[...] Benutzung des Flures als Wohnraum selbstverständlich/ ganz normal wäre [...]
Vorsicht vor übereilten Telefonaktionen, sofern man nicht weitestgehend sattelfest ist, sonst kann es schnell passieren, dass dies ein Schuss in den Ofen wird und man sich um Kopf und Kragen redet. Zudem ist alles Telefonische später kaum verwertbar, weil nicht nachweisbar.
@DumbTV
"Befreiung" und demzufolge auch "rückwirkende Befreiung" dürften bei Studenden nur im Falle von Bafög-Bezug greifen.
Ausländische Studenten sind meines Wissens grundsätzlich nicht Bafög-berechtigt.
Sie fallen demzufolge komplett aus dem üblichen "Befreiungs"-Raster.
Dies ist ja auch der eigentliche Skandal.(Studenten-) Wohnheime sind ein weiteres eigenes Problem, welches die grundsätzlichen Missstände dieses sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" sehr "schön" verdeutlicht!
Nähere Infos u.a. zu
- Wohnsituation/ Zugänglichkeit des Etagenflurs
- Härtefall, etc.
siehe bitte u.a. unter
Beitrag im Studentenwohnheimhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11854.msg79887.html#msg79887Sogar ausländische Studenten müssen zahlen (Frage bzgl Härtefall)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11830.msg79754.html#msg79754Je nach Wohnsituation könnte es evtl. schon ausreichen, den Etagenflur abschließbar und somit nur noch für Etagenbewohner zugänglich zu machen - wenn er es nicht schon sein sollte.
Dies könnte dann ARD-ZDF-GEZ gegenüber von allen Etagenbewohnern gemeinsam jeweils so mitgeteilt werden.
Es bliebe zudem höchst fraglich, ob und wie ARD-ZDF-GEZ dies jemals nachprüfen wollen würden.
Auch bei "normalen" Wohnungen wird nichts nachgeprüft, sondern es wird sich auf ledigliche Selbstauskünfte der Betroffenen verlassen.
Insofern könnte für die fiktive Wohnsituation einfach angegeben werden, dass die
"gegebene Wohnsituation bereits abgegolten ist mit der Zahlung für das bereits bestehenden Beitragskonto der Wohnsituation"Ganz analog "rundfunkbeitrag.de" Rubrik "Studentenwohnheime"
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/Sind die Räumlichkeiten eines Studentenwohnheims so gestaltet, dass sie denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln, ist jeweils nur ein Beitrag pro Wohnung zu zahlen. Dies gilt dann, wenn die Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind, zu der nur die Bewohner der WG einen Schlüssel haben.
könnte dann ergänzend geschrieben werden
Für die Räumlichkeiten ist jeweils nur ein Beitrag zu zahlen, da diese denen einer privaten Wohnung bzw. Wohngemeinschaft ähneln.
Die beschriebene Wohnsituation klingt ja ganz danach
Sie wohnt in einem Wohnheim, hat ein eigenes Zimmer, aber Bad und Küche werden vom gesamten Flur gemeinschaftlich genutzt.
Klassische WG, würde ich sagen...
Um auf Probleme wie diese aufmerksam zu machen, sollten nach Möglichkeit auch
- das
Dekanat- die
studentischen Vertretungen- das
Studentenwerk- der
DAAD www.daad.deintensivst mit dem Fall konfrontiert und um
aktive Unterstützung ersucht werden.
Es ist eine bodenlose Frechheit, sogar ausländische, nicht selten finanziell knapp bemessene studentische LandesGÄSTE(!!!) zur Finanzierung von HalliGalli, Herzschmerz, Quotensport, sittenwidrigen Intendantengehältern usw. heranzuziehen - notfalls unter skrupelloser Pfändung der ihnen gegebenen begrenzten Mittel.
Deutsches Studentenwerk
Wie finanzieren sich internationale Studierende ihr Studium?http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/finanzierung/Internationale Studierende sind häufig darauf angewiesen zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren; doch sie dürfen nur sehr eingeschränkt arbeiten! Finanzielle Schwierigkeiten gehören leider häufig zum Alltag vieler internationaler Studierender.
Da krampft sich doch jedem alles und verschiedenes zusammen!
Vielleicht beim "Studentenwerk" auch mal nach "Rundfunkbeitrag" suchen...
http://www.internationale-studierende.de/meta/suche/?tx_indexedsearch%5Bsword%5D=rundfunkbeitrag&x=0&y=0Problem des hiesigen Falls ist akut ja vermutlich nicht so sehr die Wohnsituation, sondern die bereits eingeleitete VOLLSTRECKUNG.
Insofern wäre hier wohl erst mal zu versuchen, die Vollstreckung zurückgezogen zu bekommen - und das könnte sich (leider) als ebenfalls nicht sonderlich einfach herausstellen.