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Autor Thema: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?  (Gelesen 16341 mal)

V
  • Moderator++
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Gibt es für die Meinungsumfrage des SWR einen Link zur Originalquelle?

Der SWR hat das Original der Umfrage sehr schnell entfernt. Deswegen haben wir das Ergebnis vorab als Bild gesichert. Anschließend hat der SWR seine nicht mehr so bildhafte und leicht verschleiernde Darstellung der Umfrage in Textform aufgesetzt:

http://www.swr.de/direkt/stimmen-und-stimmungen/-/id=8760410/did=10965238/nid=8760410/1l2fipe/index.html


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B
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Einfach feige vom SWR, diese Information direkt zu entfernen.

Bitte den SWR umgehend damit konfrontieren und die (wieder)Veröffentlichung der Ergebnisse einfordern! Wenn die so stark von sich überzeugt sind, dann sollen die auch mal so viel Rückgrat zeigen, die repräsentativen Ergebnisse offenzulegen.


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Das ist ja alles unwahrscheinlich spannend, was wir bereits jetzt zusammengetragen haben.
Am Wochenende will ich versuchen, daraus etwas Zusammenhängendes zu zimmern und hier einzustellen.

Hier schon einmal ein paar Einzelpunkte für weitere Ermittlungen. 

SWR:
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Mir ging es nur darum, die Authentizität beweiskräftig zu haben. Das ist nun o.k. und genügt so.
Umso besser, dass die dort die Grafik gelöscht haben: Hilft beim Belegen des von mir im Verfassungsstreit vorzutragenden Manipulations-Vorwurf.
Die entsprechenden aktuellen Grafiken: Das übertrifft die kühnsten Erwartungen an Überzeugungskraft. Die Befragungen sind nicht extrem suggestiv orientiert. Das ist ziemlich "objektiv werthaltig".
Richtern wird es vorgelegt werden.
Das Ausmaß der Heuchelei des edlen Grundversorgungs-Auftrages als Retter des Edlen der Menschheit wird durch diese Befragungsergebnisse endlich für die Richter sofort entlarvt.
 
Organisationsschemata:
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Die haben wir ja nun ziemlich komplett. Fehlt nur noch eine Analyse der Rundfunkkommission, sofern es da etwas Hilfreiches gibt?

Kleine Anmerkung: Die Mail-Adressen für Leitende
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werden absichtlich oft nicht nach dem gängigen Schema gebildet.
Standard-Schema ist ja  Vorname.Familienname@institution.xxx
Damit kann man es trotzdem versuchen: Versandtest, wenn nicht zurückkommend, kam es vermutlich an (denn "catch all" bei Mail-Systemen macht man eigentlich seit Jahren kaum noch).

Die Abwägung, wie viel Grundrechteverletzung man zumuten kann wegen Effizienz der Verwaltung,
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und zwar vorsätzlich, dieses Recht gibt es eigentlich nicht.
Wie bekannt, Polizisten dürfen nicht einmal foltern, um ein entführtes Kind zu retten (müssen also Fall für Fall rechtfertigen, wenn sie es ausnahmsweise mutig trotzdem taten).
Der Staat ist verpflichtet, seine Gesetze derart intelligent zu machen, dass eine vorsätzliche Massen-Grundrechtsverletzung nicht vorliegt, erst recht nicht so wie hier bei 10 % der Bevölkerung.
Genau das ist ja der Zweck der Grundrechte: Ihre Absolutheit gegenüber dem Staat zu garantieren und jede Ausflucht und vorsätzliche Abweichung strikt zu verbauen.  Wären sie relativierbar, so wären sie überflüssig.

Der Vorwand, wegen Effizienz Grundrechte vorsätzlich und sogar massenhaft verletzen zu dürfen, ist meiner peronlichen Meinung ein skandalöser vorsätzlicher Rechtsbruch nach Gutsherrenart.
Leider sind diese Handlungen von 2010 mit mehr als nun 5 Jahren strafrechtlich verjährt. Nicht aber Fortsetzungshandlungen und Umsetzung: Wir werden zu fragen und zu ermitteln haben, wer für die entsprechenden aktuell benutzten Textbausteine persönlich verantwortlich ist. Sicherlich Volljuristen, also ohne Spielraum der Ausrede.

Wir sind ja mit diesem Thread dabei, diese gegenwärtig aktiven Personen detektivisch Schritt für Schritt fortschreitend zu ermitteln.

Wenn Nichtnutzer des Staatsfernsehens dennoch zahlen sollen:
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Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes... darüber will ich noch nachdenken und Rechtsprechung sichten.
Das Gleichheitsrecht ist aber auf jeden Fall auf der Anbieterseite verletzt. Ein Antrag auf Teilhabe an der "Infosteuer" (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") ist bereits konkret im gerichtlichen Verfahren und wird ausgestritten werden.
Bei Zahlungspflicht der Nichtnutzer: Vielleicht vor allem auszurichten auf Verletzung der Freiheitsrechte, die ja in mehreren Regeln verankert sind.
Ferner das Abgabenrecht, aber das ist ja bereits vielschichtig ausdiskutiert ("ist eine Steuer", Regelung also unzulässig, Neuordnung nötig).

