Hallo Mitstreiter,
gestern Abend hat sich fiktive Person L mal das "Urteil im Nahmen des
Volkes" von seiner fiktiven Verhandlung am 30.8.2016 in Dresden durchgeblättert.
Bis auf die Darlegung des Streitverlaufs ist dies faktisch identisch mit dem hier veröffentlichten fiktiven Urteil eines Sergal.
Lediglich die Ausführungen zur möglichen Befreiung vom Rundfunkbeitrag fehlen.
Interessant, dass lt. Darlegung des Streitverlaufs vom Gericht der fiktiven Person L (Kläger) im Dezember 2013 Schreiben des Beklagten zugegangen sein sollen. Wenn überhaupt, so ist in diesem Zeitraum
Infopost eines dem Kläger bis dahin unbekannten
"Beitragsservice" zugestellt worden. Diese Schriftstücke weisen aber keine Merkmale auf, die darauf hindeuten, dass sie von beklagter Rundfunkanstalt stammen könnten.
Auf die in mündlicher Verhandlung vorgebrachte Rügen, dass die
Höhe des Rundfunkbeitrags im RBStV nicht normiert sei, ebenso wie der für einen Beitrag erforderliche
"Vorteil", wurde überhaupt nicht eingegangen.
Zusammenfassend lautet die Begründung:
"Wir haben bisher noch keiner Klage gegen den Rundfunkbeitrag stattgegeben, deshalb haben wir keinen Grund das jetzt (und jemals) anders zu machen."Manch einem, der zufällig am 30.8. in Dresden den gleichen Traum hatte, kommen diese Worte sicher bekannt vor
So hat auch fiktive Person L den Eindruck, dass die Verhandlung lediglich dazu diente, die Sache schnell vom Tisch der Richter zu bekommen.
Von einer gründlichen Auseinandersetzung der vorgebrachten Klagegründe (gelegentlich als Amtsermittlungsgrundsatz bezeichnet), kann nicht die Rede sein.
Meint
der
Linksabbieger