechtlichen-forderungen/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rechtsmittel-gegen-anwendung-zpo-bei-oeffentlich-rechtlichen-forderungen/)
Ein Überblick über alle Muster:
https://rundfunkbeitragsklage.de/kategorie/musterschreiben/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/kategorie/musterschreiben/)
Edit "Bürger": Siehe hierzu bitte auch relativierende Hinweise weiter unten in dieser Antwort
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20961.msg136645.html#msg136645
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
----- Einschub Ende -----------------------------------------------------------------------

 
 
Es würde wahrscheinlich günstig sein, wenn B, sofern der Rückruf (bzw. weitere Anruf) tatsächlich erfolgen wird ;-) gleich zu Beginn erklärt, fragt oder einen Hinweise gibt um dieses Gespräch aufzuzeichnen.
 
 Die Reaktion dürfte interessant werden.
 Möglichkeiten
 A) Es wird freundliche aufgelegt.
 B) Es wird nach dem Grund gefragt.
 C) ... unbekannt
 
 Bei Möglichkeit B, würde B wohl wahrscheinlich erklären, damit B das Gespräch in Schriftform aufbereitet nochmal nachbearbeiten kann. Damit B es seinem zukünftigen Rechtsvertreter entsprechend im Fall der Fälle auch inhaltsmäßig vollständig vortragen kann. Und natürlich um die Zusammenfassung davon noch in Schriftform zu versenden.
 
 Die Reaktion dazu dürfte interessant werden.
(natürlich könnte B, es auch ohne Zustimmung aufzeichnen, um daraus ein Exzerpt zu erstellen)
 
 Falls B nun noch verbunden ist, dann aufzeichnen.
 
 Person X würde jedoch schon wegen der schlechten Nachweisbarkeit kein Telefonat beginnen, sondern alles schriftlich machen, denn der Tag ist lang, da wird viel geredet und Papier ist sehr geduldig.
Falls eine Person X jedoch gerne telefoniert, sollte Sie entsprechende W- Fragen vorbereiten.
Warum …? Wieso …? Wo …? Weshalb …? Wann …? Wer …? Welcher …?
z.B.
Wo steht das …? Wann wurde ...? Wer hat ...?


Die Verbandsgemeinde würde eine Person X vermutlich persönlich aufsuchen, um Einblick in das Ersuchen zu bekommen, falls das noch unbekannt sein würde. Denn in der Auflistung des Ersuchens (Tabelle) sollte stehen, was der vermeintliche Gläubiger überhaupt will und wann dazu irgendwas versendet wurden sei.
 
Als nächstes würde eine Person X wohl nach den genauen Rechtsgrundlagen der Verbandsgemeinde fragen.

 Im Falle dass hier etwas falsch verstanden wurde und ein GV oder ein OGV mitspielt, dann würde natürlich auch noch das zuständige Vollstreckungsgericht mitspielen. Solange die Vollstreckung läuft und nicht abgeschlossen ist und eine konkrete Maßnahme durch den GV oder OGV droht kann Erinnerung §766 ZPO gegen jede Maßnahme (z.B. Vermögensauskunft) beim jeweiligen Vollstreckungsgericht eingelegt werden. -> Diese Erinnerung hilft wahrscheinlich aber nichts. Siehe dazu verschiedene Themen hier im Forum. Kostet dafür wahrscheinlich zunächst nichts (Sachsen) und ist an keine Frist gebunden. Bei Ablehnung kann natürlich noch Beschwerde (mit 14 tägiger Not Frist) eingelegt werden, das bearbeitet dann meist noch ein LG (zumindest, wenn das Vollstreckungsgericht ein Amtsgericht sei) und kassiert dafür so um die 30,- (Sachsen).
Im Fall, dass das Vollstreckungsgericht ein Amtsgericht sei, könnte es zwar auch passieren das dieses es von sich aus an ein VG abgibt, das ist aber ehr noch eine Ausnahme.
Nach dem Urteil aus Tübingen*** muss das natürlich auch hinterfragt werden, bzw. anders herum es wäre zu prüfen welches Gericht überhaupt zuständig sein kann (siehe Einschub).
 