Wo sind die Macher der jetzigen Regelung?
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Das ist ja interessant, wie viele Personen sich selbst als Mitschöpfer bezeichnen. Demnach: War Professor Paul Kirchhof 2010 vielleicht nur ein taktisch gewählter Prestige-Partner, dem das Gutachten weitgehend "nahegelegt" wurde?
Paul Kirchhof erhielt in diesen Tagen bereits eine Anfrage, ob ihm bewusst war oder geworden ist oder endlich jetzt bewusst gemacht werden kann, dass millionenfaches Unrecht gegen die Niedrigverdiener verübt wird  und gegen die Kleinstbetriebler, ausgelöst durch sein Gutachten. Seine Stellungnahme wurde erbeten.
Ihm wurde auch für eine bestimmte Passage des Gutachtens die Frage vorgelegt, ob die Auftraggeber des Gutachtens ihn getäuscht hätten, um seine Autorität für erhebliches Unrecht zu missbrauchen.
Je mehr Aussagen wir finden, dass andere sich als Mitschöpfer der seit 2013 geltenden Regelung selber ehren, desto prüfungswürdiger werden entsprechende Passagen des Gutachtens von Paul Kirchhof 2010 auf eventuellen Fremdbeitrag.

Damit ist klar, wie sehr die Ermittlungen bei diesem Thema-Thread
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erheblich zur detektivischen Aufgabe schon beigetragen haben und noch weitergehend beitragen können: 
Wer tat verantwortlich was 2010...2012?
Wer tut verantwortlich was gegenwärtig?
Wer ist Volljurist (und vielleicht sogar Beamter) und macht Textbausteine, die meiner Meinung nach gravierendes Unrecht darstellen?
Wer koordiniert die immer ganz ähnlich formulierten Fehler der Rechtsprechung?  (Vorwürfe von Gleichschaltung und Manipulation belegbar?)

Es sieht so aus, als ob wir im Umfeld der Rundfunk-Kommission viel Fundstellen-Aussicht haben.
-----------------------------------------------------------------
Ein anderer Schwerpunkt ist aber vielleicht der WDR wegen seiner Sonderfunktionen bei der Kölner "Außenstelle der Landesfinanzämter" (Tarnbezeichnung: Beitragsservice").



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2016, 00:24 von Hailender«
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Staatskanzlei Geschäftverteilungsplan 01/2016

___


Geschäftsverteilungsplan (Stand 01/2016)
- Rundfunk und Medienbeauftragte

Zitat
Referat 241:
Angelegenheiten des Rundfunks und der M edien, Geschäftsführung der Rundfunkkommission, Vorsitz der  Rundfunkreferenten der Länder, Koordinierung von
Rundfunk- und Medienangelegenheiten mit Bund und
Ländern, Versammlung der Landeszentrale für Medien
und Kommunikation (LMK), Mainzer Medieninstitut
Dr. Harald H a m m a n n 

Zitat
Referat 242:
Sonderaufgaben der Medien im nationalen und internationalen Bereich, Koordinierung Landtag
und Ausschüsse in Medienangelegenheiten, Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrates und des
Fernsehrates des ZDF,  Rechtsaufsicht SWR, ZDF, DLR und LMK, Bürgerbeteiligung und  -eingaben
Friedrich R i e s t e r

Kontakte zu privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern, Grundsatzfragen der Medienkompetenz, Entwicklungsfelder neuer Medien, Kontakte zu anderen
Ministerien und den Fraktionen des Landtags, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Medienangelegenheiten
Dr. Heike  B a u e r

Bund-Länder-Kommission Konvergenz Film, Kontakt zu Filmorganisationen und –institutionen, Urheberrecht
im Bereich Medien, Bundestags- und Bundesratsangelegenheiten im Bereich Medien
Jens J e n s s e n  (Dienstsitz Berlin)

Zitat
Referat 243
Koordinierung von Rundfunk- und Medienangelegenheiten in Rheinland-Pfalz, Angelegenheiten der
Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK), Landesmediengesetz, Werbung und Sponsoring im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Kartellrecht im Bereich Medien, Medienkonvergenz, Konvergenz der
Branchen „Telekommunikation“, „Medien“, und „luK“ und ihre ordnungspolitischen Auswirkungen, Auswirkungen auf die Marktentwicklung
Amélie S a h i n

Telekommunikation im Bereich Medien, Grundsatzfragen der Netzregulierung, Beirat der Bundesnetzagentur, Frequenzpolitik- und vergabe, finanzielle Angelegen
heiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Rundfunkbeitragsbefreiung
Dr. Vyacheslav B o r t n i k o v 

