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Welche Möglichkeiten stehen für U zur Debatte?
Was passiert im Falle, wenn U einfach die Infopost zurück zu ihrem Absender bringen lässt?
Was passiert, wenn U die neue Wohnung mit dem hiesigen Formular abmeldet, zB deswegen, weil sie unglücklicherweise obdachlos geworden ist?
Wie steht der Beitragsservice inzwischen zu Barzahlungen? Könnte U damit Zeit schinden oder den Beitrag somit doch umgehen?
"Infopost" ist wie Werbung zurücksenden bringt nichts, wenn dann müssten Bescheide als tatsächlich unzustellbar zurückgehen.
Person A ist nicht verpflichtet einen Briefkasten zu haben.
Der Briefkasten wird vom Vermieter gestellt. Der Grund dafür ist, das der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat seinem Mieter Post bekannt zu geben. Dieser Briefkasten muss nicht der Briefkasten sein, welche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Der gestellte Briefkasten wird zuweilen von der Öffentlichkeit mit benutzt. Das kann Person A ändern.
Was passiert im Falle, wenn U einfach die Infopost zurück zu ihrem Absender bringen lässt?
Nichts, weil es Infopost ist.
Was passiert, wenn U die neue Wohnung mit dem hiesigen Formular abmeldet, zB deswegen, weil sie unglücklicherweise obdachlos geworden ist?
Es wird weiter Post an diese Adresse gesendet. Sofern diese nicht zurückgeht, wird davon ausgegangen das diese Post angekommen ist.
Wie steht der Beitragsservice inzwischen zu Barzahlungen? Könnte U damit Zeit schinden oder den Beitrag somit doch umgehen?
Der Beitragsservice steht dazu sehr positiv, wenn der GV das Geld bar bekommt.
Jedoch schuldet eine Person A nichts dem Beitragsservice, sondern laut dem Gesetz nur einer zuständigen Landesrundfunkanstalt. Und zwar als Schickschuld (Das ist an sich zu aller erst Geld in jeder beliebigen Form, wenn es zugleich gesetzliches Zahlungsmittel ist).
Es ist also bei dieser zu fragen.
Zunächst ist diese "Zuständige" zu finden.
Bitte das Gesetz genauer lesen.
Durch die Satzungen wird der Wortlaut der Schickschuld wohl unzulässig auf Giralgeld eingeschränkt. Die Satzungen sind somit rechtsfehlerhaft.