Das Ende davon könnte sein § 123 VwGO und das würde wohl auch gelten wenn statt einem OGV oder GV eine Verbandsgemeinde tätig ist.
 
Denn wahrscheinlich wird eine Person B irgendwann feststellen, dass Rechtsschutz entweder mittels § 123 VwGO vor einem Verwaltungsgericht zu suchen ist oder das vor deutschen Amtsgerichten aktuell kein Rechtsschutz gegen Vollzug des Rundfunkbeitrags zu erwarten ist. Natürlich könnte es auch passieren dass Verwaltungsgerichte nicht zuständig sind, wenn der Gläubiger keine Behörde ist.
 
Natürlich kann Person B auch einen Unterlassungsanspruch einreichen (Abwehrklage vor dem Verwaltungsgericht), es steht Ihr aber frei diesen auch ohne Klage zunächst vor dem vermeintlichen Gläubiger und ebenso vor der Verbandsgemeinde auszuführen.
 
 Im Falle dass die Verbandsgemeinde die Vollstreckung weiter führt, wird es irgendwann zu dem Punkt kommen wo eine Vermögensauskunft  wie auch beim OGV oder GV verlangt wird.
 
Dort am Verwaltungsgericht ist in der Rechtsantragsstelle zu fragen, welcher Antrag (wahrscheinlich ein Rechtschutzbegehren nach § 123 VwGO) zu stellen ist gegen diese Vollstreckung. Gleichzeitig müsste dabei mit geprüft werden, dass dieses auch vor der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis schützt wenn die Vermögensauskunft nicht abgegeben oder die Forderung nicht erfüllt wird. Der Grund dafür könnte sein, weil die betroffene Person bei Fortsetzung der „unzulässigen“ Vollstreckung rechtswidrige** Beeinträchtigungen erleiden würde und Ihr auch ungerechtfertigte**, unverhältnismäßige** und nicht revidierbare** wirtschaftliche**, existenzielle** und soziale** Nachteile entstehen würden.




Die Verbandsgemeinde wird immer erklären, dass sie nur ausführt und nichts prüfen muss und der Gläubiger das Ersuchen zurückziehen müsse damit sie einstellen kann usw. und so fort.


* das muss jeder für sich selbst herausfinden

**Dazu sollte die betroffene Person dann doch ein paar Angaben haben.

***
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html)
 
Titel: Re:Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: HerbertKrause am 08. November 2016, 21:28
Hallo. Zufällig traf ich heute Person B beim einkaufen. Er erkannte mich wieder (vom Bahnhof) und erzählte mir vollgendes:

Zitat
Der Rückruf heute sei erfolgt. Angerufen hat eine Dame vom Beitragsservice ARD und ZDF aus Köln. Das Telefonat sei aber schon nach wenigen Sekunden zu Ende gewesen als er Ihr sagte, dass er das Gespräch aufzeichnen würde.

Er hat nun folgenden Brief an den Südwestrundfunk in Stuttgart verfasst:


Sehr geehrte Damen und Herren,

am *.11.2016 bekam ich ein Schreiben meiner Verbandgemeinde. Inhalt ist eine Ankündigung der Vollstreckung in der der Südwestrundfunk Stuttgart als Gläubiger erscheint.

Nach langem Überlegen ob ich eventuell im Internet versehentlich etwas kostenpflichtiges angeklickt habe oder ob ich eventuell bei einem Preisausschreiben das falsche Kästchen angekreuzt habe, beides kann ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen, kam mir nur noch dieses Werbeschreiben einer Firma aus Köln (ARD ZDF Deutschlandradio) in den Sinn, das ich vor einigen Jahren bekam. Ich wurde damals aufgefordert angaben zu meiner aktuellen Wohnsituation, usw. zu machen.