Angelegenheiten der Medien bei der Europäischen Union, beim Europarat, bei UNESCO, OECD, WTO,
Vorbereitung Ministerrat der EU in Medienangelegenheiten, bilaterale Mediengespräche mit ausländischen
Staaten, Auslandsrundfunk, Beihilfeangelegenheiten
Jan W i e g a n d t  (z. Zt. Dienstsitz Brüssel)
Zitat
Referat 244
Gesetzgebung der Medien, Rundfunk- und Medienrecht, Vorbereitung von Staatsverträgen und Umsetzung in Landesrecht, Bund-Länder-Besprechungen,
Medienkonzentration, Jugendmedienschutz
Dr. Eva O s t e r 

Zitat
Referat 245
Digitales, Digitalisierung und Demografie, Landesrat für digitale Entwicklung und Kultur
Dr. Bernadette S c h n o r r 

Quelle:
- https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Staatskanzlei/Stk_Geschaeftsverteilungsplan__Stand_1.1.2016.pdf
 8)


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Dokumente über den "Rundfunk" von oder zur Staatskanzlei

Entwurf der Änderung des ZDF-Staatsvertrags 02/2015

Dr. Hammann (Referat 241) an ZDF, Dokument über den 17.Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge.
Hier Stellungnahme zum Entwurf durch Peter Weber (ZDF) an Dr. Hammann

Dokument: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/ZDF.pdf

___

Verband privater Rundfunk und Telemedien e.V.
- and Referat Medien Staatskanzlei (Hammann)
- Staatskanzlei Hansestadt Bremen
- Staatsministerium Ba-Wü


Thema:
Entwurf zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Änderung des ZDF ? StV / Bestimmung zur regionalisierten Werbung Ihre Schreiben vom 29.Januar 2015/5.Februar 2015

- Wettbewerb
- Werbung

Dokument: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/VPRT.pdf

___

Staatskanzlei an Bundesetzagentur (Jochen Homann)

Thema:
Aktualisierung des Frequenzplans nach §54 TKG - Beteiligung der betroffenen Landesbehörden (§54 Abs.2 Satz s TKG) 11/2015
- Ergänzung von DVB-T2 in einer Information
- DAB+ und Hörhilfen
- BOS-Netze
- Allerhand Frequenzen

Dokument: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/FrequenzplanStellungnahme1_01_2016.pdf

___

Staatskanzlei an Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V

Thema:
Rundfunkbeiträge für Bungalow und Gartenlaube

Dokument: http://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Schreiben_Staatskanzlei_Rheinland-Pfalz.pdf

___

Entwurf der Satzung des SWR (mit Genehmigung der StKanzlei-RP) von Intendant Bougoust (CDU)
Thema:
Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge 12/2012

Zitat
Zu Boudgoust:
Boudgoust geriet im Vorfeld der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2016 in die Kritik, als er unter dem Druck von Grünen und SPD die bisherige Praxis veränderte und Vertreter der AfD aus den Fernseh-Kandidatenrunden zur Wahl auslud, weil Ministerpräsident Kretschmann und Ministerpräsidentin Dreyer mit der Absage ihrer Auftritte gedroht hätten, sollten AfD Vertreter eingeladen werden.[3][4]
[5] Boudgoust ist verheiratet, hat einen Sohn und lebt in Kirchheim unter Teck.[6] Seit 1988 ist er Mitglied in der CDU.[7]
-wiki

___

Verband deutscher Drehbuchautoren an Staatskanzlei RP - Forderungen
Thema:
- Forderung zur Vergütung von dargestellten Büchern im Internet
- Forderung von ausgeglichenen Vertragsbedingungen

Dokument: http://www.drehbuchautoren.de/sites/drehbuchautoren.de/files/filmpolitik/national/RA%cc%88StV_VDD_Forderungen_15102008.pdf

___

Hans-Heinrich Driftmann (Deutsche IHK) an Kurt Beck (Vorsitzender der Rundfunkkommision der Länder) Stand:10/2010

Thema:
- Rundfunkkommission berät über den 15.RÄStV
- Große Schwächen, nicht akzeptabel für deutsche Wirtschaft

- Im Namen auch von diversen Bundesverbänden ( BDA, BDI, BDO, BFB, BsD, BITKOM, DEHOGA, IHA, VATM)

Dokument (direkt Download): https://www.einzelhandel.de/index.php/statistik/item/download/4534_a49206809875e1f104deb66ffe64efbc

___


Verbindungen:

Kurt Beck ist Vorsitzender der Friedrich Ebert Stiftung (FES) welche auch eine Studie über den ÖR veröffentlicht hat:

Qualität und Quote für zukünftiges ÖRR: http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/04687.pdf
Organigramm & Gremien der Friedrich Ebert Stiftung: https://www.fes.de/de/stiftung/organigramm-gremien/
Die Studie: http://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/ 04418inf.html

___

Ende der Übertragung


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So viele Daten jetzt hier zusammengetragen - da will ich die Zeit finden in diesen Tagen, ein Schema zu erarbeiten.
Und wie wir daran arbeiten - ja, wir kriegen Sie, die im Hintergrund wirkenden wahren Verantwortlichen für (meines Erachtens:) staatlichen Rechtsbruch gegenüber 10 % der Bürger. 

