Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?

Begonnen von Bürger, 07. Januar 2017, 06:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

NichtzahlerKa

Danke Pinguin und Bürger. In der Tat liefert die Google-Suche nach dem 8. Rundfunkurteil das 12. Rundfunkurteil. Mea Culpa.
Die obige "Feststellung" im 10. KEF-Bericht war eine direkte Reaktion auf das 8. Rundfunkurteil 1994. Dort findet sich fast wortgleich:
BVerfGE 90, 60 - 8. Rundfunkentscheidung
BVerfG, Urteil vom 22.02.1994, 1 BvL 30/88
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 22.02.1994, 1 BvL 30/88 (Rn 155-157
155
In der Art und Weise der Funktionserfüllung sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich frei. Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion publizistisch erfordert, steht ihnen zu. Das ist der Sinn der grundrechtlichen Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Sie bezieht sich in erster Linie auf Inhalt und Form der Programme. In der Entscheidung über die als nötig angesehenen Inhalte und Formen liegt indessen zugleich eine Entscheidung über die zu ihrer Verwirklichung benötigte Zeit und damit auch über Anzahl und BVerfGE 90, 60 (91)BVerfGE 90, 60 (92)Umfang der Programme. Diese Entscheidung wird daher ebenfalls grundsätzlich vom Schutz der Rundfunkfreiheit umfaßt und ist folglich primär Sache der Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 87, 181 [201]).

156
Das bedeutet aber weder, daß gesetzliche Programmbegrenzungen mit der Verfassung von vornherein unvereinbar wären, noch umgekehrt, daß jede Programmentscheidung einer Rundfunkanstalt finanziell zu honorieren wäre. Der öffentlichrechtliche Rundfunk hat im dualen System dafür zu sorgen, daß ein dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechendes Programm für die gesamte Bevölkerung angeboten wird, das im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern standhalten kann. Auf die Verwirklichung von Programmen, die für diese Funktion nicht erforderlich sind, hat er von Verfassungs wegen keinen Anspruch. Vielmehr ist die Heranziehung der Rundfunkteilnehmer, die die Mittel für den öffentlichrechtlichen Rundfunk vor allem aufbringen müssen, nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten ist (vgl. BVerfGE 87, 181 [201]).

157
Der enge Zusammenhang von Programmfreiheit und Finanzausstattung verbietet es aber auch, dem Gesetzgeber bei der Gebührenfestsetzung freie Hand zu lassen. Er könnte sonst Einflußnahmen auf das Programm, die ihm verfassungsrechtlich untersagt sind, im Wege finanzieller Beschränkungen erreichen (vgl. BVerfGE 74, 297 [342]). Ebensowenig können jedoch die Rundfunkanstalten selber über ihren Finanzrahmen bestimmen, weil sie keine Gewähr dafür bieten, daß sie sich stets im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten und die finanziellen Belange der Rundfunkteilnehmer hinreichend berücksichtigen (vgl. BVerfGE 87, 181 [202]). Das Bundesverfassungsgericht hat daraus den Schluß gezogen, daß der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten die Finanzierung derjenigen Programme ermöglichen muß, deren Veranstaltung ihrer spezifischen Funktion nicht nur entspricht, sondern auch zur Wahrung dieser Funktion erforderlich ist (vgl. BVerfGE 74, 297 [342]; 87, 181 [202]).
und später weiter
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 22.02.1994, 1 BvL 30/88 (Rn 185-187)
185
Da sich die finanzielle Gewährleistungspflicht des Staates auf die zur Wahrnehmung des Rundfunkauftrags erforderlichen Programme bezieht, die Bestimmung dessen, was der Rundfunkauftrag in programmlicher Hinsicht erfordert, aber grundsätzlich Sache der Rundfunkanstalten ist, können diese in dem Verfahren nicht auf eine passive Rolle beschränkt werden. Es muß vielmehr gesichert sein, daß die auf den Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten basierenden Bedarfsanmeldungen die Grundlage der Bedarfsermittlung und der ihr folgenden Gebührenfestsetzung bilden. Die im Rahmen ihrer Autonomie getroffenen Programmentscheidungen darf die Gebührenentscheidung nicht übergehen und ihre finanziellen Konsequenzen nicht ignorieren.