Normalerweise landet solche Infopost bei mir direkt im Mülleimer, doch irgendetwas hatte dieses Schreiben, dass mich dazu brachte ein Antwortschreiben aufzusetzen. In diesem bat ich die Firma ARD ZDF Deutschlandradio in Zukunft, dass schicken solcher Werbeschreiben zu unterlassen. Daraufhin hörte ich nie wieder etwas von dieser Firma.

Nun, auf Seite 2 der Ankündigung wurde mir ersichtlich, dass es sich um Rundfunkgebühren handelt, die da eingetrieben werden sollen.

Nach einem netten Telefonat mit Ihrem Mitarbeiter ***** *****, der mir Ihre Vorgehensweise ein wenig erklärte, stellten wir gemeinsam fest das wir keine Lösung meines Problems erarbeiten konnten. Nachdem er mir versicherte das ich Zwangs angemeldet wurde und mehrere Beitragsbescheide an mich verschickt wurden, versicherte ich ihm, dass ich außer diesem eben beschriebene Werbeschreiben, der Firma ARD ZDF Deutschlandradio, nie Post, mit dem Inhalt den er mir beschrieb, erhalten habe. Umso mehr verwundert mich nun die angekündigte Vollstreckung.

Herr ****** war so nett und veranlasste den Rückruf, der entsprechenden für mich zuständigen Abteilung für den nächsten Tag. Dieser erfolgte auch und war schon nach einer Minute wieder beendet als ich der Dame, die sich nun als eine Mitarbeiterin der Firma ARD ZDF Deutschlandradio ausgab erklärte, dass ich das Telefonat aufzeichnen würde.

Da ich telefonisch zu keinem Ergebnis kam schreibe ich Ihnen nun diesen Brief um mein Problem zu Lösen.

Ohne einen entsprechenden Beitragsbescheid kann ich Ihre Forderung natürlich nicht prüfen und werde deshalb auch unter keinen Umständen eine Vollstreckung dulden. Dieses werde ich so auch dem entsprechenden Mitarbeiter meiner Verbandsgemeinde erklären.

Eine erfolgreiche Restwoche wünscht


 ____________________
      *************


Ob das so in Ordnung ist was B da geschrieben hat würde mich schon interessieren.

Titel: Re:Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: karlsruhe am 08. November 2016, 22:49
Person B ist doch in Ba-Wü beheimatet? und zum SWR "gehörig?"

In diesem Zusammenhang Vollstreckungspost von der Verbandsgemeinde?
Von meinen Reisen in Ba-Wü kenne ich eigentlich nur, dass hier ein Gerichtsvollzieher
tätig werden würde und man dann mittels "Erinnerung" seinen Unmut beim entsprechenden
Amtsgericht kundtun kann ???
Titel: Re:Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: HerbertKrause am 08. November 2016, 22:55
Person B kommt aus Rheinland-Pfalz.
Titel: Re: Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: HerbertKrause am 11. Dezember 2016, 18:24
Hallo. Herbert noch mal hier. Nachdem ich Person B letztens auf einer Party traf hat sich eine kleine Freundschaft entwickelt. Gestern besuchte er mich zu hause und brachte mir folgenden antwortbrief der gez mit. (Anhang)

Wie sollte Person B nun weiter vor gehen?

Freundlichen Gruß

____
Edit "ChrisLPZ":
Einige Punkte nachträglich anonymisiert
Titel: Re: Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: HerbertKrause am 11. Dezember 2016, 18:26
Weitere
Titel: Re: Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: HerbertKrause am 11. Dezember 2016, 18:27
Und der letzte
Titel: Re: Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: Bürger am 12. Dezember 2016, 00:58
1) Zu der Behauptung, die Bescheide seien "korrekt adressiert und nicht als unzustellbar zurückgekommen", siehe bitte die Ausführungen u.a. unter
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20955.0.html


2) Gegen die Bescheid-Kopien sollte vermutlich vorsorglich Widerspruch eingelegt werden - individuell angepasst, aber ggf. in Anlehnung an ein gem.
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
abgewandeltes Beispielschreiben ähnlich diesem:
Zitat
An "Landesrundfunkanstalt" [ggf. ohne diese näher zu benennen, da diese ja i.d.R. auf den Bescheiden nicht erkennbar ist]
FAX ...... [gem. Bescheid]

ZURÜCKWEISUNG, hilfsweise
WIDERSPRUCH gegen „Festsetzungsbescheid“
von „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“,
______________ [Rundfunk]

Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",
 
ich erhielt von einer Stelle "..." [Name und Adresse gem. Absender des Schreibens mit den Kopien]
nicht beglaubigte Kopien folgender Schreiben:
"Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Datum "..."
"Festsetzungsbescheid" mit Datum "..."
[...]
 