Hier zwischendurch eine kleine Text-Rosine des "Politiker-Neusprech" mit Bezug auf die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz - und ich hoffe, ich langweile nicht, mal eine dort vermutlich stundenlang in Teamarbeit ersonnene Aussage in Stücke zu zerlegen und zu verwandeln in eine Argumenthilfe für Ihren Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag:
2015-02-11 in: .http://www.golem.de/news/rundfunkkommission-ministerpraesidentin-gegen-nutzungsabhaengige-rundfunkgebuehr-1502-112307.html

Zitat

...Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin... Malu Dreyer... findet einen Vorschlag schädlich, die Rundfunkgebühr nur noch nutzungsbedingt zu berechnen. Dies hatte ein Gutachten des Beirates des Bundesfinanzministeriums gefordert.

Dreyer, die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, sagte bei einem Medienempfang des ZDF zur Berlinale in Berlin: "Überlegungen, wie sie in dem Gutachten des Beirates des Bundesfinanzministeriums geäußert werden, kann ich in weiten Teilen nicht nachvollziehen."

"Wir bekennen uns auch künftig zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtige Säule in unserem dualen Rundfunksystem. Die öffentlich-rechtlichen Sender brauchen die gesellschaftliche Akzeptanz. Sie benötigen sie auch als Legitimation für die solidarische Finanzierung." Wer sich hiergegen ausspreche, lege die Axt an die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Also erst einmal wiederum klar, sie ist es am formalen Kopf des Problems - mehr als formal vermutlich nicht. Nun die Details:

1. Unterschlagen wird, dass im Gutachten schwarz auf weiß von Deutschlands 32 besten finanzwissenschaftllichen Experten gesagt wird - ganz lapidar mit 1 Zeile:
Die jetzige Rundfunkabgabe ist eine Steuer. Das bindet ab seither auch oberste Richter bundesweit. So nämlich lautet das Prinzip der Rechtsprechung: Gerichte sind zu Fachfragen an herrschende Expertenmeinung gebunden.

2. Dreyer kann das Gutachten "nicht nachvollziehen": Regierungsämter sollten nur Personen anvertraut werden, die nicht nur Volljurist sind (so Dreyer), sondern auch Ökonomen-Text "nachvollziehen" können.

3. "solidarische Finanzierung": Danke sehr, Frau Vorsitzende der Rundfunk-Kommission. Nun sind Sie ja doch einig mit den Gutachtern und uns allen. "solidarisch" gibt es nicht bei Beitrag, sondern nur bei Steuer. Genau da liegt der Unterschied. Also Steuer, also Reglung unwirksam. Jetzt berufen wir uns alle auf die Vorsitzende der Rundfunk-Kommission höchstpersönlich beim Verweigern der Rundfunkabgabe.

4, "Wir bekennen uns auch künftig zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als wichtige Säule in unserem dualen Rundfunksystem.".
Wir wussten gar nicht, dass das Staatsfernsehen eine Religion ("Bekenntnis") ist. Aber nicht unsere. Geahnt hatten wir das allerdings schon seit immer. Dank, Frau Vorsitzende. Religionsfreiheit - Ihre Religion ARD ZDF ist nicht unsere - wir verweigern den Beitrag.

5. "Säule in unserem dualen Rundfunksystem." - Ach du lieber Politiker-Neusprech, - eine "Säule". Bitte nie das "l" weg lassen, verdammter Drukfählertäupfel. Nun aber ernsthaft: "Rundfunksystem". Also, schon gemerkt, dass es ums "Fernsehsystem" geht? Das antiquierte "Rundfunk" darf man ja wohl beschränken auf Gesetz-Zitat-Namenszwang.

6. "brauchen die gesellschaftliche Akzeptanz"... da hat sie wirklich recht - durch das Eintreiben der Rundfunkabgabe von den letzten paar freien Euros der Niedrigverdiener ist die Akzeptanz nahe Null gesunken.  5 % der Bevölkerung unter Vollstreckungsdruck - und da träumen Politiker mit ihren Luxusvillen und Luxusautos noch von "Akzeptanz". 