186
Das bedeutet allerdings nicht, daß die Bedarfsanmeldung keiner Überprüfung zugänglich wäre. Da bei der Rundfunkgebühr das Korrektiv des Marktpreises ausfällt, ist vielmehr eine externe Kontrolle im Interesse der mit der Gebühr belasteten Teilnehmer erforderlich. Diese Kontrolle darf sich aber nicht auf die Vernünftigkeit oder Zweckmäßigkeit der Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten beziehen, sondern allein darauf, ob sie sich im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Bei dieser Kontrolle handelt es sich folglich nicht um eine politische, sondern um eine fachliche Aufgabe.

187
Dem fachlichen Charakter der Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe entspricht die Übertragung an ein sachverständig zusammengesetztes Gremium besonders gut, wie es in Gestalt der KEF auch bereits angestrebt ist. Knüpft der Gesetzgeber daran an, so ist er im Interesse der Rundfunkfreiheit allerdings verpflichtet, Aufgabe, Zusammensetzung und Verfahren des Gremiums gesetzlich zu regeln und auch die Unabhängigkeit seiner Mitglieder gesetzlich zu sichern (vgl. BVerfGE 83, 130 [151 ff.]). [...]

Seither hat die KEF NIE auch nur eine Anmeldung mit der Begründung abgelehnt, sie würde den Auftrag überschreiten. Im Gegenteil. Die KEF hat klar auftragsferne Sonderposten wie Pensionslücken und "Wohltaten für Produktionsfirmen" (die wiederum im Besitz der Rundfunkdarsteller sind) durchgewunken!
Siehe unter
Streit um Rundfunkbeitrag - Was sind die Unterschriften wert?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33823.msg206024.html#msg206024
Zusatzinformation_2_Zusaetzlicher_Programmaufwand.pdf (PDF, 1Seite, ~100kB)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=33823.0;attach=26050
Darin heißt es:
Zitat von: KEF, Zusatzinformation 2 - Zusätzlicher Programmaufwand, 2016
[...] Preissteigerungen von Auftragsproduktionen werden im Rahmen des Verfahrens der Kommission im Regelfall durch die rundfunkspezifische Steigerungsrate abgebildet. Die Kommission akzeptiert aber, dass die beabsichtigten Verbesserungen zu Gunsten von Produzenten und Urhebern in diesem Ausnahmefall zu einem Mehraufwand außerhalb des Regelverfahrens führen. [...]
Diese "Absicht" ist nicht beauftragt, sondern eine klar verbotene medienpolitische Maßnahme außerhalb des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags. Die Zulieferbetriebe mit Sonderzahlungen zu beglücken ist nicht Teil des Programmauftrags.
Die "rundfunkspezifische Teuerungsrate" ist ohnehin schon immer weit über der normalen Teuerung. Das alles muss man sich vor folgendem Hintergrund auf der Zunge zergehen lassen:
"Pressemeldungen August 2019 / Werden die ,,Big Five" der Polit-Talkshows über ihre Produktionsfirmen reich?"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31963.0
"3,1 Millionen Euro - Milde Strafe für Produktionsfirmen (Bavaria/Studio Berlin)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19874.0
"Pressemeldungen September 2017 / Keine Transparenz bei ARD und ZDF"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24455.0
"Pressemeldungen September 2016 / ZDF-Programmdirektor: "Wir scheuen bei ZDFneo nicht länger ZDF-Budgets"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20109.0
"Pressemeldungen August 2020 / Re: ARD fordert staatliche Hilfsgelder für TV-Produktion"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34069.0
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

Bürger

#31
Querverweis aus aktuellem Anlass...
BDZV warnt - ARD/ZDF-Textangebote im Netz bedrohen die Presse existenziell (07/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37327.0
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Bürger

#32
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Streit um News-App - Südwestverleger verklagen den SWR (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37525.0
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Bürger

Querverweis aus aktuellem Anlass...
Streit mit ARD: Verleger/ BDZV wenden sich an Brüssel/ EU-Kommission (11/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37561.0
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Bürger

Querverweis aus aktuellem Anlass...
Rechnungshöfe Berlin/ Brandenburg - Abschlussberichte RBB 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37641.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de