Diese weise ich hiermit zurück.
Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Hilfsweise lege ich hiermit form- und fristgerecht
- W I D E R S P R U C H -
gegen die o.g. kopierten Bescheide ein und beantrage:
1. Die Bescheide vom
[Erstell-Datum]
[Erstell-Datum]
[Erstell-Datum]
werden aufgehoben, da sie mich in meinen Rechten verletzten.
2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.
3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt.
   Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.
 
Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.
 
Die Zulässigkeit/ Fristwahrung des Widerspruchs ist gegeben.
Auch hierzu folgt die ausführliche Begründung in einem gesonderten Schreiben.
 
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
 
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Name]


Dies könnte (sollte?) im Nachgang mit einen Auskunfts-/ Nachweisbegehren an die "Rundfunkanstalt" ergänzt werden, deren Beantwortung als "zwingende Voraussetzung für die ausführliche Begründung" deklariert wird...
Zitat
An "Landesrundfunkanstalt" [ggf. ohne diese näher zu benennen, da diese ja i.d.R. auf den Bescheiden nicht erkennbar ist]
FAX ...... [gem. Bescheid]

Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",
 
für die ausführliche Begründung meiner Zurückweisungen/ meines Widerspruchs vom [...]
gegen die als "Bescheide" übertitelten Schreiben bzw. deren Kopien
Kopie "Gebühren-/Beitragsbescheid mit Datum "__.__.____"
Kopie "Festsetzungsbescheid mit Datum "__.__.____"
[...]
sind folgende Auskünfte und Nachweise erforderlich:
 
1) Die Schreiben
"Gebühren-/Beitragsbescheid" mit Datum "__.__.____"
"Festsetzungsbescheid" mit Datum "__.__.____"
[...]
liegen mir bislang nur als nicht beglaubigte Kopien vor.
Teilen Sie mir mit, wie ich die Übereinstimmung der nicht beglaubigten Kopien mit etwaigen Originalen, welche mir bislang nicht vorliegen, überprüfen kann.
 
In Erwartung Ihrer Beantwortung verbleibe ich mit
bestem Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen
 
...


Achtung:
Punkt 2) in hiesigem Thread bitte nicht weiter vertiefen, da dies vom eigentlichen Kern-Thema abdriftet, welches da lautet
Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: cecil am 12. Dezember 2016, 02:22
------------------- Ein Einschub zum einem Gerichtsproblem: ---------------------------------------------------------------
Also mehr zu dazu dürfte hier zu finden sein:
Der Link zeigt auf das Portal zum Rundfunkbeitrag der Grundrechtepartei, welche eine andere Strategie verfolgt bzw. aufzeigt und auch Beispieltexte veröffentlicht. ...
https://rundfunkbeitragsklage.de/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/)
https://rundfunkbeitragsklage.de/forum/ (https://rundfunkbeitragsklage.de/forum/)
....
https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-aufforderung-zur-offenlegung-der-gesetzlichen-grundlagen-gegenueber-staedten-und-gemeinden/
https://rundfunkbeitragsklage.de/kategorie/musterschreiben/

Ich bin erstaunt über diesen eingeschobenen Abschnitt, dachte ich doch, das Forum hätte sich distanziert gegenüber dieser Partei, ihren Rechtsansichten und Empfehlungen.

näheres siehe:

Petition: Rundfunkbeitrag - Außerkraftsetzung durch Bundestag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18519.msg123684.html#msg123684

10.000 Kläger geg. Rundfunkbeitrag gesucht! Verbandsklage/Streitgenossensschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13445.msg125177.html#msg125177

sowie dem Moderatorenhinweis aus dem letzten link:
Zitat
Edit "Bürger":
Angesichts der durchaus eigenwillig anmutenden Vorgänge, wird zu kritischer Aufmerksamkeit gegenüber den in diesem Thread thematisierten Aktionen/ Initiativen geraten.