7. "Sie benötigen sie auch als Legitimation für die solidarische Finanzierung": Und wir dachten, Finanzierung ist legitimiert durch Bildungsauftrag, Programmqualität und Grundversorgung. Sofern neuerdings definiert durch Akzeptanz, danke schön, die ist laut Meinungsumfragen weg. Also können wir dank Malu Dreyer die Legitimation als erloschen ansehen, also die Rundfunkabgabe verweigern?
   
8. "Wer sich hiergegen ausspreche, lege die Axt an die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." - Da liegt sie völlig richtig. Wir haben die Axt in der Hand, wir sind gerade beim Aufdecken der Wurzeln hier und dann kommt die Axt zum Zuge. Und wir "legen" sie nicht neben die Wurzeln, nein, wir hacken hinein.

Politiker-Neusprech - ach, wie die Bürger euch lieben, wie ihr uns für leicht dümmlich einstuft?
Klarsprech: Hier geht es um Millionäre und Multimillionäre, um Privilegien, um Macht, finanziert zu gleichen Teilen von den Ärmsten, Umverteilung von unten nach oben. Danke sehr, Frau Dreyer (SPD - die stand ja irgendwann für etwas anderes?).

(Dieser Text geht ein in ein E-Buch "Tatort Staatsfernsehen".) 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2016, 14:00 von Hailender«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

P
  • Beiträge: 4.011
SPD
Zitat
(SPD - die stand ja irgendwann für etwas anderes?)

https://de.wiktionary.org/wiki/SPD

Zitat
Bedeutungen:
    [1] Sozialpsychiatrischer Dienst
Beispiele:
    [1] Der Pädagoge des SPD empfiehlt den Besuch einer Tagesstätte.

stark plündernde Diktatur 


versuchte Gleichberechtigung

cdu charismatisches Diktatur Unternehmen
csu chaotisch sortiertes Unternehmen
fdp fehlende Diktator Partei


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2016, 13:31 von PersonX«

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Für die Analyse der "wahren Akteure" im Hintergrund, denen wir all die Rechtsfehler zu verdanken haben:

Hier ein weiterer kleiner Baustein, die Website der KEF:
-----------------------------------------------------------
http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html
Da steht weniger als wir gerne wüssten, aber doch immerhin einiges für die richtige Sichtweise.
Jedenfalls in Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der dortigen Staatskanzlei.
KEF - wie wir wissen, für die Planung des angeblich ermittelbaren "Finanzbedarfs". Naja, wie Volljuristen sich so die Wirtschaft vorstellen, also "Planwirtschaft".

"Rundfunkkommission"
------------------------------------
KEF ist aber dann wohl nicht eingebunden in die eigentliche "Rundfunkkommission". Letztere wäre wohl Teil der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Und was ist dort in der Staatskanzlei dann etwas, was die Bezeichnung "Kommission" verdient?
Da bleibt noch Diverses näher zu klären.


Finanzziffern der Gebührenverwendung
--------------------------------------------
Gut ablesbar aus den Jahresberichten der KEF. Wirklich informativ und hilfreich - aber auch: Wozu das Ganze?

Der aktuelle letzte Bericht mit knapp 400 Seiten zeigt, wie gut Texter, Buchhalter und BWL-er ihr Handwerk verstehen. Die Frage, ob wir im Zeitalter des Internets dies alles noch mit Zwangsabgaben regeln sollten, interessiert uns ja viel mehr. Darauf erwartet man dort keine Antworten für marktwirtschaftliche Dynamik.

Das ist nun einmal Planwirtschaft, die alles Mögliche tut, nur nicht sich verändern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2016, 01:22 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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K
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Rundfunkkommission und Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) > zwei verschiedene Stiefel

Zitat
Rundfunkkommission

[...]

Die Rundfunkkommission der Länder ist die Fachkommission der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder, die für die Abstimmung in Rundfunkfragen zuständig ist. Ihren Vorsitz hat traditionsgemäß der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz.

Die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien koordinieren die erforderlichen Vorarbeiten, die durch die Rundfunkreferenten der Länder geleistet werden.
Umgekehrt werden die Aufträge der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt.
Das heißt, es werden Staatsvertragsentwürfe erarbeitet und beraten sowie politische Entscheidungen vorbereitet – zuletzt der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser Staatsvertrag regelt den Wechsel von der Rundfunkgebühr zum Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrag ab dem 1. Januar 2013.
Es geht hier aber auch um die Interessenwahrnehmung der Länder gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission in Medienangelegenheiten.

Aktuell arbeitet die Rundfunkkommission der Länder unter anderem an Fragestellungen des Jugendmedienschutzes, des Medienkonzentrationsrechtes und der Umsetzung des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
Quelle: http://www.thueringen.de/th1/mpk/themen/rundfunk/
abgerufen am 07.10.2016 gegen 15:00 CEST
******************************************************************************************************

Zitat
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)

[...]

Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden; Wiederberufung ist zulässig. Die KEF wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Jedes Land benennt ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen aus folgenden Bereichen berufen werden:

1) drei Sachverständige aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung,
2) zwei Sachverständige aus dem Bereich der Betriebswirtschaft; sie sollen fachkundig in Personalfragen oder für Investitionen und Rationalisierung sein,
3) zwei Sachverständige, die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Rundfunkrechts verfügen und die die Befähigung zum Richteramt haben,
4) drei Sachverständige aus den Bereichen der Medienwirtschaft und Medienwissenschaft,
5) ein Sachverständiger aus dem Bereich der Rundfunktechnik,
6) fünf Sachverständige aus den Landesrechnungshöfen.

[...]

Die Geschäftsstelle der Kommission ist bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz eingerichtet; sie ist fachlich und haushaltsmäßig unabhängig.

Arbeitsgruppen

Aus Gründen der Beratungsökonomie hat die KEF fünf ständige Arbeitsgruppen gebildet:

    AG 1 Erträge und Finanzausgleich
    AG 2 Personalaufwendungen
    AG 3 Programmaufwendungen
    AG 4 Sachaufwendungen, Investitionen, Eigenkapital, Kredite
    AG 5 Methodenentwicklung und Bericht zur Wirtschaftlichkeit

Daneben werden bei Bedarf Sonderarbeitsgruppen gebildet.

Letzte Aktualisierung 17.01.2012
Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/aufgaben.html
abgerufen am 07.10.2016 gegen 15:10 CEST
******************************************************************************************************

Gruß
Kurt

edit:
Mitglieder der KEF:



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2016, 16:29 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.389
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Nun ist unser Bild in etwa vollständig.
-----------------------------------------
Für jede Staatskanzlei muss man das Organisationsschema sichten: Wer in der Staatskanzlei ist für diese Sorten Medien zuständig. Oder vielleicht interessanter ein Anruf, um präziser orientiert zu werden.
Am wichtigsten der Koordinator, also Rheinland-Pfalz. Da haben wir es ja bereits vorliegen im Rahmen dieses Forum-Themas.
Sodann wegen der Landesverfassungsbeschwerde der Zuständige in Berlin. Den habe ich bereits auf der Liste.

Wofür?
---------------
Eventuelle befristete Neuordnungs-Aufforderungen wegen Rechtsverletzung des jetzigen Systems könnten diesen allen übersandt werden. Nach Fristablauf dann die jeweils je nach Inhalt der Aufforderung angebrachten rechtlichen Konsequenzen.
Es ist schon einiges erfolgt in diesem Sinn, aber nicht in dieser nötigen Breite.

Dank für die gemeinsame Ermittlungsarbeit.

Und natürlich kann jeder das nun genauso machen.
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Die Staatskanzleien sind offenkundig der Hauptverursacher und also der Hauptgegner. Einfach an "Staatskanzlei" reicht - Adresse wie Ministerpräsident usw. - der Zuständige ist ja dann auf dem Antwortbrief namentlich aufgeführt.

Je mehr Liebesbriefe von erzürnten Bürgern dort die Postkörbe füllen, desto mehr merken die Zuständigen, dass es für Job und Karriere und also das Bankkonto besser ist, die Grauzellen mal etwas innovativer in Bewegung zu versetzen statt immer mit den gleichen idiotischen Rechts-Fehlern in idiotischen Baustein-Texten die Bürger abzuwimmeln. 

Zu schäbig wären allerdings lange Briefe durch Sie von 10++ Seiten, Abschnitte durchnummeriert, mit der Bitte, in Nummernreihenfolge zu jeder Nr. eine Stellungnahme zu senden. Und die vorsorgliche Aufforderung gleich am Anfang ferner, dass für alle Gerichtsurteil-Angaben auch die eigentliche Rand-Nr. im Urteil für das behauptete Argument anzugeben ist. Dann sabotieren Sie total die Anwendbarkeit der Textbausteine und der Empfänger muss vielleicht erstmals am Tag richtig denken. Behörden haben ja Bearbeitungspflicht.

So etwas tun Sie bitte nie. Selbst dem ärgsten Feind darf man so etwas nicht antun. Selbst denken dürfen ist im üblichen Behördenbetrieb eine no-go-area. Sachen ohne Bausteintexte bearbeiten müssen - das ist das totale Chaos.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz für die Regelungen der Rundfunkfinanzierung (und bei der Umstellung auf den sogenannten 'Rundfunkbeitrag' wäre an die Personalie von Martin Stadelmaier zu denken), siehe auch das ältere Thema im Forum:

GEZ: Urheber, Nutzniesser, Förderer, Mitläufer, ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12505.msg84434.html#msg84434


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Der Hinweis auf Stadelmaier, Beck & Co ist von großer Bedeutung, wenn es um die neuen Regelungen der Rundfunkfinanzierung geht.