Im übrigen scheint es nachweisbar personelle Berührungspunkte zwischen dieser GG-Partei und den sog. Reichsbürger*n zu geben (die gem. den Regeln des Forums hier ausgeschlossen sind), so dass ich zu erhöhter Achtsamkeit den Inhalten und Ideen der Partei gegenüber rate.   

Wir haben in diesem Forum eine Fülle an Erkenntnissen darüber gesammelt, die im Umgang mit Zwangsvollstreckungsandrohungen Orientierung liefern, dass ich den Thread-Eröffner TE empfehle, sich hier zu informieren.

Da ich sichergehen möchte, dass hier auftretende Fragen und Themen seriös diskutiert werden, bitte ich den obigen "Einschub zu einem Gerichtsproblem" des users_PersonX zu löschen, zumindest möge der TE ihn kritisch überprüfen. 


Edit "Bürger":
Wir als gez-boykott Team teilen die grundsätzlichen Bedenken und Zweifel.
Das widerstreitende Problem ist, dass zu den rechtlichen Thesen der Grundrechtepartei bzgl. "Rundfunkbeitrag" bislang weder Beweise noch Gegenbeweise existieren.
Vom Grundsatz her klingen die diesbezüglichen Thesen der Grundrechtepartei "professionell" vorgetragen - allerdings wird auch nirgends klar wiedergegeben, wer diese "Expertisen" eigentlich konkret verfasst hat und was dessen Qualifikationen sind.
Der Beitrag von "PersonX" sowie der von "cecil" bleiben vorerst beide stehen.
Damit ist eine gewissen Ausgewogenheit gewahrt.
Weitere diesbezügliche Diskussionen wären im Thread aber unangebracht und sind daher hier nicht erwünscht.
Ab hier bitte zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Keine Festsetzungbescheide erhalten / Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Das Forum ist auf die Unterstützung aller seiner Mitglieder angewiesen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Keine Festsetzungbescheide erhalten/ Ankünd. Vollstr. durch Verbandsgemeinde
Beitrag von: HerbertKrause am 15. Dezember 2016, 21:25
Sollte B mit folgendem Brief das richtige geschrieben haben. B sagte mir für ihn wäre alles Neuland und er wäre sehr vorsichtig

Zitat
….................                        ….............................................
…......................

…......................



An:
Südwestrundfunk
z.H. …......................
Neckarstrasse 230
70190 Stuttgard


ZURÜCKWEISUNG, hilfsweise WIDERSPRUCH gegen „Festsetzungsbescheid“
von „ARD“, „ZDF“, „Deutschlandradio“, „Beitragsservice“

Sehr geehrte Landesrundfunkanstalt,
Sehr geehr...........................

ich erhielt von Ihnen nicht beglaubigte Kopien folgender Schreiben:

Gebühren-/Beitragsbescheid datiert auf …............
Gebühren-/Beitragsbescheid datiert auf.................
Festsetzungsbescheid datiert auf ..............

Diese weise ich hiermit zurück. Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Hilfsweise lege ich hiermit form- und fristgerecht

- W I D E R S P R U C H -

gegen die o.g. kopierten Bescheide ein und beantrage:

1. Die Bescheide vom:

…..............
….................
…...................

werden aufgehoben, da sie mich in meinen Rechten verletzten.

2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.

3. Der Vollzug wird gem. § 80 (4) VwGO ausgesetzt.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Betrags nicht leisten.

Die ausführliche Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Die Zulässigkeit/ Fristwahrung des Widerspruchs ist gegeben.
Auch hierzu folgt die ausführliche Begründung in einem gesonderten Schreiben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Mit freundlichem Gruß


 _________________
  …........................