Ein paar ergänzende Angaben zu Beck und Stadelmaier sind auch unter folgendem Forenbeitrag zu finden:
2017 ein Jahr der Wende? Machen wir es möglich!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21572.0.html


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Dank für die Hinweise auf die anderen Fundstellen.

Wenn das ZDF vor mehr als 5 Jahren eine Weihnachtsfeier für Ministerpräsident Beck mit 700 Gratulanten mit finanzierte - vieleicht hälftig? - , so geschah dies im Kern aus Beitragsgeldern. Zu befürchten ist ein Betrag von oberhalb 100 000 Euro, also keine Bagatelle.
Die Frage des Abwägens eines eventuellen Anfangsverdachts der Veruntreuung ist gegenwärtig aber gegenstandslos allein im Hinblick auf Verjährung. Damit erübrigt sich, eine diesbezügliche Stellungnahme beim ZDF zu erfragen vor Bildung einer Erstmeinung.

Unverjährt wäre Früheres möglicherweise, sofern man die eng vernetzte Führungsschicht des Staatsfernsehens ARD und ZDF in ihrer Kooperation mit der Politik als "kriminelle Vereinigung" einstufen würde mit Fortsetzungszusammenhang des Handelns. 

Auch über diese Frage muss nicht nachgedacht werden, weil zu abwegig. Zu dieser Feststellung der Abwegigkeit muss man sich ganz ausdrücklich verpflichtet fühlen.

Wer mit dem Einwand der Abwegigkeit meint nicht einig gehen zu wollen, der sei auf die Rechtslage hingewiesen:

Das vernetzte Konstrukt basiert auf Parlamentsentscheidungen. Für diese besteht ein weitgehender Ausschluss von Straftatvorwürfen und das aus gutem Grund der Gewährleistung des Schutzes der Parlamentarier und damit der Demokratie.

Allen Bürgern war und ist aber unbenommen, gegen die beschlossenen Gesetze (in der Struktur von "Staatsverträgen") innerhalb von 1 Jahr Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einzulegen.
Das ist in Vorbereitung für alle Bundesländer bezüglich des zuletzt in Kraft getretenen Staatsvertrages:
Untersagung "funk.net" und Meldedatenabgleich 2018 und "Privat-Inkasso" und diverses anderes.
Zur Vorbereitung gehört auch dieser Thread. Es ist immer beeindruckend, wie viel Material die vielen Verteidiger des Rechtsstaats in diesem Forum beitragen und damit den Erfolgsaussichten hochwertige Grundlagen verschaffen.

Die Informationen "Stadelmaier" und "Beck" liefern hilfreiche Argumente

für die Analyse der Ursachen für die gravierenden Rechtsverletzungen der jetzigen Regelung gegenüber rund 7 Millionen fehlerhaft zur Kasse Gebetenen (so jedenfalls die hier gebildete Rechtsmeinung). 
Es sind nun die folgenden 3 in verschiedenen Quellen als eventuelle Hauptgestalter der fehlerhaften gegenwärtigen Regelung relativ überzeugend belegt worden:
- Ex-Staatssekretär Stadelmaier (?SPD?)
- Dr. Hermann Eicher vom SWR
- Professor Paul Kirchhof (?CDU?)
Gegenmeinungen? Zusatzmeinungen? Weitere Fakten?

Irrtum wie immer vorbehalten.
Bei den Landesverfassungsbeschwerden wird vorgetragen werden, diese anzuhören, was sie nun nach Offenkundigkeit der wohl schwer bestreitbaren Mängel der einstigen zugestandenermaßen schwierigen Konzept-"Geburt" als Behebung vorzuschlagen haben - oder auch nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2017, 19:25 von Hailender«
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azdb-opfer

Ich habe im Buch "Rechtspolitik und Rechtskultur: Kommentare zum Zustand der Bundesrepublik Deutschland" von Prof. Dr. Ingo von Münch im Kapitel "Kein Beitrag zur Freiheit" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11065.0.html) auf Seite 165/166 folgende Sätze entdeckt:
Zitat
Inzwischen scheint Kurt Beck allerdings die Haushaltsabgabe nicht mehr von vornherein aus dem Kreis der denkbaren Erwägungen auszuschließen; denn im Jahr 2007, das nach seiner Einschätzung "das Jahr der medienpolitischen Reformen" sein sollte (eine Prognose, die sich nicht erfüllt hat), nannte er als im Gespräch befindliche Varianten eine Haushalts- oder Unternehmensabgabe, eine Kopfpauschale, eine Finanzierung aus Steuern und eine Wohnungsstätten- oder Betriebsstättensteuer. Allen diesen Modellen gemeinsam sei, so Beck, dass jeder zahlen müsse, unabhängig davon, ob er ein Gerät habe oder überhaupt irgendwie am Empfang von Rundfunk teilnehme (s. Notiz Jeder muss zahlen. Kurt Beck erläutert Medienpolitik, in: FAZ Nr. 33 v. 8.2.2007, S.38).

Die letzte Variante wurde schließlich realisiert, allerdings durfte diese Variante nicht als Steuer (verfassungsrechtlich unzulässig) oder Sonderabgabe (Dr. Eicher:"verfassungsrechtlich bedenklich") realisiert werden. Die Rundfunkanstalten mussten also irgendeinen Rechtwissenschaftler finden, der diese Abgabe in einem Gefälligkeitsgutachten als Beitrag rechtfertigt.***

Die Frage der Befangenheit wollte ich eigentlich im (jetzt leider gesperrten) Thema "Befangenheit von Prof. Dr. P. Kirchhof (BVerfG-Beschluss vom 05.04.1990)" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21494.0.html) analysieren. Ich wollte herausfinden, ob der (gegen die Ministerpräsidenten gerichtete) Vorwurf "willfährige Diener der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" (o. g. Buch S. 185) auch auf Prof. Dr. P. Kirchhof übertragen werden kann. Wenn man diesen Vorwurf (mit Nachweisen) vor Gericht widerspruchsfrei begründen kann, haben die Anstalten verloren.***

Ergänzung: im o.g. Artikel der FAZ (von miha;"Michael Hanfeld") steht tatsächlich "Wohnungsstätten- oder Betriebsstättensteuer".


***Edit "Bürger":
Zum wiederholten Male - Prof. Paul Kirchhofs Gutachten hatte wesentliche Aspekte (insbes. die "Widerlegbarkeit der Regelvermutung/ Nutzungsvermutung"), welche in der Gesetzgebung jedoch nicht umgesetzt worden sind.
Prof. Kirchhof zeichnet also nicht verantwortlich für die tatsächliche, von seinem Gutachten abweichende Umsetzung in der seit 01.01.2013 vorliegenden Form.
Er hat mit seinem Gutachten diese aktuell gegebene Abgabe eben gerade nicht "als Beitrag gerechtfertigt".
Dies ist im Forum ausreichend oft und ausreichend tief behandelt worden - siehe bitte ausgiebig Suchfunktion - diese liefert u.a.
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
Prof. Paul Kirchhof zeichnet allenfalls verantwortlich dafür, dass er dies nicht in "gebührendem" Maße öffentlich bekundet oder gar dagegen aufbegehrt und auf Einhaltung seiner (verfassungsrechtlich und sozialstaatlich relevanten) Aspekte gedrängt hat.
Dies hier also bitte nicht weiter vertiefen, sondern ausschließlich am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz analysieren: Quelle des Übels?
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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b
  • Beiträge: 776
Antworten der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Frage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/argumente-gegen-rundfunkbeitrag/
Zitat
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz ist federführend im Rundfunkrecht und hat in ihrer Arbeit sowohl "Pro-" als auch "Contra"-Argumente für den Rundfunkbeitrag.

Bitte schicken Sie Argumente, die gegen Rundfunkbeitrag gerichtet sind.

Antwort:
Zitat
Entsprechende Informationen liegen der Staatskanzlei nicht vor.

Frage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/gultigkeit-der-satzung-des-sudwest-rundfunks/
Zitat
Südwestrundfunk hat die Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts. Südwestrundfunk hat die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

1. Gilt die Satzung für alle Bewohner des Landes Rheinland-Pfalz?
2. Oder gilt die Satzung nur für Benutzer des Südwestrundfunks, da SWR eine Anstalt ist und hat nur das Recht, Rechtsbeziehung zu Benutzern zu regeln?

Welche Informationen haben Sie zu diesen Punkten?

Antwort:
Zitat
Die Satzung des Südwestrundfunks ist im Internet frei verfügbar.

Die darüber hinaus von Ihnen gestellten Fragen bedürfen der inhaltlichen Beantwortung und rechtlichen Bewertung.

Frage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/stelle-beitragsservice-2/
Zitat
welche Vereinigung betreibt Stelle Beitragsservice?

1. ARD-Landesrundfunkanstalten
2. oder ARD-Landesrundfunkanstalten mit ZDF und Deutschlandradio?

Antwort:
Zitat
Die rechtlichen Regelungen des Beitragsservice ergeben sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Darüber hinaus liegen der Staatskanzlei keine Informationen vor.

Fazit: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat keine Information zu
1. Rundfunkbeitrag-Contra-Argumenten  --> Rundfunkbeitrag stand fest?
2. Gültigkeit der SWR-Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge. Bewohner des Landes Rheinland-Pfalz vs. SWR-Nutzer.
3. Wer betreibt Beitragsservice?

Person P könnte diese Quellen zitieren und mitteilen, dass, wenn die Staatskanzlei nicht weiß, dann weiß auch keine Stelle, auch Person P nicht. Außerdem "bedürfen alle diese Fragen den rechtlichen Bewertung".


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